Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Hozenbühl"

Betreff
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Hozenbühl"
Vorlage
GR/2019/140
Art
Beschlussvorlage GR

Der Gemeinderat hat am 16.04.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hozenbühl“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB  beschlossen.  Der Beschluss wurde am 25.04.2019 im Gemeindemitteilungsblatt veröffentlicht.

Insoweit wird auf die entsprechende Vorlage 048/2019 sowie den Beschluss und die Veröffentlichung verwiesen.

Das Plangebiet des neuen Baugebiets wurde ebenfalls anlässlich des Bürgerinformationsabends der Gemeinde der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im Zuge der Planung wurde das Plangebiet geringfügig ausgeweitet. Es wurde hier der Einmündungsbereich in die Hozenbühlstraße mit in den Bebauungsplan aufgenommen. Dies erfolgte um den Einmündungsbereich entsprechend gestalterisch im Bebauungsplan planen zu können. Diese geringfügige Erweiterung macht es aus unserer Sicht aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig den ursprünglich am 16.04.2019 gefassten Aufstellungsbeschluss noch einmal mit der geringfügigen Erweiterung zu fassen. An der Begründung und an den Zielen dieses Bebauungsplans ändert sich dabei nichts.

Weiter hat der Gemeinderat am 17.09.2019 beschlossen die neue Straße wie folgt zu benennen „Leineberg“.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

1.  Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hozenbühl“ im beschleunigten

Verfahren nach § 13b BauGB in Denkingen. Er umfasst die Grundstücke Flst. Nr.: 5251, 5255, 5258, Teilfläche Straße Hozenbühl Flst. 5225 und 5313/1.

 

2. Beschluss zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO i.V. §

13b BauGB für den Planbereich „Hozenbühl“ in Denkingen.

 

3. Beschluss zum Verzicht auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie Verzicht auf

die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligungsphase nach §§ 3(1) und 4(1)

BauGB.