Betrieb eines Energiemanagements

Betreff
Betrieb eines Energiemanagements
Vorlage
GR/2021/165
Art
Beschlussvorlage GR

Die N!-Region 5G hat sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeits- und Klimaschutzstrategie für ein gemeinsames Energiemanagement ausgesprochen. Diese gemeinsame Vorgehensweise macht aus mehreren Gründen Sinn. Zum einen können so die Kosten minimiert werden und zum anderen ist eine einzelne Gemeinde zu klein um dauerhaft ein solches Energiemanagement zu installieren. Weiter ist so auch möglich unmittelbare Vergleiche zu ziehen bzw. gemeinsame Handlungsstrategien zu verfolgen.

Die Einstellung eines Energiemanagers wird vom Bund mit 70% für 36 Monate fördert. Für die Antragstellung muss jede Mitgliedsgemeinde der N!-Region 5G einen separaten Beschluss herbeiführen.

 

 Der Klimawandel schreitet auch in Baden-Württemberg weiter voran. Vor dem Hintergrund der sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene vollziehenden hochdynamischen Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Klimaschutzrechts wurde das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg im Anschluss an die Novelle aus dem vergangenen Jahr abermals geändert.

Gemäß § 7 Absatz 1 KSG BW kommt der öffentlichen Hand beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Die Regelung bezieht sich auf die interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden und Fahrzeugen sowie durch die Beschaffung.

Viele Kommunen im Land haben sich zu einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis zum Jahr 2040 verpflichtet, so auch die Gemeinden der N!-Region 5G.

Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Erreichung dieses Zieles ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements. Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und  Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen.

Das Kosten-Nutzen- Verhältnis beim kommunalen Energiemanagement beträgt 1:3 und die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 20-30%.

 

Kosten:

Eine Personalstelle z.B. E11 Stufe 3, verh. 1 Kind, incl. Lohnnebenkosten 65.650 € p.a.; abzgl. Förderung: Eigenanteil der Kommune 19.695 p.a.. Das macht pro Mitgliedsgemeinde der N!-Region 5G einen Anteil von 4.000.--€. Es ist beabsichtigt diesen über die erhöhte Umlage an die N!-Region 5G abzurechnen.

 

Förderung:

Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement. Fördersatz 70% für 36 Monate. Antragstellung ab 1.1.2022 möglich. Für finanzschwache Kommunen beträgt der Fördersatz 90%.

Sollte in den nächsten Jahren eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg dahingehend erfolgen, dass Energiemanagement für alle Kommunen Pflicht ist, würde der Bund die Personalstellen nicht mehr fördern.

Wir sind daher gut beraten, jetzt den entsprechenden Zuschussantrag zu stellen um so eine Förderung der Stelle zu bekommen.

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Der Gemeinderat beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements.
  2. Die N!-Region 5G wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen, die Projektstelle zu besetzen und den Aufbau zu organisieren sowie den kontinuierlichen Betreib sicherzustellen.
  3. Über den Einführungsprozess sowie die Ergebnisse ist der Gemeinderat regelmäßig zu unterrichten.