Satzungsbeschluss Bebauungsplan Hozenbühl

Die entsprechenden Unterlagen für die Satzung des Bebauungsplans „Hozenbühl“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB sind in der Anlage enthalten:

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 4(2) BauGB
  2. Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3(2) BauGB
  3. Beratung des Bebauungsplans „Hozenbühl“ und Beschluss der Satzung des Bebauungsplans vom 31.03.2020
  4. Beratung der mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Hozenbühl“ und Beschluss der Satzung der Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 31.03.2020