Organisation Bundestagswahl

Betreff
Organisation Bundestagswahl
Vorlage
GR/2021/87
Art
Beschlussvorlage GR

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 26.09.2021 statt.

Der Ablauf der Landtagswahl unter Corona-Bedingungen hat sich sehr gut bewährt, so dass Organisation und Ablauf für die Bundestagswahl in gleicher Art und Weise geregelt werden.

Es gibt einen Wahlbezirk. Das Wahllokal befindet sich in der Schulturnhalle. Die Briefwahlauszählung findet wieder im Rathaus statt.

Die bisherigen Regelungen für die Wahlwerbung haben wir modifiziert. Sie gelten für Landtags-, Bundestags- und Europaratswahlen.

Genehmigung und Richtlinien zur Wahlwerbung für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen.

-          Seitens der Gemeinde werden keine Stellwände zur allgemeinen Plakatierung für die oben aufgeführten Wahlen zur Verfügung gestellt.

-          Für die Plakatierung sind die Parteien und Gruppierungen, welche zu den oben aufgeführten Wahlen antreten, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

-          Für Plakatstellwände im großen Stil stellt die Gemeinde öffentliche Grünflächen in jeweiliger Absprache mit der Gemeinde zur Verfügung. Über die Vergabe entscheidet der Eingang einer konkreten, sich auf die jeweilige Fläche beziehender Antrag.

-          Sonstige Plakatständer müssen so aufgestellt werden, dass sie weder den KFZ-/Radverkehr noch den Fußgängerverkehr behindern.

-          Plakate dürfen an den Straßenlampen aufgehängt werden. Klebebänder sind nicht gestattet. Die Plakate sind so aufzuhängen, dass beim Abbau keine bleibenden Spuren hinterlassen werden.

-          Im Bereich des Wahllokals ist keinerlei Wahlwerbung zugelassen. Dies betrifft ausdrücklich die Fläche rund um das Rathaus und vor dem Schulgebäude und zwar sowohl die Lampenmasten wie auch Plakatständer. Sofern hier Plakate aufgehängt/aufgestellt werden, wird die Gemeinde diese unverzüglich entfernen.

-          Plakate welche gegen rechtliche Regelungen insbesondere das Strafrecht verstoßen sind ausdrücklich verboten und werden ggf. entfernt.

-          Die Plakate sind spätestens bis 14 Tagen nach der Wahl wieder zu beseitigen.

-          Da die Wahlwerbung im öffentlichen Sinne erfolgt ist die Genehmigung der Plakatierung gebührenfrei.

-          Auf die besonderen rechtlichen Bestimmungen beispielsweise des Straßenrechts wird hingewiesen. Die Gemeinde übernimmt weder für den Inhalt der Wahlwerbung noch für die Plakatierung selbst eine Haftung.

 

Für das Wahllokal gelten wieder die besonderen Regeln wie:

Handdesinfektion im Eingangsbereich

Einlasskontrolle um Abstandsregeln einhalten zu können

Getrennter Ein- und Ausgang

Maskenpflicht

Für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen wird wieder ein extra Merkblatt analog der Landtagswahl erstellt. Sofern es sich nicht um genesene oder vollständig geimpfte Wahlhelfer und Wahlhelferinnen handelt sollen sich diese Personen vorab per Schnelltest testen. Weiter gilt auch für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen eine Maskenpflicht.

Die Wahlorganisation für den Wahlvorstand sieht wie folgt aus: (Stand 09.06.2021)

Wahlvorstand: Rudolf Wuhrer, Bürgermeister
Stellv. Wahlvorstand: Jürgen Thieringer

Vormittag

Nachmittag

Thieringer Jürgen

Wuhrer Rudolf

Zepf Matthias

Fischer Monika

Schnee Martin

Debler Florian

Ott Florian

Dreher David

 

Briefwahlausschuss:

Briefwahlvorstand: Frank Nann

Stellv. Briefwahlvorsteherin: Kerstin Dinger

Ausschussmitglieder: Nann Frank, Dinger Kerstin, Bachmann Britta, Hettinger Monika, Benne Claudia, Lewedey Ulrike.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Zustimmende Kenntnisnahme