Die N!-Region 5G hat sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeits- und
Klimaschutzstrategie für ein gemeinsames Energiemanagement ausgesprochen. Diese
gemeinsame Vorgehensweise macht aus mehreren Gründen Sinn. Zum einen können so
die Kosten minimiert werden und zum anderen ist eine einzelne Gemeinde zu klein
um dauerhaft ein solches Energiemanagement zu installieren. Weiter ist so auch
möglich unmittelbare Vergleiche zu ziehen bzw. gemeinsame Handlungsstrategien
zu verfolgen.
Die Einstellung eines Energiemanagers wird vom Bund mit 70% für 36
Monate fördert. Für die Antragstellung muss jede Mitgliedsgemeinde der
N!-Region 5G einen separaten Beschluss herbeiführen.
Der Klimawandel schreitet auch
in Baden-Württemberg weiter voran. Vor dem Hintergrund der sich auf
internationaler, europäischer und nationaler Ebene vollziehenden
hochdynamischen Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Klimaschutzrechts
wurde das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg im Anschluss an die Novelle aus
dem vergangenen Jahr abermals geändert.
Gemäß § 7 Absatz 1 KSG BW kommt der öffentlichen Hand beim Klimaschutz
in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Die Regelung
bezieht sich auf die interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit
verbundenen CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden und
Fahrzeugen sowie durch die Beschaffung.
Viele Kommunen im Land haben sich zu einer klimaneutralen
Kommunalverwaltung bis zum Jahr 2040 verpflichtet, so auch die Gemeinden der
N!-Region 5G.
Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Erreichung dieses Zieles
ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements. Unter Energiemanagement
versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren
Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der
Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in
der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen
unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der
Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren
Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die
Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von
Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der
Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu
energiesparendem Verhalten zählen.
Das Kosten-Nutzen- Verhältnis beim kommunalen Energiemanagement
beträgt 1:3 und die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 20-30%.
Kosten:
Eine Personalstelle z.B. E11 Stufe 3, verh.
1 Kind, incl. Lohnnebenkosten 65.650 € p.a.; abzgl. Förderung: Eigenanteil der Kommune 19.695 p.a.. Das
macht pro Mitgliedsgemeinde der N!-Region 5G einen Anteil von 4.000.--€. Es ist
beabsichtigt diesen über die erhöhte Umlage an die N!-Region 5G abzurechnen.
Förderung:
Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie
die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement. Fördersatz 70% für 36 Monate.
Antragstellung ab 1.1.2022 möglich. Für
finanzschwache Kommunen beträgt der Fördersatz 90%.
Sollte in den nächsten Jahren eine
Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg dahingehend erfolgen,
dass Energiemanagement für alle Kommunen Pflicht ist, würde der Bund die
Personalstellen nicht mehr fördern.
Wir sind daher gut beraten, jetzt den
entsprechenden Zuschussantrag zu stellen um so eine Förderung der Stelle zu
bekommen.
Wuhrer
Bürgermeister