Voraussetzung für die Bestellung einer
Mitarbeiterin zur Standesbeamtin ist der erfolgreiche Abschluss des
Grundseminars für das Personenstands- und Familienrecht an der Akademie für
Personenstandswesen des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und
Standesbeamten e.V. in Bad Salzschlirf.
Die beiden Mitarbeiterinnen Britta
Bachmann und Monika Hettinger haben dieses Seminar als Online-Seminar besucht
und die Prüfung in Präsenz am 01.04.2021 bestanden.
Wir möchten nun Frau Bachmann und Frau
Hettinger zu Standesbeamtinnen des Standesamtsbezirks Denkingen berufen.
Gem. § 2PStG i.V.m. § 1 –Abs. 1 PStG DVO
dürfen zu Standesbeamten nur nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete
Beamte und Angestellte bestellt werden, hierzu zählt der von Frau Bachmann und
Frau Hettinger besuchte Fachlehrgang.
Wuhrer
Bürgermeister
Frau Britta Bachmann und Frau Monika Hettinger werden mit Wirkung zum
01.06.2021 zu Standesbeamtinnen für den Standesamtsbezirk Denkingen ernannt.
Die Ernennung endet automatisch mit dem Ausscheiden aus dem Amt,
ansonsten nur durch schriftlichen Widerruf.