Die Maßnahme zum Bau des dreispurigen Ausbaus der L 433 ist eine Ansammlung von nichterfüllten Versprechen und Hoffnungen.
Zuletzt wurde ein Baubeginn im Jahre 2021versichert. Jetzt nun teilt das Regierungspräsidium mit, dass in naher Zukunft nicht mit dem Ausbau zu rechnen ist. Auf nachfolgende Pressemitteilung des Regierungspräsidiums wird verwiesen:
Dreispuriger Ausbau der L 433 zwischen
Denkingen und Gosheim (Kreis Tuttlingen) verzögert sich aufgrund neuer
Erkenntnisse
Vertiefte Untersuchungen zu geotechnischen Risiken
und zum Artenschutz erforderlich
Das Ziel
eines Baubeginns noch im Jahr 2021 für den Ausbau der L 433 zwischen Denkingen
und Gosheim (Kreis Tuttlingen) auf drei Fahrspuren kann nicht erreicht werden.
Darüber haben Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und Abteilungsleiter Karl
Kleemann die betroffenen Bürgermeister Rudolf Wuhrer (Denkingen), André Kielack
(Gosheim) sowie Landrat Stefan Bär (Tuttlingen) informiert. Hintergrund seien
vor allem neue Erkenntnisse zur Geotechnik, die zwingend weitere und vertiefte
Untersuchungen erforderlich machen, teilte das Regierungspräsidium Freiburg
(RP) mit. Des Weiteren müssen die vorhandenen Gutachten zum Artenschutz ergänzt
werden.
Die
L 433 soll zur Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmerinnen
und -teilnehmer zwischen Denkingen und Gosheim auf drei Fahrspuren ausgebaut
werden. Das Projekt befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium.
Im Ende 2018 eingeleiteten Planfeststellungsverfahren gab es keine
Einwendungen betroffener Privatpersonen, weswegen auf einen förmlichen
Erörterungstermin verzichtet werden konnte. Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange konnten weitestgehend in die Planung eingearbeitet werden
und auch ein Behördentermin im Herbst 2019 verlief zielführend.
Im Rahmen der
Baugrunduntersuchen habe sich nun herausgestellt, dass insbesondere die im
Planungsbereich gegebene Rutschgefährdung der Hänge noch nicht mit
ausreichender Sicherheit beurteilt werden könne, heißt es aus dem RP. Die damit
verbundenen Risiken für das Projekt, das in diesem Bereich Aufschüttungen von
ca. zehn Meter vorsieht, müssen nun durch weitere Untersuchungen und
Begutachtungen ermittelt und minimiert werden. Auch für die betroffenen
geschützten Eidechsenarten und die Haselmaus werden die bereits vorliegenden
Informationen nochmals vertieft.
Wie das RP
mitteilt, sind die erforderlichen Leistungen bereits beauftragt, so dass in
Kürze bereits mit den Erhebungen zum Artenschutz begonnen wird. Die
Bohrarbeiten für die geotechnischen Begutachtungen sollen nach den
erforderlichen Vorarbeiten im Sommer 2021 beginnen. Der weitere Zeitplan des
Projekts sei abhängig von den Ergebnissen dieser Untersuchungen.
Bereits im Vorfeld der oben aufgeführten Unterrichtung der Bürgermeister Kielack, Gosheim und Wuhrer, Denkingen, haben die Bürgermeister aus Denkingen und den Heuberggemeinden ihren Unmut und ihr Unverständnis gegenüber der Regierungspräsidentin zum Ausdruck gebracht.
Die Bürgermeister werden weiter in einer eigenen Pressemitteilung auf die Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg reagieren.
In den kommenden Wochen ist weiter eine gemeinsame Sitzung aller Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden vorgesehen, bei der sich das Regierungspräsidium dann gegenüber den Gemeinderäten erklären soll. Daraus werden sich dann weitere Aktionen ergeben.
Hier anschließend eine gemeinsame Presseerklärung der Bürgermeister zu
den Verzögerungen sowie der PM des Regierungspräsidiums Freiburg
Bauverzögerung L 433
Bürgermeister zeigen sich verärgert und enttäuscht
Die Bürgermeister der Gemeinde Denkingen, der Gemeinde Gosheim und der Heuberggemeinden sind enttäuscht und verärgert über die neuerliche Bauverzögerung beim dreispurigen Ausbau der L 433. In der Zwischenzeit ist diese Maßnahme eine Maßnahme der nichtgehaltenen Versprechungen.
Nicht nachvollziehbar ist, dass das Regierungspräsidium Freiburg erst jetzt zu der Erkenntnis kommt, dass weitere faunistische und geologische Untersuchungen notwendig werden. Jedem war von vorneherein die unwegsame geologische Situation am Albtrauf bekannt. Nicht umsonst haben sich im Vorfeld der Planung alle Beteiligten für eine Trasse entschieden, bei der nicht in den Hang eingegriffen werden muss. Für die Bürgermeister stellt sich nicht die Frage, dass hier vor Baubeginn geologische Untersuchungen durchzuführen sind, sondern warum die Straßenbauverwaltung erst jetzt zu dieser Erkenntnis kommt. Warum wurden Versprechen gemacht, die offensichtlich ohne abgesicherte Erkenntnisse waren?
Der geplante Maßnahmenbeginn 2021 noch 2022 lässt sich nunmehr aufgrund der notwendigen geologischen Beobachtungen nicht mehr realisieren. Die Bürgermeister befürchten nun, dass sich aufgrund der geologischen Untersuchungen nicht unerhebliche Mehrkosten oder sogar eine andere Trassenvariante ergeben und somit die Maßnahme insgesamt gefährdet ist oder sich um Jahre verzögert. Weiter wurden alle anderen Straßenbaumaßnahmen in der Umgebung auf diese bereits für 2021 geplante Baumaßnahme abgestimmt.
Sobald des die Corona-Lage zulässt wollen sich daher die Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden zu einer gemeinsamen Sitzung treffen und mit dem Regierungspräsidium erörtern wie es nun weitergehen soll. Trotz der großen Verärgerung, gilt es jetzt alles zu unternehmen, damit dieser wichtige Ausbau der L 433 zeitnah realisiert wird.
Man erkennt wohlwollend, dass sich das Regierungspräsidium zu seinem Versäumnis offen bekennt und in dieser Sache auch nichts beschönigt. Allerdings wurde sehr viel an Vertrauen verspielt. Man will sich nicht mehr auf Versprechen verlassen, sondern will Taten sehen.
Wuhrer
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Denkingen ist enttäuscht und zutiefst verärgert über die nunmehr wieder gebrochenen Versprechungen zum Baubeginn des dreispurigen Ausbaus der L 433 zwischen Denkingen und Gosheim.
Wir haben keinerlei Verständnis dafür, dass die nunmehr angekündigten geologischen Untersuchungen nicht bereits im Vorfeld der Planungen erfolgten.
Ein derart unprofessionelles Vorgehen macht fassungslos. Es wird begrüßt, dass sich die Gemeinderäte der betroffenen Gemeinderäte in einer gemeinsamen Sitzung mit diesem Thema befassen und das weitere Vorgehen absprechen.