Entwurf Vorplatz Friedhofshalle

Betreff
Entwurf Vorplatz Friedhofshalle
Vorlage
GR/2021/143
Art
Beschlussvorlage GR

Ausgehend von einer generellen Planung zur zukünftigen Entwicklung des Friedhofs, hat der Gemeinderat sich der Platzgestaltung des Vorplatzes der Friedhofshalle gewidmet. Hierzu wurde das Architekturbüro Hermle, Gosheim beauftragt.
Bei verschiedenen Ortsbesichtigungen und Vorbesprechungen wurde der Rahmen für die weitere Planung festgelegt und dann am 18.05.2021 in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat behandelt.

Wesentliches Element bei der Platzgestaltung ist das Element Wasser als Überleitung von der Halle mit Vorplatz zum eigentlichen Friedhof. Der jetzige Heckenriegel soll beseitigt werden um so eine freie Sicht auf den Friedhof zu haben.
Das Wasser als Element des Lebens mit seinem starken biblischen Bezug (Taufe, Sinflut) soll eine Ruhezone schaffen die zum Verweilen, zum Treffen und zur inneren Einkehr und Trauerbewältigung einlädt.

In der Diskussion im Gemeinderat gab es zu der vorgestellten Planung sehr unterschiedliche Ansichten. Letztendlich wurden für den weiteren Fortgang der Planung zwei Alternativen zur Abstimmung gegeben:

  1. Die jetzige Planung wird insbesondere was das Element Wasser anbelangt verfeinert. Ziel ist es einen gehobenen Platz als Platz der Kommunikation zu schaffen.
  2. Es wird von dem bisherigen Entwurf ganz abgerückt und man plant einen reinen Vorplatz „herkömmlicher Art“.

Der Gemeinderat hat sich dann recht eindeutig mit 7 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung für die jetzige Planung (Ziff.1) mit einer entsprechenden Verfeinerung des Elements Wasser ausgesprochen.

Auf dieser Grundlage hat nunmehr das Büro Hermle die Planung verfeinert und wird sie dem Gemeinderat entsprechend vorstellen.

Es geht somit in der Sitzung nicht mehr um die generelle Frage der Platzgestaltung, sondern um die Ausgestaltung der Wasserfläche.

Ob die Maßnahme 2022, wie angedacht realisiert werden kann müssen die Haushaltsberatungen zeigen.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Der nunmehr vorgelegten Planung des Büros Hermle wird zugestimmt.

  2. Die Maßnahme soll für den Haushalt 2022 eingeplant werden. Letztendlich müssen die Haushaltsberatungen aber zeigen ob die Maßnahme 2022 finanzierbar ist. Die letztendliche Entscheidung wird daher im Rahmen der Haushaltsplanberatung gefällt.