Überarbeitung Vergaberichtlinie Bauplatzvergabe

Betreff
Überarbeitung Vergaberichtlinie Bauplatzvergabe
Vorlage
GR/2021/46
Art
Beschlussvorlage GR

 

Vorbemerkung

Der Gemeinderat hat nach längerer Vorberatung am 17.04.2018 Handlungsempfehlungen für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen beschlossen.

Aufgrund der fortlaufenden Rechtsprechung und somit der Rechtssicherheit, wollen wir diese Handlungsempfehlungen nunmehr modifizieren. Dabei tragen wir den rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend Rechnung, dass wir die Auswahlkriterien mit Ortsbezug nicht über 50% bewerten.

Nicht mehr aufgenommen wurde eine Bewertung der bisherigen Wartedauer. Dies könnte, wenn gewünscht jedoch aufgenommen werden.

Wir haben weiter die Erläuterungen neu gefasst und in verschiedenen Bereichen auch präzisiert. Wir haben uns dabei an die Empfehlungen des Gemeindetags sowie einer Handlungsempfehlung einer Nachbargemeinde, dem sogenannten „Ulmer Modell“ orientiert. Die Empfehlungen des Gemeindetags, einschließlich der derzeit geltenden Rechtsprechung, sind in der Anlage beigefügt.

 

Bauplatzvergabekriterien

Kriterien zur Bauplatzvergabe gemeindeeigener Bauplätze der Gemeinde Denkingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 nachfolgenden Kriterienkatalog für die Vergabe gemeindeeigener Bauplätze der Gemeinde Denkingen beschlossen. Dieser löst die bisherigen Handlungsempfehlungen zur Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Denkingen vom 17.04.2018 ab.

Die Gemeinde Denkingen veräußert ihre Bauplätze ohne Subventionierung, d.h. zum vollen Wert (§ 92 GemO) und handelt dabei privatrechtlich. Es herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, ob und inwieweit sie in ihrem Eigentum befindliches Bauland an Private vergibt. Hierbei sind im Wege der pflichtgemäßen Ermessensausübung die Grundsätze der Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz, der Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit zu beachten. Dieses Ermessen wird durch nachfolgende Vergabekriterien konkretisiert.

Es besteht kein Rechtsanspruch der Bewerber/innen auf eine Zuteilung, wohl aber auf eine fehlerfreie Ermessensausübung. Bei der Vergabe von Bauplätzen ist das geltende Recht, insbesondere der Gleichheitsgrundsatz Art. 3 GG sowie die europäischen Grundfreiheiten der Freizügigkeit, Art. 21, 45 und der Niederlassungsfreiheit, Art. 49 zu beachten. Bei dem Kriterienkatalog handelt es sich nicht um eine Rechtsnorm, sondern um eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift zur Selbstbindung der Gemeinde, mit der Folge, dass die betroffenen Grundstücke nur nach Maßgabe dieser Richtlinie vergeben werden dürfen. Hierbei orientieren sich die Vergabekriterien an den rechtlichen Rahmenbedingungen, welche nachfolgende Auswahlkriterien beinhalten:

Ortsbezug (max. 50%) mit den Bereichen Wohnsitz, Arbeitsstelle und Ehrenamt sowie Sozialkriterien mit den Bereichen Familie sowie Pflege und Behinderung.

 

§1

Gegenstand, Anwendungsbereich, Ziele

Diese Bauplatzvergabekriterien regeln das Verfahren und die inhaltliche Ausgestaltung der Vergabe kommunaler Baugrundstücke für private Bauvorhaben als selbstgenutzte Eigenheime. Ausdrücklich nicht geregelt wird mit diesen Vergabekriterien die Vergabe von gewerblich genutzten Grund-stücken.

Die Vergabekriterien haben den Erhalt eines örtlich gewachsenen Gemeinschaftslebens mit einer sozial stabilen Bewohnerkultur entspr. § 1 Abs. 5 und 6 BauGB zum Ziel.

