Familienförderung Bauplatzerwerb Leinebergstraße

Betreff
Familienförderung Bauplatzerwerb Leinebergstraße
Vorlage
GR/2021/117
Art
Beschlussvorlage GR

Seit 2010 bezuschusst die Gemeinde Denkingen den Kauf eines gemeindeeigenen Bauplatzes mit 6.000.--€ für junge Familien mit mindestens einem Kind sowie für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind.

Das Förderprogramm der Gemeinde war jeweils befristet und wurde vom Gemeinderat dann wiederum jeweils verlängert.

Zum 31.12.2018 ist das Förderprogramm ausgelaufen und wurde vom Gemeinderat dann in der Sitzung am 17.07.2018 bis zum 31.12.2020 verlängert, allerdings gab es damals auch Gegenstimmen im Gemeinderat, so dass wir das Förderprogramm zum 31.12.2020 auslaufen ließen.

Da die Bauplätze in „Lehräcker“ bis zu diesem Zeitpunkt verkauft waren und die neuen Bauplätze in der Leineberstraße erst in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung vergeben werden, hatte dies für die Praxis keine Bedeutung.

In der letzten Gemeinderatssitzung hat Herr Gemeinderat David Dreher angeregt, das Thema im Zusammenhang mit dem Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen im Baugebiet Leinebergstraße zu diskutieren.

 

Angesichts der günstigen Zinslage und angesichts der sich abzeichneten Verschärfung der Finanzlage der Gemeinde würden wir vorschlagen die Fördersumme auf 5.000.--€ zu reduzieren.

Dafür würden wir aber mit aufnehmen, dass die Förderung auch dann gewährt wird, wenn innerhalb eines Jahres nach Kaufvertragsabschluss die Familie oder Alleinerziehende ein Kind bekommt oder ein Kind adoptiert.

Bislang war ausschließlich der familiäre Zustand beim Abschluss des Kaufvertrags ausschlaggebend, d.h. wenn kurz danach Nachwuchs zu verzeichnen war, gab es nachträglich keine Familienförderung.

Wir würden ferner darauf hinweisen, dass die Förderung freiwillig ist und es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, dies insbesondere auch im Hinblick auf die jeweilige Kassenlage.

Wie bisher würden wir die Förderung auf einen Zeitraum von 2 Jahren begrenzen und auch auf das Wohnbaugebiet Leinebergstraße begrenzen. Als Kinder zählen Familienmitglieder unter 18 Jahren.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Die Gemeinde gewährt unter den in der Vorlage beschriebenen Bedingungen bis zum 31.12.2023 eine Familienförderung in Höhe von 5.000.--€ beschränkt auf den Verkauf gemeindeeigener Bauplätze im Baugebiet Leinebergstraße.