Stellungnahme „Ausweisung Sondergebiet Biomasseanlage Bihrenberghof Frittlingen“
Die Gemeinde Denkingen wurde als Nachbargemeinde (Träger öffentlicher Belange) zum Verfahren angehört. Wir haben hierzu nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
Sehr geehrter Herr
Große-Scharrmann,
vor einer
abschließenden Stellungnahme der Gemeinde Denkingen haben wir mit Mail vom
26.11.2021 gebeten noch Aussagen zu den Auswirkungen der Betriebserweiterung in
Frittlingen auf Denkinger Gemarkung zu klären. Dabei geht es um die künftige
Bewirtschaftung auf Denkinger Gemarkung und insbesondere die Menge des
auszubringenden Dungs auf Denkinger Gemarkung.
Am 30.11.2021 wurden
in einem persönlichen Gespräch zwischen Herrn Steffen Benne und mir die
aufgeworfenen Fragen geklärt. Somit gibt die Gemeinde Denkingen nachfolgende
Stellungnahme ab:
Gegen den
Bebauungsplan „Sondergebiet Biomasseanlage Bihrenberghof“ werden keine Bedenken
oder Einwände erhoben.
Herr Benne hat
mitgeteilt, dass er die benötigte Mehrfläche über Lieferverträge mit
Partnerbetrieben beschaffen wird. Eine Mehrbelastung des Bodens durch
Ausbringung von Dung findet nicht statt, da die gesetzlichen Vorgaben
eingehalten und protokolliert werden. Eine Mehrbelastung der Denkinger
Gemarkung, etwa durch vermehrte Fahrzeugbewegungen usw. ist daher nur in einem
untergeordneten Ausmaß zu erwarten.
Wir bitten diese
Klarstellung im Verfahren entsprechend zu protokollieren. Eine weitere
Beteiligung am Verfahren ist aus unserer Sicht nicht notwendig.
Anfrage Gemeinderat
Thieringer – Versetzen Ortstafel
Hier die Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde:
Mit der Thematik
Ortstafel hat sich die Verkehrsschau zuletzt am 12.11.2018 befasst.
Da sich an den örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten nichts geändert hat, steht die Tafel weiterhin am richtigen Standort.
Testpflicht in
Kindertageseinrichtungen im Landkreis Tuttlingen
Das Landratsamt Tuttlingen hat am Montag, 6. Dezember 2021, eine Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Testpflicht in Kindertageseinrichtungen erlassen, die am Mittwoch, 8. Dezember 2021, in Kraft tritt.
Bisher hatten die Gemeinden des Landkreises die Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen per Hausrecht geregelt. Durch die Allgemeinverfügung des Landratsamtes soll die Testpflicht nun – auch aufgrund eines aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim – rechtssicher gestaltet werden.
In Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft oder Einrichtung zur Tagespflege müssen die zu betreuenden Kindern in jeder Woche dreimal per Schnelltest oder zweimal per PCR-Test auf Covid-19 getestet werden. Den Zeitpunkt, den Ort und die Organisation der Testung bestimmt die Einrichtungsleitung. Die Personensorgeberechtigten müssen der Testung vorab zustimmen. Ohne Zustimmung zur Testung in der Einrichtung oder ohne einen gültigen Test- bzw. Impf- oder Genesenennachweis besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für die Kinder. Die Kinder dürfen in diesem Fall die Kindertageseinrichtung nicht besuchen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021. Sie wird unabhängig davon aufgehoben, sobald die Alarmstufe I ausgerufen wird.
Es wird ergänzend auf die Handreichungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Schulen und Eltern im Zusammenhang mit Coronafällen des Sozialministeriums verwiesen: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-fachleute/
Wuhrer
Bürgermeister
Kenntnisnahme