Über den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung Hüttental“ wurden Gemeinderat und Öffentlichkeit informiert.
Zur Frage der artenschutzrechtlichen Untersuchungen hat sich der Bürgermeister mit Schreiben vom 10.03.2021 an die Untere Naturschutzbehörde gewandt. Nach nochmaliger Erinnerung teilte dann die Untere Naturschutzbehörde mit Schreiben (Mail) vom 29.04.2021 mit:
Im
Plangebiet auf Flst. 9014 befindet sich eine Streuobstwiese. Streuobstbestände
mit einer Fläche von mehr 1.500 m² sind seit Juli 2020 nach § 33a
NatSchG zu erhalten. Die Umwandlung in eine andere Nutzungsart ist nur mit
Genehmigung zulässig. Umwandlungen von Streuobstbeständen sind vorrangig durch
die Neupflanzung auszugleichen.
Die
artenschutzrechtliche Prüfung besteht aus einer Übersichtsbegehung im Februar
2016 bei der der Streuobstbestand auf Höhlen überprüft wurde. Weitere
Untersuchungen wurden nicht durchgeführt.
Aufgrund
der vergangenen Zeit, muss davon ausgegangen werden, dass in der Zwischenzeit
(gerade in alten, eventuell abgängigen Streuobstbäumen) geeignete Quartieren
(Baumhöhlen, Rindenabblätterungen) entstanden sein könnten. Deshalb halten wir
eine erneute Begehung zu einem geeigneten Zeitpunkt für notwendig. Bei einer
Begehung im Juni ist ebenfalls das Vorkommen der Wanstschrecke innerhalb der
betroffenen Mähwiesen abzuprüfen.
Aus planungsrechtlicher Sicht wäre im
Zuge der Bauleitplanung eine vollständige artenschutzrechtliche Prüfung mit
mehreren Begehungen durchzuführen. Aufgrund des bereits in der Vergangenheit
erfassten Habitatpotentials wären hierzu drei Begehungen ausreichend.
Wir haben daraufhin das Büro Große-Scharmann gebeten die weitergehenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen in Auftrag zu geben. Dies ist dann unverzüglich erfolgt.
Das Büro Mathias Kramer hat hierzu mitgeteilt:
Ich würde dann die geforderten drei
Begehungen machen und eine rechtliche Beurteilung verfassen.
Zeitaufwand: 3 Begehungen à 4
Stunden, Auswertung und Bericht entsprechend Geländeaufwand ergibt einen
Aufwand von 24 Stunden zzgl. Fahrt- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer
(Stundensatz ist 75 €). Ggf. erforderliche weiterführende Arbeiten wurde ich
zum genannten Stundensatz auf Nachweis abrechnen. Ich möchte in diesem Kontext darauf
aufmerksam machen, dass bei einem Vorkommen der Wanstschrecke sicher
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Dies sind in der Regel Maßnahmen zur
Extensivierung der Grünlandnutzung in aktuell nicht besiedelten Bereichen. Ich
kann das jetzt nicht vorhersehen, aber falls die Art dort vorkommt, müsste man
möglichst auf gemeindeeigenen Flächen (bessere Umsetzbarkeit) nach geeigneten
Maßnahmenflächen schauen. Dies erfordert dann noch einen Mehraufwand, der bei
meiner Kalkulation nicht enthalten ist. Denn hier müsste man dann auch schauen,
ob die Wanstschrecke in möglichen Maßnahmenflächen schon vorkommt und ob die
Flächen geeignet sind.
Wir haben die Fa. Schwer-fittings
mit Schreiben vom 03.05.2021 darüber unterrichtet. Wir gehen zum jetzigen
Zeitpunkt nicht davon aus, dass es hierdurch zu zeitlichen Verzögerungen bei
der Bearbeitung des Bebauungsplans kommt. Die Fa. Schwer-fittings hatte
mitgeteilt, dass sie im jähr 2022 den Erweiterungsbau in Angriff nehmen wird.
Wuhrer
Bürgermeister
Kenntnisnahme