Bestellung zu Standesbeamtinnen

Betreff
Bestellung zu Standesbeamtinnen
Vorlage
GR/2021/64
Art
Beschlussvorlage GR

Voraussetzung für die Bestellung einer Mitarbeiterin zur Standesbeamtin ist der erfolgreiche Abschluss des Grundseminars für das Personenstands- und Familienrecht an der Akademie für Personenstandswesen des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. in Bad Salzschlirf.

Die beiden Mitarbeiterinnen Britta Bachmann und Monika Hettinger haben dieses Seminar als Online-Seminar besucht und die Prüfung in Präsenz am 01.04.2021 bestanden.

Wir möchten nun Frau Bachmann und Frau Hettinger zu Standesbeamtinnen des Standesamtsbezirks Denkingen berufen.

Gem. § 2PStG i.V.m. § 1 –Abs. 1 PStG DVO dürfen zu Standesbeamten nur nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und Angestellte bestellt werden, hierzu zählt der von Frau Bachmann und Frau Hettinger besuchte Fachlehrgang.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Frau Britta Bachmann und Frau Monika Hettinger werden mit Wirkung zum 01.06.2021 zu Standesbeamtinnen für den Standesamtsbezirk Denkingen ernannt.

Die Ernennung endet automatisch mit dem Ausscheiden aus dem Amt, ansonsten nur durch schriftlichen Widerruf.