§2

Vergabeverfahren

  1. Die zum Verkauf bestimmten Baugrundstücke werden im Amtsblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde Denkingen ausgeschrieben.

  2. Bis zum Ausschreibungsbeginn können Interessenten sich bei der Gemeindeverwaltung melden und sich auf eine unverbindliche Interessentenliste eintragen lassen. Dieser Personenkreis wird mit Beginn der Ausschreibung informiert, mit der Bitte sich innerhalb einer bestimmten Frist zu äußern, ob weiterhin Kaufinteresse besteht.

  3. Interessenten haben bis zu dem von der Gemeinde festgesetzten Stichtag die Möglichkeit, sich mittels des Bewerberfragebogens zu bewerben. Sie willigen hierbei ein, dass neben der Verwaltung auch der Gemeinderat über die Daten der Bewerbung Kenntnis erlangt (EU-Datenschutzgrundverordnung). Die Bewerberfragebogen können per Post oder per Mail an die Gemeindeverwaltung Denkingen verschickt werden.

 

§ 3

Bewerberfragebogen

  1. Ein oder zwei volljährige, geschäftsfähige Personen können Antragsteller sein. Bei zwei Antragstellern müssen beide Vertragspartner anschließend auch Käufer sein. Steigt ein Antragssteller bis zum Kaufvertrag als Vertragspartner aus, so findet eine Neubewertung des Bewerberfragebogens statt.

  2. Bei zwei Antragstellern soll bei den einzelnen Fragen die Antwortmöglichkeit herangezogen werden, welche von den beiden Antragstellern die höhere Punktzahl erzielt.

  3. Eine Person darf – auch zusammen mit einer anderen Person – nur einen Antrag stellen und auch nur einen Bauplatz erwerben.

  4. Juristische Personen sind nicht antragsberechtigt.

  5. Bauträger, Firmen, die Gebäude für Dritte erstellen, Makler und dergleichen sind von der Vergabe ausgeschlossen.

  6. Bewerber welche Eigentümer eines auf der Gemarkung Denkingen bebaubaren, aber nicht bebauten Grundstücks oder eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks sind, sind von der Vergabe ausgeschlossen.

§ 4

Bewerbungsprozess

  1. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erstellt die Gemeindeverwaltung eine Bewerberliste. Hierbei ermittelt sie anhand der Angaben im Bewerberfragebogen die Punkte der einzelnen Bewerbungen.

  2. Die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl erhält das Erstauswahlrecht. Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, so entscheidet das Los über die Reihenfolge dieser Bewerber beim Auswahlrecht.

  3. Der Gemeinderat entscheidet entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Liste in nichtöffentlicher Sitzung. Nach diesem Beschluss ist die Verwaltung ermächtigt, die ent-sprechenden Kaufverträge abzuschließen.

  4. Fällt nach dem Zuteilungsbeschluss ein Bewerber aus, rücken die im Rang nachfolgenden Bewerber, ohne weitere Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat, auf der Bewerber-liste nach. Sie werden dann entsprechend der neuen Platzziffer auf der Bewerberliste bei der Zuteilung berücksichtigt.

  5. Können auch nach der Abwicklung des Nachrückverfahrens Baugrundstücke nicht zugeteilt werden, erfolgt eine erneute Ausschreibung. Hierbei gelten die Regelungen dieser Vergabe-Kriterien.

§ 5

Ausschlussgründe

  1. Bewerber, die bis zur Vergabeentscheidung des Gemeinderats keine gesicherte Finanzierung für das Baugrundstück vorlegen können, werden nicht berücksichtigt.

  2. Bewerber welche falsche oder unvollständige Angaben machen, werden nicht berücksichtigt. Bei unvollständigen Angaben ist den Bewerbern eine angemessene Frist zur Nachreichung der fehlenden Angaben einzuräumen.

