Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 26.09.2021 statt.
Der Ablauf der Landtagswahl unter Corona-Bedingungen hat sich sehr gut bewährt, so dass Organisation und Ablauf für die Bundestagswahl in gleicher Art und Weise geregelt werden.
Es gibt einen Wahlbezirk. Das Wahllokal befindet sich in der Schulturnhalle. Die Briefwahlauszählung findet wieder im Rathaus statt.
Die bisherigen Regelungen für die Wahlwerbung haben wir modifiziert. Sie gelten für Landtags-, Bundestags- und Europaratswahlen.
Genehmigung und Richtlinien zur Wahlwerbung für Europa-, Bundestags-
und Landtagswahlen.
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Seitens
der Gemeinde werden keine Stellwände zur allgemeinen Plakatierung für die oben
aufgeführten Wahlen zur Verfügung gestellt.
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Für die
Plakatierung sind die Parteien und Gruppierungen, welche zu den oben
aufgeführten Wahlen antreten, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst
verantwortlich.
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Für Plakatstellwände
im großen Stil stellt die Gemeinde öffentliche Grünflächen in jeweiliger
Absprache mit der Gemeinde zur Verfügung. Über die Vergabe entscheidet der
Eingang einer konkreten, sich auf die jeweilige Fläche beziehender Antrag.
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Sonstige
Plakatständer müssen so aufgestellt werden, dass sie weder den KFZ-/Radverkehr
noch den Fußgängerverkehr behindern.
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Plakate
dürfen an den Straßenlampen aufgehängt werden. Klebebänder sind nicht
gestattet. Die Plakate sind so aufzuhängen, dass beim Abbau keine bleibenden
Spuren hinterlassen werden.
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Im Bereich
des Wahllokals ist keinerlei Wahlwerbung zugelassen. Dies betrifft ausdrücklich
die Fläche rund um das Rathaus und vor dem Schulgebäude und zwar sowohl die
Lampenmasten wie auch Plakatständer. Sofern hier Plakate aufgehängt/aufgestellt
werden, wird die Gemeinde diese unverzüglich entfernen.
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Plakate
welche gegen rechtliche Regelungen insbesondere das Strafrecht verstoßen sind
ausdrücklich verboten und werden ggf. entfernt.
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Die
Plakate sind spätestens bis 14 Tagen nach der Wahl wieder zu beseitigen.
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Da die
Wahlwerbung im öffentlichen Sinne erfolgt ist die Genehmigung der Plakatierung
gebührenfrei.
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Auf die
besonderen rechtlichen Bestimmungen beispielsweise des Straßenrechts wird
hingewiesen. Die Gemeinde übernimmt weder für den Inhalt der Wahlwerbung noch
für die Plakatierung selbst eine Haftung.
Für das Wahllokal gelten wieder die besonderen Regeln wie:
Handdesinfektion im Eingangsbereich
Einlasskontrolle um Abstandsregeln einhalten zu können
Getrennter Ein- und Ausgang
Maskenpflicht
Für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen wird wieder ein extra Merkblatt analog der Landtagswahl erstellt. Sofern es sich nicht um genesene oder vollständig geimpfte Wahlhelfer und Wahlhelferinnen handelt sollen sich diese Personen vorab per Schnelltest testen. Weiter gilt auch für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen eine Maskenpflicht.
Die Wahlorganisation für den Wahlvorstand sieht wie folgt aus: (Stand 09.06.2021)
Wahlvorstand: Rudolf Wuhrer,
Bürgermeister
Stellv. Wahlvorstand: Jürgen Thieringer
Vormittag |
Nachmittag |
Thieringer
Jürgen |
Wuhrer
Rudolf |
Zepf
Matthias |
Fischer
Monika |
Schnee
Martin |
Debler
Florian |
Ott
Florian |
Dreher
David |
Briefwahlausschuss:
Briefwahlvorstand: Frank Nann
Stellv. Briefwahlvorsteherin: Kerstin Dinger
Ausschussmitglieder: Nann Frank, Dinger Kerstin, Bachmann Britta, Hettinger Monika, Benne Claudia, Lewedey Ulrike.
Wuhrer
Bürgermeister
Zustimmende Kenntnisnahme