Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe
des Jahres das Bebauungsplanverfahren zur Erweiterung des Gewerbegebiets Sulzen
abschließen können. Derzeit kann noch keine Vereinbarung mit dem Landkreis
bezüglich des ökologischen Ausgleichs getroffen werden. Dies hängt maßgeblich
vom Projekt Waldwiese ab. Hier wird im April eine Begehung mit der Höheren
Forstbehörde stattfinden. Vom Ausgang dieses Termins wird dann die weitere
Vorgehensweise abhängen. Eine naturschutzrechtliche Bewertung der Ökopunkte
seitens des Büros Große-Scharmann liegt der Unteren Naturschutzbehörde vor.
Hier wird dann ein entsprechender Abgleich zwischen Naturschutzbehörde und
Gemeinde erforderlich werden.
Wir gehen weiter davon aus, dass wir im
Frühjahr 2022 mit der Erschließung der Erweiterung Sulzen beginnen werden.
Bereits jetzt schon erreicht uns die eine oder andere Anfrage, allesamt mit
einem sehr unverbindlichen Charakter.
Die Gemeinde sollte daher im Vorfeld
dieser Erschließung, sowie etwaige Anfragen, klare Regelungen für die Vergabe
von Gewerbeflächen erarbeiten. Dabei muss uns bewusst sein, dass die zur
Verfügung stehende Fläche nicht unendlich ist, und dass auch die gewerbliche
Entwicklung der Gemeinde an ihre Grenzen kommt. Mit der vorhandenen Fläche
sollte daher sorgsam und innovativ umgegangen werden, dabei sind auch die
Aspekte des Klimaschutzes und der Umweltverträglichkeit zu beachten. Es ist
nicht Ziel die Gewerbeflächen möglichst zügig zu veräußern sondern
gewinnbringend im Sinne der nachfolgenden Kriterien.
Für uns stehen daher folgende Kriterien
im Vordergrund (Auflistung stellt
keine Rangfolge dar, vielmehr sehen wir alle Kriterien gleichrangig an):
Zukunftsfähigkeit
des Unternehmens, Innovativ
Betriebe mit einem
Alleinstellungsmerkmal und einem Anziehungspotential sind gefragt (etwas
Besonderes).
Betriebe welche eine Attraktivität für junge Menschen ausüben um junge Familien
im Ort zu halten bzw. zum Zuzug in den Ort zu bewegen. Betriebe in
Zukunftsbranchen z.B. Elektromobilität; Unternehmen mit einer gewissen
Krisenfestigkeit. Ergänzung der vorhandenen Struktur und nicht z.B. weitere
Kfz-Werkstätten oder Autohäuser.
Arbeits-
und Ausbildungsplätze
Die Schaffung neuer Arbeits- und
Ausbildungsplätze bzw. der Erhalt von diesen Arbeitsplätzen im Ort muss hohe
Priorität haben.
Für die Zukunft werden insbesondere qualifizierte Arbeitsplätze sowohl im
gewerblichen, produzierenden Bereich wie im Dienstleistungssektor
(Facharbeitermangel) wichtig für einen gewerblichen Standort sein.
Ein Abstellplatz für Campingwagen oder
ein Lagerplatz für Baumaterial beispielsweise schafft keine Arbeitsplätze im
Sinne von nachhaltigen Arbeitsverhältnissen; generiert i.d.R. auch keine
nennenswerten Steuereinnahmen und erfordert einen hohen Flächenbedarf.
Steuerkraft
Um die Infrastruktur im Ort erhalten und
weiter ausbauen zu können bedarf es solider Einnahmen. Dabei ist das Augenmerk
auf eine langfristige Verlässlichkeit der Steuerkraft zu legen.
Erweiterung
oder Umsiedlung
Vorhandene Unternehmen müssen sich in
Denkingen weiter erweitern können. Es soll weiterhin möglich sein etwa aus dem
Ortskern in das Gewerbegebiet umzusiedeln. Gleiches gilt für
Unternehmensgründungen aus dem Ort heraus (Garagenfirma).
Umweltverträglichkeit,
Gesundheitsschutz, Klimaschutz
Wir wollen saubere Unternehmen von denen
keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung ausgeht und die auch nicht mit
einer Belastung der Umwelt einhergehen. Beim Bau sind insbesondere auch die
Aspekte des Klimaschutzes und der Umweltverträglichkeit zu beachten.
Flächenverbrauch,
Ressourcen wie Wasserverbrauch, Abwasser
Der Flächenverbrauch muss immer im
Verhältnis zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu den Steuereinnahmen stehen.
Weiter muss immer das Ziel sein den Verbrauch der versiegelten Flächen zu
minimieren. Hier sind ggf. auch entsprechende intelligente Konzepte bei Planung
und Bau erforderlich.
