Bühne Mehrzweckhalle

Betreff
Bühne Mehrzweckhalle
Vorlage
GR/2017/007
Art
Beschlussvorlage GR

Gemeinderat Zepf hat die neue Bühne in der Mehrzweckhalle kritisiert und einen Austausch der Bühne verlangt.

Eine Rückgabe wäre nur möglich, wenn die Ausschreibung und Vergabe nicht ordnungs-gemäß erfolgt wäre oder wenn es sich bei den monierten Mängeln um tatsächliche Mängel entsprechend den gesetzlichen Vorgaben handeln würde.

Ausschreibung und Vergabe

Bei der Ausschreibung wurde beschränkt ausgeschrieben. Die Firma Trenomat, von der die bisherige Bühne stammt, wurde hierbei ebenfalls zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Sie hat aber kein Angebot abgegeben.

Von fünf zur Angebotsabgabe aufgeforderten Firmen haben vier ein Angebot abgegeben. Die Ausschreibung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben fabrikationsneutral.

Von den abgegebenen Angeboten war das Angebot der Fa. Kleu das günstigste.

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 22.03.2016 die Vergabe an die Fa. Kleu-Podestbau mit 17.034,85 € beschlossen.

Ausschreibung und Vergabe sind somit ordnungsgemäß erfolgt. Da sich die Fa. Trenomat erst gar nicht an der Ausschreibung beteiligt hat, konnte auch die „alte“ Bühne nicht wieder beschafft werden.

Mangel

Wir haben Herrn Zepf gebeten die Mängel noch einmal schriftlich zu benennen. 

Sehr geehrter Herr Wuhrer,

 

Ich bedanke mich, dass Sie meiner Anfrage über die neue Bühne in der Mehrzweckhalle nachgehen.

 

Das erste Argument das gegen die neue Bühne spricht, ist das Gewicht.

Die Elemente sind zu zweit fast nicht mehr zu händeln, was früher mit Leichtigkeit gegangen ist.

In der heutigen Zeit sollte es möglich sein, Teile zu bauen die nicht schwerer sind als vor 30 Jahren.

 

Als zweites spricht das komplizierte auf und abbauen dagegen.

Bei der alten Bühne wurden die Teile einfach ineinander mit angebauten Ösen bzw. Hacken eingehängt.

Jetzt muß man als erstes Abstandsleisten an einer bestimmten Position (3 Stück pro Element) anbringen.

Danach muß man die Elemente zusammenschieben und einer muß unter die Elemente kriechen und Verschraubungen anbringen damit die Elemente zusammenhalten.Beim Abbauen umgekehrte Reihenfolge.

 

Zudem ist die Verarbeitung zum Teil mangelhaft. Ein Musikant hat sich beim Abbauen an einer scharfen Kante geschnitten.

 

Ich hoffe, dass diese aufgführten Mängel zu einer Rückgabe der Bühne reichen, und dass man dann eine kaufen kann die den Anforderungen entspricht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zepf

 

Wir wollen gar nicht bestreiten, dass der Aufbau der neuen Bühne komplizierter sein mag. Ein  Mangel im Sinne der vergaberechtlichen Vorgaben ist dies jedoch nicht.

 

Nachdem schon bei der Abnahme der Halle durch den Gemeinderat, seitens der damals anwesenden Gemeinderäte, Bedenken vorgetragen wurden, haben wir die Planungsgruppe G beauftragt noch einmal mit der Fa. Trenomat Kontakt aufzunehmen.

 

Die Fa. Trenomat hat daraufhin ein Angebot abgegeben, dass jedoch teurer wie jenes der Fa. Kleu war (somit bei der Vergabe wiederum nicht hätte gewertet werden können).

 

Die beiden Bühnen sind weiter nicht vergleichbar:

Bei der Fa. Kleu ist der Oberrahmen genauso wie bei der Fa. Trenomat aus Aluminium.

Die Schere und Schwenkfüsse sind bei der Firma Kleu aus Stahl, bei der Fa. Trenomat aus Aluminium.
Die Stapelhöhe beträgt bei der Fa. Kleu 19 cm, bei der Fa. Trenomat 17 cm.
Das Eigengewicht der Fa. Kleu beträgt 56 Kg, die Fa. Trenomat gibt das Gewicht mit 50 Kg an.
Die Verkehrslast beträgt bei der Fa. Kleu 750Kg/qm und bei der Fa. Trenomat nur 500 kg.

Zusammenfassend steht das um 6 Kg höhere Eigengewicht im Verhältnis zu 1/3 mehr an Tragfähigkeit zu einem günstigeren Preis.


Weiter ist die Bühne der Fa. Klei TÜV-zertifiziert, entspricht also den sicherheitsrelevanten Vorgaben.

 

Wir sehen keine Möglichkeit einer Rückgabe der jetzigen Bühne. Ein Rechtsstreit ist von vorneherein aussichtslos.

 

Wenn der Gemeinderat hier einen Wechsel möchte, so muss er sich die Bühne der Fa. Trenomat neu anschaffen und die jetzige Bühne zum Verkauf anbieten. Davon raten wir jedoch dringend ab, da wir davon ausgehen, dass die jetzige Bühne (da bereits mehrfach benutzt) nur noch einen Bruchteil der Anschaffungskosten einbringen würde, und weil es rechtlich keine Veranlassung zu einer Rückgabe bzw. zu einem Tausch gibt.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Kenntnisgabe