Anfragen und Bekanntgaben

Betreff
Anfragen und Bekanntgaben
Vorlage
GR/2021/170
Art
Beschlussvorlage GR

Stellungnahme „Ausweisung Sondergebiet Biomasseanlage Bihrenberghof Frittlingen

 

Die Gemeinde Denkingen wurde als Nachbargemeinde (Träger öffentlicher Belange) zum Verfahren angehört. Wir haben hierzu nachfolgende Stellungnahme abgegeben:

 

Sehr geehrter Herr Große-Scharrmann,

vor einer abschließenden Stellungnahme der Gemeinde Denkingen haben wir mit Mail vom 26.11.2021 gebeten noch Aussagen zu den Auswirkungen der Betriebserweiterung in Frittlingen auf Denkinger Gemarkung zu klären. Dabei geht es um die künftige Bewirtschaftung auf Denkinger Gemarkung und insbesondere die Menge des auszubringenden Dungs auf Denkinger Gemarkung.

 

Am 30.11.2021 wurden in einem persönlichen Gespräch zwischen Herrn Steffen Benne und mir die aufgeworfenen Fragen geklärt. Somit gibt die Gemeinde Denkingen nachfolgende Stellungnahme ab:

 

Gegen den Bebauungsplan „Sondergebiet Biomasseanlage Bihrenberghof“ werden keine Bedenken oder Einwände erhoben.

Herr Benne hat mitgeteilt, dass er die benötigte Mehrfläche über Lieferverträge mit Partnerbetrieben beschaffen wird. Eine Mehrbelastung des Bodens durch Ausbringung von Dung findet nicht statt, da die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und protokolliert werden. Eine Mehrbelastung der Denkinger Gemarkung, etwa durch vermehrte Fahrzeugbewegungen usw. ist daher nur in einem untergeordneten Ausmaß zu erwarten.

Wir bitten diese Klarstellung im Verfahren entsprechend zu protokollieren. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist aus unserer Sicht nicht notwendig.

 

Anfrage Gemeinderat Thieringer – Versetzen Ortstafel

Hier die Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde:

 

Mit der Thematik Ortstafel hat sich die Verkehrsschau zuletzt am 12.11.2018 befasst.

 

Da sich an den örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten nichts geändert hat, steht die Tafel weiterhin am richtigen Standort.

 

 

Testpflicht in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Tuttlingen

 

Das Landratsamt Tuttlingen hat am Montag, 6. Dezember 2021, eine Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Testpflicht in Kindertageseinrichtungen erlassen, die am Mittwoch, 8. Dezember 2021, in Kraft tritt.

 

Bisher hatten die Gemeinden des Landkreises die Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen per Hausrecht geregelt. Durch die Allgemeinverfügung des Landratsamtes soll die Testpflicht nun – auch aufgrund eines aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim – rechtssicher gestaltet werden.

 

In Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft oder Einrichtung zur Tagespflege müssen die zu betreuenden Kindern in jeder Woche dreimal per Schnelltest oder zweimal per PCR-Test auf Covid-19 getestet werden. Den Zeitpunkt, den Ort und die Organisation der Testung bestimmt die Einrichtungsleitung. Die Personensorgeberechtigten müssen der Testung vorab zustimmen. Ohne Zustimmung zur Testung in der Einrichtung oder ohne einen gültigen Test- bzw. Impf- oder Genesenennachweis besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für die Kinder. Die Kinder dürfen in diesem Fall die Kindertageseinrichtung nicht besuchen.

 

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021. Sie wird unabhängig davon aufgehoben, sobald die Alarmstufe I ausgerufen wird.

 

Es wird ergänzend auf die Handreichungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Schulen und Eltern im Zusammenhang mit Coronafällen des Sozialministeriums verwiesen: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-fachleute/

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Kenntnisnahme