Benutzung von Räumlichkeiten zur standesamtlichen Trauung

Betreff
Benutzung von Räumlichkeiten zur standesamtlichen Trauung
Änderung Gebührenordnung Bürgerhaus und Bürgersaal
Vorlage
GR/2017/003
Art
Beschlussvorlage GR

Die Gemeinde Denkingen vermietet die Räumlichkeiten Bürgersaal im Rathaus und die Große Stube/Scheune im Bürgerhaus.

Für das Anmieten der Räumlichkeiten fallen folgende Mieten an:

-       Bürgersaal/Rathaus: 75 €

-       Große Stube/Bürgerhaus: 75 € mit Küche, 50 € ohne Küche

-       Scheune/Bürgerhaus: 150 € mit Küche, 110 € ohne Küche, für jeden weiteren Tag

20 €

 

Für standesamtliche Trauungen werden diese Räumlichkeiten immer wieder angefragt, da das Trauzimmer zu klein ist.

Es ist den Leuten aber nicht zumutbar, für eine standesamtliche Trauung die komplette Gebühr in Rechnung zu stellen.

Wir schlagen daher vor, bei standesamtlichen Trauungen

folgende Gebühren festzulegen:

-       Bürgersaal/Rathaus: 30 € (bis 3 Stunden)

-       Große Stube/Bürgerhaus: 30 € (bis 3 Stunden)

-       Scheune/Bürgerhaus: 50 € (bis 3 Stunden)

 

Die Räumlichkeiten müssen selbst hergerichtet und wieder gereinigt verlassen werden.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Für standesamtliche Trauungen können der Bürgersaal/Rathaus und die Scheune bzw. Große Stube im Bürgerhaus gemietet werden.

Folgende Gebühren werden festgelegt:

-       Bürgersaal/Rathaus: 30 € (bis 3 Stunden)

-       Große Stube/Bürgerhaus: 30 € (bis 3 Stunden)

-       Scheune/Bürgerhaus: 50 € (bis 3 Stunden)

 

Die Räumlichkeiten müssen selbst hergerichtet und wieder gereinigt verlassen werden.