Im Juli 2020 hat sich der Gemeinderat
erstmals mit dem Projekt „Waldweide Klippeneck“ befasst (Vorl. 092/2020).
Hierbei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und die
Möglichkeit des Ökologischen Ausgleichs für Bauleitplanungen der Gemeinde
(Gewerbegebiet Sulzen) vorgestellt.
In der Zwischenzeit haben intern weitere
Gespräche zwischen der Gemeinde, Forstamt Landratsamt Tuttlingen sowie der
Körperschaftsforstdirektion Regierungspräsidium Freiburg stattgefunden. Zuletzt
fand eine Besichtigung der Gemeindeverwaltung mit den Vertretern der
Forstverwaltung Landkreis Tuttlingen, Revierleitung und Regierungspräsidium
Freiburg am 21.04.2021 vor Ort statt. Dabei, wie zuvor auch schon bei einer
Begehung vor Ort mit dem Forst und Naturschutz, fand das Projekt große
Zustimmung.
Seitens der Körperschaftsforstdirektion
wurde dabei aber auch angeregt dieses Gebiet nicht als Waldweide, sondern als
Schonwald auszuweisen. Der Vorteil hierbei ist eine gewisse Flexibilität, keine
ausschließliche Fokussierung auf eine Waldweide und die Möglichkeit darüber
hinaus auch touristische Belange, wie Ausschilderung, Wegeführung usw.
aufzunehmen.
Ein Schonwald ist ein Waldreservat, bei
dem die Jagd und die Waldbewirtschaftung erlaubt bleiben soweit sie dem
Schutzzweck nicht entgegenstehen und das vor allem eine bestimmte
Waldgesellschaft oder ein bestimmtes Waldbiotop erhalten, entwickeln und
fördern soll. In unserem Falle wäre es die teilweise Wiederherstellung der
ursprünglichen Waldweide mit offenen Flächen, Baum- und Buschgruppen und
Solitärbäumen. Dadurch soll zum einen die historische Wald- und Weidebewirtschaftung
auf dem Klippeneck wiederhergestellt werden und dadurch eine Artenvielfalt an
Pflanzen, Insekten, Vögeln und Fledermäusen geschaffen werden.
Die Forstdirektion hat nunmehr über das
Forstamt Ende Juni 2021 mitgeteilt, dass mittlerweile die fachliche Bewertung
der Forstlichen Versuchsanstalt FVA, Abt. Waldnaturschutz vorliegt. Die FVA
hält das Gebiet grundsätzlich für die Entwicklung und Pflege eines lichten
Waldlebensraumes geeignet. Waldweide kann hier auf Teilflächen ein Mittel zur
Lichtwaldpflege werden, zumal im räumlichen Verbund genügend Anbindung an
beweidetes Offenland (Wacholderheiden) vorhanden ist. Ein Schonwald wird als
ein geeigneter rechtlicher Rahmen angesehen, um die angestrebte Entwicklung zu
steuern.
Nach dieser Feststellung der
grundsätzlichen Eignung wäre nun von Seiten der Gemeinde ein Beschluss zur
weiteren Verfolgung des Projektes mit dem Ziel der Ausweisung eines Schonwaldes
zu fassen. Im Weiteren sollte ein geeignetes Büro beauftragt werden, eine
Würdigung und Grundlagen einer Verordnung (Gebietsausstattung, Schutzzweck,
Maßnahmenrahmen, Pflegegrundsätze) zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage kann
dann die Forstdirektion das formale VO-Verfahren durchführen. Die
Forstdirektion wird uns hierbei Adressen von geeigneten Büros zukommen lassen.
Weiter haben wir in der Anlage einmal
das Projekt „Schonwald Lichter Wald“ der Gemeinde Kappel-Grafenhausen im
Ortenaukreis beigefügt.
Das Projekt „Schonwald Waldweide
Klippeneck“ ist natürlich auch bestens geeignet zur Aufnahme in die Biotopverbundkarte
und bildet damit einen großen geschlossenen flächenmäßigen Zusammenhang vom Tal
bis hinauf auf die Alb.
Das Projekt „Schonwald Waldweide
Klippeneck“ umfasst nach heutigen Überlegungen ausschließlich gemeindliche
Flächen, so dass Privatwaldbesitzer nicht betroffen sind. Bestehende Wald- und
Wanderwege werden von der Schutzverordnung nicht tangiert, so dass auch
weiterhin wie gewohnt eine ordnungsgemäße Holzabfuhr gewährleistet sein wird.
Bestehende Einrichtungen wie z.B. Grillstellen, Wanderhütte, Feldkreuze werden
in das Schutzkonzept mit integriert. Die genaue Abgrenzung der Fläche, die in
etwa von der Hangkante bis zum „Schafacker“ Klippeneck geht, muss im Rahmen des
Verfahrens festgelegt werden. Der Segelflugbetrieb ist vom Schutzzweck nicht
betroffen. Die Maßnahme eignet sich für das Ökokonto und wird in diesem
Zusammenhang hochwertig bewertet.
Der Gemeinderat wird gebeten nunmehr
einen endgültigen Beschluss zu fassen zur weiteren Verfolgung des Projektes mit
dem Ziel der Ausweisung eines Schonwaldes. Weiter bitten wir die
Gemeindeverwaltung zu ermächtigen in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung ein
entsprechendes Fachbüro mit der Planung und Antragstellung zu beauftragen.
Wuhrer
Bürgermeister
Der Gemeinderat
beauftragt die Gemeindeverwaltung das Projekt zur Ausweisung eines Schonwalds
auf dem Klippeneck (Waldwiese Klippeneck) aktiv weiter zu verfolgen. Er bekennt
sich zur Ausweisung eines solchen Schonwalds und beauftragt die
Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung ein geeignetes
Büro mit der weiteren Planung zu beauftragen.