Flst. 713 befindet sich außerhalb des Flurbereinigungsgebiets Denkingen direkt an der Gemarkungsgrenze zu Gosheim (rote Linie: Gemarkungsgrenze). Auf den angrenzenden Grundstücken ist karger Baumbestand vorhanden.
Flst. 9903 liegt innerhalb des Flurbereinigungsgebiets Denkingen und wurde in der Flurbereinigung als Aufforstungsfläche festgelegt. Die drei unterhalb von Flst. 9903 angrenzenden Grundstücke wurde ebenfalls im Flurbereinigungsverfahren als Aufforstungsfläche vorgesehen.
Die Aufforstungsgenehmigung mit entsprechenden Auflagen, z.B. mit Vorgabe der zu pflanzenden Baumarten, wird vom Landwirtschaftsamt Tuttlingen nach Anhörung der Naturschutzbehörde und der Forstbehörde erteilt. Die Gemeinde ist am Genehmigungsverfahren lediglich mit einer Stellungnahme beteiligt.
Wuhrer Stieler
Bürgermeister
Der Gemeinderat erteilt zu den geplanten Aufforstungen auf Flst. 713 und Flst. 9903 sein Einvernehmen.