Der Gemeinderat hat am 16.04.2019
die Aufstellung des Bebauungsplans „Hozenbühl“ im beschleunigten Verfahren nach
§ 13b BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am 25.04.2019 im
Gemeindemitteilungsblatt veröffentlicht.
Insoweit
wird auf die entsprechende Vorlage 048/2019 sowie den Beschluss und die
Veröffentlichung verwiesen.
Das
Plangebiet des neuen Baugebiets wurde ebenfalls anlässlich des
Bürgerinformationsabends der Gemeinde der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im
Zuge der Planung wurde das Plangebiet geringfügig ausgeweitet. Es wurde hier
der Einmündungsbereich in die Hozenbühlstraße mit in den Bebauungsplan
aufgenommen. Dies erfolgte um den Einmündungsbereich entsprechend gestalterisch
im Bebauungsplan planen zu können. Diese geringfügige Erweiterung macht es aus
unserer Sicht aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig den ursprünglich am
16.04.2019 gefassten Aufstellungsbeschluss noch einmal mit der geringfügigen
Erweiterung zu fassen. An der Begründung und an den Zielen dieses
Bebauungsplans ändert sich dabei nichts.
Weiter
hat der Gemeinderat am 17.09.2019 beschlossen die neue Straße wie folgt zu
benennen „Leineberg“.
Wuhrer
Bürgermeister
1.
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hozenbühl“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13b BauGB in
Denkingen. Er umfasst die Grundstücke Flst. Nr.: 5251, 5255, 5258, Teilfläche
Straße Hozenbühl Flst. 5225 und 5313/1.
2. Beschluss zur Aufstellung von
Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO i.V. §
13b BauGB für den Planbereich „Hozenbühl“ in Denkingen.
3. Beschluss zum Verzicht auf eine
detaillierte Umweltprüfung sowie Verzicht auf
die Durchführung einer frühzeitigen
Beteiligungsphase nach §§ 3(1) und 4(1)
BauGB.