  3. Die in Abs. 1 und 2 genannten Fälle werden nicht in die Bewerberliste zur Vorlage an den Gemeinderat aufgenommen.

§ 6

Sonstige Bestimmungen

  1. Die Vergabe bzw. der Verkauf erfolgen nur, wenn sich der Bewerber im Kaufvertrag ver-pflichtet, auf dem erworbenen Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss mit dem Rohbau zu beginnen und innerhalb eines weiteren Jahres das Gebäude bezugsfertig zu erstellen. Eine Verlängerung steht im Ermessen der Gemeinde und ist möglich, sofern Um-stände eintreten welche vom Käufer nicht zu vertreten sind.

  2. Zugunsten der Gemeinde Denkingen kann in Abt. II des Grundbuchs eine Dienstbarkeit eingetragen werden. Der Käufer räumt hierbei der Gemeinde das Recht zum Wiederkauf des Vertragsgrundstücks ein. Dieses wird ggf. im notariellen Kaufvertrag festgeschrieben und kann ausgeübt werden, wenn der Käufer oder sein Erbe:
    a.) das Grundstück ganz oder teilweise unbebaut weiterveräußert oder sich zu einer solchen
          Weiterveräußerung verpflichtet oder
    b.) das Grundstück nicht innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss mit dem Rohbau
          begonnen hat und nicht innerhalb eines weiteren Jahres das Gebäude bezugsfertig er-
          stellt hat.
    c.) vor einer solchen Fertigstellung die Zwangsversteigerung des Grundstücks angeordnet
          oder über das Vermögen des Käufers oder seines Erben das Insolvenzverfahren eröffnet
          wird.
    d.) Bei der Ausübung des Wiederkaufrechts gilt als Wiederkaufspreis der vertraglich festge- 
          setzte Verkaufspreis für das Baugrundstück abzüglich der für die Gemeinde Denkingen
          durch den Wiederkauf anfallende Grunderwerbssteuer.

  3. Die auf dem Grundstück errichteten Wohngebäude sind nach Fertigstellung mindestens 5 Jahre vom Käufer zu bewohnen (Selbstnutzung). Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung wird eine Kaufpreisnachzahlung in Höhe von 50 €/qm fällig. Dies wird im Kaufvertrag vertraglich abgesichert.

Denkingen, den

 

Wuhrer
Bürgermeister

 

Bewerberbogen

Ortsbezug:

Wohnsitz:

1.) Aktueller Wohnsitz:

Seit wieviel Jahren bis zum Stichtag haben Sie bzw. Ihr Mitbewerber/in unterbrechungsfrei Ihren aktuellen Hauptwohnsitz in Denkingen? (Es werden maximal 10 volle Hauptwohnsitzjahre gewertet)

Jahre

Punktzahl

Höchstmögliche Punktzahl

Unter 2 Jahre

0

 

2 – 5 Jahre

10

 

5 – 8 Jahre

15

 

8 – 10 Jahre

20

20

 

 

 

 

2.) Ehemaliger Wohnsitz:

Sollten Sie unter Punkt 1.) Aktueller Wohnsitz, weniger als 2 Jahre ausgewählt haben, können Sie Punkte erhalten, wenn Sie zuvor in Denkingen Ihren Hauptwohnsitz hatten und diesen zwischenzeitlich z.B. wegen Studium usw. verlassen haben.

