Barrierefreiheit entspr. EU-Richtlinie 2101 (Paket B)

Betreff
Barrierefreiheit entspr. EU-Richtlinie 2101 (Paket B)
Vorlage
GR/2020/069
Art
Beschlussvorlage GR

Die EU-Richtlinie 2102 verpflichtet öffentliche Stellen von der Bundes- über die Landes- bis zur kommunalen Ebene zu barrierefreien Webangeboten. Das heißt, dass sich Verwaltungen und beispielsweise Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser, Universitäten oder Bibliotheken um die Barrierefreiheit ihrer Internetseiten und Apps kümmern müssen. Ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und in Teilen Schulen, Kindergärten und Krippen.

Webauftritte die nach September 2018 veröffentlicht werden, müssen ab September 2019 zugänglich gestaltet sein; bereits bestehende Websites ab September 2020.

Unser Websitesbetreuer, die Firma hitcom new media gmbh Dunningen, hat schon vor einiger Zeit ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Da Inhalt der Barrierefreiheit auch zwei „Erklärfilme“ in Gebärdensprache sind, kann die Firma hitcom diese für ihre Kunden zentral und kompakt aufnehmen.

Wegen anderweitiger dringender Angelegenheiten ist das Angebot bei uns liegen geblieben. Wir wurden an dieses Angebot und die Dringlichkeit nunmehr noch einmal erinnert und haben im Vorgriff auf die Gemeinderatssitzung den Auftrag erteilt. Wir sehen hier auch keinerlei Alternativen. Wir wollen den Gemeinderat in Kenntnis setzen und bitten um nachträgliche Zustimmung.

 

Leistungsumfang:

> Umfangreicher Check von 10 Seiten mit Hinblick auf die Vorgaben der BITV / EU-Richtlinie.

Dokumentation, Überarbeitung kritischer Seiten und Handlungsempfehlungen für die weitere

Pflege der Website.

> Überprüfung und ggf. Optimierung von bis zu 5 Online-Formularen (jedes weitere Formular:

90 Euro / netto)

> Spickzettel "Barrierefrei pflegen" für Redakteure

> Variable Schriftgröße für optimale Bedienung unabhängig von Alter & Sehvermögen (CMSSeite

mit Erklärung des Browser-Zooms)

> Vereinfachte Tastatursteuerung für Menschen mit motorischen Einschränkung (Beispiel:

Bedienung mit der Maus) durch Hinterlegung definierter Access Keys

> Überarbeitung der Templates

> Erklärung zur Barrierefreiheit (Basis: BITV/WCAG-Test)

> Feedback-Formular "Fehler melden" auf jeder Seite

> Leichte Sprache (Vorstellung der Kommune, Hinweise zur Bedienung der Website)

> Videos in Gebärdensprache (Vorstellung der Kommune, Hinweise zur Bedienung der

Website)

Die Videos werden von Dr. phil. Daniela Happ (Staatlich geprüfte taube Dolmetscherin für

DGS und Deutsch) erstellt.

> Umfangreicher BITV/WCAG-Test mit 60 Prüfschritten von insgesamt 10 Seiten durch

hitcom (Basis für die "Erklärung zur Barrierefreiheit")

> Projektmanagement & Besprechungen

Gesamtbetrag brutto 5.831.--€ (ab 01.07.2020 verminderter MwSt.-Satz 5.684.--€)

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat nimmt vom Angebot der Firma hintcom Kenntnis und stimmt der Vergabe nachträglich zu.