Biotopverbundplanung N!-Region 5G

Betreff
Biotopverbundplanung N!-Region 5G
Vorlage
GR/2021/104
Art
Beschlussvorlage GR

Insekten sind die artenreichste Gruppe aller Lebewesen und stellen gut 70 Prozent der Tierarten weltweit. In Deutschland sind von den insgesamt etwa 48.000 erfassten wildlebenden Tierarten über 33.000 Arten Insekten. Sie sind damit ein wesentlicher Bestandteil der biologischen Vielfalt und kommen in nahezu allen Lebensräumen sowohl an Land wie auch in Gewässern vor.

9.300 Arten Hauptflügler (u.a. Bienen, Hummel, Wespen, Ameisen)
9.200 Arten Zweiflügler (u.a. Fliegen, Mücken)
6.500 Arten Käfer
3.600 Arten Schmetterlinge
85 Arten Heuschrecken
80 Arten Libellen
4.300 weitere Arten

In den vergangenen Jahrzehnten hat die Artenvielfalt der Insekten abgenommen, aber auch die Häufigkeit der Insektenindividuen ist zurückgegangen. Derzeit sind bisher insgesamt knapp 7.000 Insektenarten hinsichtlich ihres langfristigen Bestandtrends ausgewertet. Eine negative Entwicklung wurde für 45% dieser Insektenarten belegt. Bei den Köcherfliegen liegt der Anteil sogar bei 96%. Neben Tagfaltern mit 64% der Arten und den Ameisen mit 60%, weisen auch die Zikaden mit 52% überdurchschnittlich viele Arten mit langfristig rückläufigen Trend auf. Ebenso sind die Bestände der Wildbienen und die der Laufkäfer bei jeweils 45% der Arten zurückgegangen.

Grundlage für den Insektenrückgang sind vor allem die Zerstörung und die Veränderung von Lebensräumen. Dabei sind die Ausstattung und die Vernetzung von Lebensräumen, die Art der Nahrung und das Kleinklima von großer Bedeutung. Die Vernetzung der unterschiedlichen Lebensräume für die Fortpflanzung, Entwicklung und Nahrungsaufnahme für die Insekten ist sehr wichtig, da schon der Verlust eines Teillebensraums zum Verlust des Insekts führt. Bsp.: Larve im Wasser und anschl. Leben an Land (Libelle); manche Arten sind auf spezielle Pflanzen oder Biotope bei der Eiablage oder der Nahrungssuche angewiesen (Schmetterlingsarte – Brennnessel).

Wichtiges Ziel muss es daher sein, den Verlust an Lebensräumen zu stoppen, vielfältige Lebensräume zu erhalten, durch Vernetzung einen Lebensraumverbund zu erhalten bzw. neu zu schaffen sowie vor allem auch die Qualität der Lebensräume dauerhaft zu verbessern.

Der Rückgang von Insekten kann tiefgreifende Konsequenzen für die Funktionsfähigkeit eines Ökosystems und seine Leistungen für die Menschen haben, welche weit über die Bestäubungsleistung der Insekten hinausgehen. (Quelle DStGB Dokumentation 155 – Insektenschutz in der Kommune).

Was hier für die Insekten beschrieben wird ist exemplarisch für weitere Tier- und Pflanzenarten. Ein Biotopverbund soll gerade sicherstellen, dass die verschiedenen Lebensräume miteinander verbunden werden, dass vorhandene Lebensräume den dortigen Arten angepasst werden, und dass ein Austausch der Arten untereinander erfolgen kann (Inzucht).

Ein solcher Biotopverbund kann sich nicht an Gemarkungsgrenzen orientieren, sondern sollte ein möglichst, an den Bedürfnissen der jeweiligen Tier- und Pflanzengemeinschaften angelehnter Verbund sein. Daher ist es sinnvoll, dass sich dieser Biotopverbund über Landschaftstypen, Gewässerläufe usw. an örtlichen Begebenheiten und nicht an Gemarkungsgrenzen ausrichtet. Aus diesem Grunde wollen die Gemeinden der N!-Region 5G ggf. zusammen mit angrenzenden Gemeinden z.B. VG Spaichingen einen gemeinsamen Biotopverbund schaffen.

 

Ein solcher Biotopverbund kann sich nicht an Gemarkungsgrenzen orientieren, sondern sollte ein möglichst, an den Bedürfnissen der jeweiligen Tier- und Pflanzengemeinschaften angelehnter Verbund sein. Daher ist es sinnvoll, dass sich dieser Biotopverbund über Landschaftstypen, Gewässerläufe usw. an örtlichen Begebenheiten und nicht an Gemarkungsgrenzen ausrichtet. Aus diesem Grunde wollen die Gemeinden der N!-Region 5G ggf. zusammen mit angrenzenden Gemeinden z.B. VG Spaichingen einen gemeinsamen Biotopverbund schaffen.

Das Land fördert nun 90% der Planungskosten und 70% der Umsetzung von Maßnahmen, wenn die Förderung über den Landschaftserhaltungsverband läuft; alternativ Umsetzung als Ausgleichsfläche bzw. Ökokonto.

Bei den Planungen bzw. Untersuchungen wird neben der eigentlichen Kernfläche ein Suchraum von 500 – 1.000m abgedeckt.

Ganz entscheidend und wichtig wird dabei sein die Akteure wie Landwirte, Naturschutzverbände, Sachkundige Bürger vor Ort usw. von Anfang an mit einzubinden. Das soll mit auch ein Bestandteil des Planungsauftrags werden. Praktiker vor Ort müssen den Planungsprozess und nachher auch die Umsetzung mit ihren Ortskenntnissen und ihrem Fachwissen begleiten.

Die Steuerungsgruppe der N!-Region 5G hat beschlossen, dass man die einzelnen Gemeinden nun bittet bis Herbst 2021 eine Entscheidung zu einem gemeinsamen Biotpoverbund herbeizuführen. Die Stadt Spaichingen wird ihrerseits solche Beschlüsse in den VG-Mitgliedsgemeinden empfehlen.

 

Die einzelnen Gemeinden sollen nunmehr einen Grundsatzbeschluss herbeiführen der Folgendes umfasst:

-          Grundsätzliche Zustimmung zur Erstellung einer Biotopverbundsplanung im Verbund der N!-Region 5G und ggf. weiterer Akteure

-          Beauftragung der Steuerungsgruppe mit der Antragstellung sowie der Beauftragung eines Planungsbüros sowie ggf. Abschlüssen von Honorarverträgen mit Dritten

-          Festlegung durch die Steuerungsgruppe wie die Kostenverteilung aussehen soll. Hierbei ist ein Flächenfaktor denkbar.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Der Gemeinderat begrüßt die Durchführung einer Biotopverbundsplanung innerhalb der N!-Region 5G- Gemeinden sowie der VG-Spaichingen.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt die Steuerungsgruppe mit der Antragstellung, der Beauftragung eines Planungsbüros, ggf. Abschluss von Honorarverträgen und Festlegung des Schlüssels zur Kostenverteilung.
  3. Über die eigentlichen Maßnahmen sowie die Biotopverbundsplanung auf Gemarkung Denkingen wird der Gemeinderat beraten und beschließen.