Stand Bebauungsplanverfahren Erweiterung Hüttental - Artenschutz

Betreff
Stand Bebauungsplanverfahren Erweiterung Hüttental - Artenschutz
Vorlage
GR/2021/72
Art
Beschlussvorlage GR

Über den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung Hüttental“ wurden Gemeinderat und Öffentlichkeit informiert.

Zur Frage der artenschutzrechtlichen Untersuchungen hat sich der Bürgermeister mit Schreiben vom 10.03.2021 an die Untere Naturschutzbehörde gewandt. Nach nochmaliger Erinnerung teilte dann die Untere Naturschutzbehörde mit Schreiben (Mail) vom 29.04.2021 mit:

 

Im Plangebiet auf Flst. 9014 befindet sich eine Streuobstwiese. Streuobstbestände mit einer Fläche von mehr 1.500 m² sind seit Juli 2020 nach § 33a NatSchG zu erhalten. Die Umwandlung in eine andere Nutzungsart ist nur mit Genehmigung zulässig. Umwandlungen von Streuobstbeständen sind vorrangig durch die Neupflanzung auszugleichen.

Die artenschutzrechtliche Prüfung besteht aus einer Übersichtsbegehung im Februar 2016 bei der der Streuobstbestand auf Höhlen überprüft wurde. Weitere Untersuchungen wurden nicht durchgeführt.

Aufgrund der vergangenen Zeit, muss davon ausgegangen werden, dass in der Zwischenzeit (gerade in alten, eventuell abgängigen Streuobstbäumen) geeignete Quartieren (Baumhöhlen, Rindenabblätterungen) entstanden sein könnten. Deshalb halten wir eine erneute Begehung zu einem geeigneten Zeitpunkt für notwendig. Bei einer Begehung im Juni ist ebenfalls das Vorkommen der Wanstschrecke innerhalb der betroffenen Mähwiesen abzuprüfen.

Aus planungsrechtlicher Sicht wäre im Zuge der Bauleitplanung eine vollständige artenschutzrechtliche Prüfung mit mehreren Begehungen durchzuführen. Aufgrund des bereits in der Vergangenheit erfassten Habitatpotentials wären hierzu drei Begehungen ausreichend.

 

Wir haben daraufhin das Büro Große-Scharmann gebeten die weitergehenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen in Auftrag zu geben. Dies ist dann unverzüglich erfolgt.

Das Büro Mathias Kramer hat hierzu mitgeteilt:

 

Ich würde dann die geforderten drei Begehungen machen und eine rechtliche Beurteilung verfassen.

Zeitaufwand: 3 Begehungen à 4 Stunden, Auswertung und Bericht entsprechend Geländeaufwand ergibt einen Aufwand von 24 Stunden zzgl. Fahrt- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer (Stundensatz ist 75 €). Ggf. erforderliche weiterführende Arbeiten wurde ich zum genannten Stundensatz auf Nachweis abrechnen.  Ich möchte in diesem Kontext darauf aufmerksam machen, dass bei einem Vorkommen der Wanstschrecke sicher Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Dies sind in der Regel Maßnahmen zur Extensivierung der Grünlandnutzung in aktuell nicht besiedelten Bereichen. Ich kann das jetzt nicht vorhersehen, aber falls die Art dort vorkommt, müsste man möglichst auf gemeindeeigenen Flächen (bessere Umsetzbarkeit) nach geeigneten Maßnahmenflächen schauen. Dies erfordert dann noch einen Mehraufwand, der bei meiner Kalkulation nicht enthalten ist. Denn hier müsste man dann auch schauen, ob die Wanstschrecke in möglichen Maßnahmenflächen schon vorkommt und ob die Flächen geeignet sind.

Wir haben die Fa. Schwer-fittings mit Schreiben vom 03.05.2021 darüber unterrichtet. Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon aus, dass es hierdurch zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Bebauungsplans kommt. Die Fa. Schwer-fittings hatte mitgeteilt, dass sie im jähr 2022 den Erweiterungsbau in Angriff nehmen wird.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Kenntnisnahme