Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Betreff
Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Vorlage
GR/2021/48
Art
Beschlussvorlage GR

Durch die Änderung der Hauptsatzung (Videokonferenz) ist eine entsprechende Ergänzung in der Geschäftsordnung des Gemeinderats erforderlich. Wir nehmen diese zum Anlass um auch die Befangenheitstatbestände, welche sich geändert haben anzupassen. Damit hier nicht bei jeder Änderung der GemO eine Änderung der Geschäftsordnung erforderlich wird, verweisen wir ganz generell auf die Bestimmung der jeweils geltenden Gemeindeordnung.

 

Die Geschäftsordnung hat keine Außenwirkung, sondern bindet ausschließlich den Gemeinderat.

 

 Gemeinde Denkingen
Landkreis Tuttlingen

 

Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Denkingen vom 17.10.2000 wie folgt geändert:

§ 1

Änderung § 8 Ausschuss wegen Befangenheit

Der § 8 erhält folgende neue Fassung:

§ 8 Ausschluss wegen Befangenheit

Es gelten die Regelungen der jeweils geltenden Gemeindeordnung (GemO).

§ 2

Änderung § 12 Einberufung

§ 12 (Einberufung) erhält nachfolgenden Abs. 5

(5)    Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs.1 und 2 Gemeindeordnung. Für die Sitzungen der beratenden/beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats gelten diese Regelungen entsprechend.

 

§ 3

Inkrafttreten

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01.05.2021 in Kraft.

 

Denkingen, den 21.04.2021

 

Wuhrer
Bürgermeister

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Änderung der Geschäftsordnung wird zugestimmt.