Parken und Geschwindigkeit Hauptstraße

Betreff
Parken und Geschwindigkeit Hauptstraße
Vorlage
GR/2021/81
Art
Beschlussvorlage GR

Nach längerer Bauzeit (länger wie geplant) konnte die Hauptstraße nunmehr wieder für den Verkehr freigegeben werden. Aufgrund der noch durchzuführenden Restarbeiten ist die Geschwindigkeit derzeit auf 30km/h begrenzt.

Seitens eines Anwohners wurde nunmehr angeregt:

-       Dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr zu einer Lärmberuhigung

-       Schaffung öffentlicher Parkplätze in der Hauptstraße.

 

Wir haben noch keine Erfahrungswerte wie sich das Verkehrsverhalten (Geschwindigkeit) der Verkehrsteilnehmer nach der Wiedereröffnung der Hauptstraße abspielt. Derzeit finden von unserer Seite Messungen statt. Für eine Auswertung ist der Zeitraum dieser Messungen jedoch zu kurz.

Eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen bedarf vorab eines Lärmschutzgutachtens. Ein solches hat die Gemeinde bislang nicht in Auftrag gegeben. Weiter machen Geschwindigkeitsbegrenzungen nur Sinn, wenn sie dauerhaft überwacht werden. Die Gemeinde hat hier keine eigene Zuständigkeit.

Wir gehen nicht davon aus, dass sich durch die Sanierung der Hauptstraße das Verkehrsaufkommen verändert hat. Vielmehr wird es nur infolge von anderweitigen Umleitungen kurzfristig zu einer Veränderung des Verkehrsaufkommens kommen. Dies ist aber nicht dauerhaft so. Insoweit wird auf das Datenmaterial im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Umgehungsstraße verwiesen.

Ob sich an der Geschwindigkeit etwas geändert hat muss die Auswertung der Daten ergeben. Hier liegt noch kein belastbares Ergebnis vor.

Wir geben weiter zu bedenken, dass es sich bei der Ortsdurchfahrt L 433 um eine sehr lange Ortsdurchfahrt handelt. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und müsste auch an mehreren Stellen überprüft werden.

Wir schlagen daher vor erst einmal die weiteren Zahlen des Verkehrsaufkommens sowie der Geschwindigkeitsentwicklung zu beobachten und dann ggf. auf der Grundlage von belastbarem Datenmaterial erneut zu beraten.

 

Die Gemeinde unterhält i.d.R. dort öffentliche Parkplätze wo ein öffentliches Leben stattfindet (z.B. Rathausplatz mit Einkaufsmöglichkeiten, Rathaus, Schule und Banken; Kindergärten, Wanderparkplätze). Sie unterhält keine öffentlichen Parkplätze an sonstigen Straßen. Dort ist das Parken, soweit nicht durch Halteverbote eingeschränkt, erlaubt. Es bedarf somit keiner weiteren Maßnahmen seitens der Gemeinde. Allerdings kam es gerade in diesem Teil der Hauptstraße auch zum „Dauerparken“ und reiner Verkehrsschikane. Dies muss sicherlich erneut beobachtet werden und dann ggf. mit einem Halteverbot an gewissen Stellen reagiert werden.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Die Gemeinde beabsichtigt nicht über den rechtlichen Rahmen hinaus öffentliche Parkplätze im Bereich der Hauptstraße zu schaffen. Vielmehr muss die Situation im Hinblick auf die Flüssigkeit des Verkehrs beobachtet werden.

Eine Entscheidung über eine Geschwindigkeitsreduzierung wird vertagt bis belastbare Zahlen vorliegen.