Anpassung Elternbeiträge Kindergartengebühren

Betreff
Anpassung Elternbeiträge Kindergartengebühren
Vorlage
GR/2021/105
Art
Beschlussvorlage GR

Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2021/2022 verständigt. Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigen Lage erfolgt eine Empfehlung nur für das Kindergartenjahr 2021/2022.

 

Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in Zeiten der Pandemie ein bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung und leisten damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten auch finanziell zu Buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

 

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 2,9 Prozent.

 

Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so den Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch die Elternhäuser gerecht zu werden. Gleichwohl ist es angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand wie auch der Kirchen geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies insbesondere deshalb, da es das klare Ziel der unterzeichnenden Verbände bleibt, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge anstreben.

 

Im letzten Jahr hat der Gemeinderat Denkingen die moderate Erhöhung um 1,9 % überraschend und ohne weitere Begründung abgelehnt.

Dadurch hatte die Gemeinde Mindereinnahmen bei den Kindergartengebühren. Des Weiteren musste die Gemeinde dadurch einen höheren Abmangel an die Kirchengemeinde tragen.

Deshalb ist es notwendig, dass den Empfehlungen des Städte-/Gemeindetags und der Kirchenleitungen entsprochen wird.

 

Wir schlagen die Erhöhung (1,9 % und 2,9 %), wie von den kirchlichen und kommunalen Spitzenverbänden in Baden-Württemberg empfohlen, vor.

 

 

Wuhrer,                                                                                        Nann

Bürgermeister                                                                               Hauptamtsleiter

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Anpassung entsprechend der Vorlage zu. Die Landesrichtlinien werden auch zukünftig angewandt