Wir müssen ein besonderes Augenmerk auf
den Wasserverbrauch sowie die Belastung des Abwassernetzes insbesondere der
Pumpanlage Sulzen richten. Betriebe mit einem
hohen Wasserverbrauch für Betriebszwecke gehen zulasten der
Trinkwasserversorgung. Ein hoher Abwasseranteil überfordert das Pumpwerk
Sulzen.
Abwägung
Die einzelnen Punkt können durchaus
konträr zueinanderstehen und können ggf. auch in einem gewissen Widerspruch
zueinanderstehen. Daher steht ein Ein-Mann-Betrieb zwar im Widerspruch zu der
Schaffung von Arbeitsplätzen, kann aber sehr wohl ein steuerstarkes Unternehmen
sein oder ein besonderes innovatives Projekt darstellen (z.B. Betriebsgründung,
Start-up).
Bei Zielkonflikten muss daher auch
geprüft werden, wie diese ggf. minimiert werden können. Die Versiegelung von
Flächen kann ggf. durch eine Dachbegrünung oder aber Rasengittersteinen auf
Autoabstellflächen zumindest teilweise kompensiert werden. Weiter sind
intelligente Formen der Energieversorgung von Photovoltaik, Wärmepumpen bis
Geothermie ggf. auch kleinere geschlossene Nahwärmeprojekte gefragt.
Bei dem Faktor Arbeits- und
Ausbildungsplätze muss sicher immer eine mittel- bis langfristige Sicht
angewandt werden und er muss auch im Verhältnis zum Betrieb selber stehen.
Letztendlich geht es dabei auch um die langfristige Sicherung von
Arbeitsplätzen, gerade auch für junge Familien.
So müssen am Ende die verschiedenen
Faktoren anhand des jeweiligen Antrags gewichtet und bewertet werden.
Von vorneherein ausgeschlossen
werden können aber Betriebe, welche den obigen Zielen im großen Maße
entgegenstehen.
Beispielhaft:
Betriebe die überwiegend der Lagerung
oder dem Abstellen von Fahrzeugen oder Gütern dienen; z.B. Abstellplatz für
Campingfahrzeuge im Freien oder in Hallen, auch in Verbindung mit einer
Photo-voltaikanlage (hoher Flächenverbrauch, kein Nutzen in Form von
Arbeitsplätzen oder Steuereinnahmen)
Flächenphotovoltaikanlagen –
Flächenverbrauch wertvoller gewerblicher Flächen; Eine solche Anlage dient zwar
der Energiewende und somit dem Klimaschutz, regeneriert jedoch für die Gemeinde
z.B. keine Arbeitsplätze. Eine solche Anlage muss auf anderem Gelände z.B.
Erdauffüllplatz angelegt werden. Gilt in vergleichbarer Weise auch z.B. für Garagen-
oder Stellplatzanlagen.
Auto-Waschanlagen – hoher
Wasserverbrauch und zusätzliche Belastungen des Abwassers welches in keinem
Verhältnis zum eigentlichen Nutzen steht. Arbeitsplatzangebot gering,
Steuereinnahmen fraglich. Weiteres zusätzliches Verkehrsaufkommen mit
entsprechender Umweltbelastung.
Lackiererei, Betonwerk usw. sind
Betriebe mit einer hohen Immission und/oder Emission mit Auswirkungen auf die
Umgebung. Kritisch begutachtet werden müssen sicher auch Bauunternehmen und
Landschaftsgartenbetriebe, insbesondere wegen dem sehr hohen Anteil an
Lagerkapazitäten sowie Lärm usw.
Dagegen können wir uns Unternehmen z.B.
im Bereich Handel und Dienstleistungen gut vorstellen umso die Attraktivität
des Standorts Denkingen zu stärken. Hier kommt es oft zu Synergieeffekten, da
der Besuch bei einem Handelsunternehmen oft den Besuch weiterer
Handelsunternehmen in der Umgebung mit sich bringt. Gerade im
Dienstleistungssektor handelt es sich oft auch um Arbeitsplätze mit einer hohen
Qualifikation.
Viele große Denkinger Betriebe sind als
„Ein-Mann-Betriebe“ oder sogenannte „Garagenfirmen“ gestartet und sind heute,
sowohl von der Anzahl der Arbeits- und Ausbildungsplätzen wie auch der
Steuerkraft, wichtige Denkinger Unternehmen. Bei solchen Neugründungen geht es
vornehmlich um das langfristige Unternehmenskonzept. Hier können Ansätze wie
Arbeitsplätze oder Steuereinnahmen nicht zum beherrschenden Maß einer
Beurteilung herangezogen werden.
Wuhrer
Bürgermeister
Bei der Vergabe von Gewerbeflächen sind
nachfolgende Kriterien zu beachten:
Die einzelnen Kriterien sind im
Einzelfall zu werten und zu gewichten. Hierbei dienen die in der Vorlage
aufgeführten Negativ- und Positivbeispiele als Anhaltspunkte. Zur
Entscheidungsfindung hat die Verwaltung dem Gemeinderat in jedem Einzelfall
eine Beurteilung anhand der obigen Kriterien vorzulegen.