Waldweide - Schonwald Klippeneck: Information und Beauftragung Büro

Betreff
Waldweide - Schonwald Klippeneck: Information und Beauftragung Büro
Vorlage
GR/2021/102
Art
Beschlussvorlage GR

Im Juli 2020 hat sich der Gemeinderat erstmals mit dem Projekt „Waldweide Klippeneck“ befasst (Vorl. 092/2020). Hierbei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und die Möglichkeit des Ökologischen Ausgleichs für Bauleitplanungen der Gemeinde (Gewerbegebiet Sulzen) vorgestellt.

In der Zwischenzeit haben intern weitere Gespräche zwischen der Gemeinde, Forstamt Landratsamt Tuttlingen sowie der Körperschaftsforstdirektion Regierungspräsidium Freiburg stattgefunden. Zuletzt fand eine Besichtigung der Gemeindeverwaltung mit den Vertretern der Forstverwaltung Landkreis Tuttlingen, Revierleitung und Regierungspräsidium Freiburg am 21.04.2021 vor Ort statt. Dabei, wie zuvor auch schon bei einer Begehung vor Ort mit dem Forst und Naturschutz, fand das Projekt große Zustimmung.

Seitens der Körperschaftsforstdirektion wurde dabei aber auch angeregt dieses Gebiet nicht als Waldweide, sondern als Schonwald auszuweisen. Der Vorteil hierbei ist eine gewisse Flexibilität, keine ausschließliche Fokussierung auf eine Waldweide und die Möglichkeit darüber hinaus auch touristische Belange, wie Ausschilderung, Wegeführung usw. aufzunehmen.

Ein Schonwald ist ein Waldreservat, bei dem die Jagd und die Waldbewirtschaftung erlaubt bleiben soweit sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen und das vor allem eine bestimmte Waldgesellschaft oder ein bestimmtes Waldbiotop erhalten, entwickeln und fördern soll. In unserem Falle wäre es die teilweise Wiederherstellung der ursprünglichen Waldweide mit offenen Flächen, Baum- und Buschgruppen und Solitärbäumen. Dadurch soll zum einen die historische Wald- und Weidebewirtschaftung auf dem Klippeneck wiederhergestellt werden und dadurch eine Artenvielfalt an Pflanzen, Insekten, Vögeln und Fledermäusen geschaffen werden.

Die Forstdirektion hat nunmehr über das Forstamt Ende Juni 2021 mitgeteilt, dass mittlerweile die fachliche Bewertung der Forstlichen Versuchsanstalt FVA, Abt. Waldnaturschutz vorliegt. Die FVA hält das Gebiet grundsätzlich für die Entwicklung und Pflege eines lichten Waldlebensraumes geeignet. Waldweide kann hier auf Teilflächen ein Mittel zur Lichtwaldpflege werden, zumal im räumlichen Verbund genügend Anbindung an beweidetes Offenland (Wacholderheiden) vorhanden ist. Ein Schonwald wird als ein geeigneter rechtlicher Rahmen angesehen, um die angestrebte Entwicklung zu steuern.

Nach dieser Feststellung der grundsätzlichen Eignung wäre nun von Seiten der Gemeinde ein Beschluss zur weiteren Verfolgung des Projektes mit dem Ziel der Ausweisung eines Schonwaldes zu fassen. Im Weiteren sollte ein geeignetes Büro beauftragt werden, eine Würdigung und Grundlagen einer Verordnung (Gebietsausstattung, Schutzzweck, Maßnahmenrahmen, Pflegegrundsätze) zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage kann dann die Forstdirektion das formale VO-Verfahren durchführen. Die Forstdirektion wird uns hierbei Adressen von geeigneten Büros zukommen lassen.

Weiter haben wir in der Anlage einmal das Projekt „Schonwald Lichter Wald“ der Gemeinde Kappel-Grafenhausen im Ortenaukreis beigefügt.

Das Projekt „Schonwald Waldweide Klippeneck“ ist natürlich auch bestens geeignet zur Aufnahme in die Biotopverbundkarte und bildet damit einen großen geschlossenen flächenmäßigen Zusammenhang vom Tal bis hinauf auf die Alb.

Das Projekt „Schonwald Waldweide Klippeneck“ umfasst nach heutigen Überlegungen ausschließlich gemeindliche Flächen, so dass Privatwaldbesitzer nicht betroffen sind. Bestehende Wald- und Wanderwege werden von der Schutzverordnung nicht tangiert, so dass auch weiterhin wie gewohnt eine ordnungsgemäße Holzabfuhr gewährleistet sein wird. Bestehende Einrichtungen wie z.B. Grillstellen, Wanderhütte, Feldkreuze werden in das Schutzkonzept mit integriert. Die genaue Abgrenzung der Fläche, die in etwa von der Hangkante bis zum „Schafacker“ Klippeneck geht, muss im Rahmen des Verfahrens festgelegt werden. Der Segelflugbetrieb ist vom Schutzzweck nicht betroffen. Die Maßnahme eignet sich für das Ökokonto und wird in diesem Zusammenhang hochwertig bewertet.

Der Gemeinderat wird gebeten nunmehr einen endgültigen Beschluss zu fassen zur weiteren Verfolgung des Projektes mit dem Ziel der Ausweisung eines Schonwaldes. Weiter bitten wir die Gemeindeverwaltung zu ermächtigen in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung ein entsprechendes Fachbüro mit der Planung und Antragstellung zu beauftragen.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung das Projekt zur Ausweisung eines Schonwalds auf dem Klippeneck (Waldwiese Klippeneck) aktiv weiter zu verfolgen. Er bekennt sich zur Ausweisung eines solchen Schonwalds und beauftragt die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung ein geeignetes Büro mit der weiteren Planung zu beauftragen.