Ich habe zuvor in Denkingen gelebt:

Jahre

Punktzahl

Höchstmögliche Punktzahl

Unter 2 Jahre

0

 

2 – 5 Jahre

10

 

5 – 8 Jahre

15

 

8 – 10 Jahre

20

20

 

 

 

 

Mögliche Gesamtpunktzahl Wohnsitz = 20 Punkte

Arbeitsstelle

1.) Unselbständiges Beschäftigungsverhältnis:

Seit wie vielen Jahren haben Sie bzw. Ihr Mitbewerber/in bis zum Stichtag Ihren aktuellen Arbeits-platz in Denkingen? (Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens einer halben Vollzeitstelle)

Jahre

Punktzahl

Höchstmögliche Punktzahl

0 Jahre

0

 

1 Jahr

5

 

2 Jahre

10

 

3 Jahre

15

 

4 Jahre und länger

20

20

 

2.) Selbständige Tätigkeit

Seit wie vielen Jahren bestreiten Sie oder Ihr Mitbewerber/in Ihren Lebensunterhalt zu mindestens 80% aus einer selbständigen Tätigkeit in Denkingen? (Als selbständig im Sinne dieser Regelung gilt, wer durch das Einkommen der Selbständigkeit z.B. als Unternehmer, Freiberufler usw. seinen Lebensunterhalt bis zu 80% selbst bestreitet)

Jahre

Punktzahl

Höchstmögliche Punktzahl

0 Jahre

0

 

1 Jahr

5

 

2 Jahre

10

 

3 Jahre

15

 

4 Jahre und länger

20

20

 

Zu Ziff. 1 und 2 ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.

Mögliche Gesamtpunktzahl Arbeitsstelle = 20 Punkte

Ehrenamt

Sind Sie oder Ihr Mitbewerber/in in einem aktiven Ehrenamt in der Vorstandschaft oder als Übungsleiter/in innerhalb eines eingetragenen Vereins, einer gemeinnützigen Organisation oder einer anerkannten Religionsgemeinschaft in Denkingen tätig? (Die bloße (reine) Zugehörigkeit reicht nicht aus).

Jahre

Punktzahl

Höchstmögliche Punktzahl

nein

0

 

mind. 1 Jahr

5

 

2 Jahre

10

 

3 Jahre

15

 

4 Jahre und länger

20

20

 

Es ist ein Nachweis durch den entsprechenden Verein oder die entsprechende Institution beizufügen.

Mögliche Gesamtpunktzahl Ehrenamt = 20 Punkte

Mögliche Gesamtpunktzahl Ortsbezug = 60 Punkte (50%)

Sozialkriterien

Familienstand und Kinder

1.) Benennen Sie Ihre aktuelle familiäre Situation:

Familienstand

Punktzahl

Höchstmögliche Punktzahl

Alleinstehend

0

 

Alleinerziehend

20

 

Mit Partner/in erziehend

20

 

Verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft

20

20

 

 

 

 

Mögliche Gesamtpunktzahl Familienstand = 20 Punkte

 

2.) Werden Eltern und/oder sonstige Angehörige der Bewerber dauerhaft im Haushalt leben und das Haus dauerhaft mitbewohnen?

Mitbewohner

Punktzahl

Höchstmögliche Punktzahl

Kein Elternteil/kein sonstiger Angehöriger

0

 

mind. ein Elternteil/sonstiger Angehörige

10

10

 

 

 

 

 

 

 

Angehörige im Sinne dieses Bewerbungsbogens sind Verwandte und Verschwägert in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Personen die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

Mögliche Gesamtpunktzahl Mitbewohner = 10 Punkte

 

3.) Wie viele Kinder im Alter zwischen 0 bis 18 Jahre leben dauerhaft in Ihrem Haushalt

Familienstand

Punktzahl

Höchstmögliche Punktzahl

Keine Kinder

0

 

1 Kind

5

 

2 Kind

10

 

3 Kind

15

 

4 Kinder und mehr

20

20

 

Es werden ebenfalls Schwangerschaften ab der 12. Woche, Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt leben bzw. pflegebedürftige Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, berücksichtigt.

Mögliche Gesamtpunktzahl Kinder = 20 Punkte

 

Pflege und Behinderungsgrade

Liegt eine Schwerbehinderung des Bewerbers/Bewerberin bzw. eines im Haushalt lebenden Angehörigen ab einem Grad der Behinderung von 75% vor?

Pflege/Schwerbehinderung

Punktzahl

Höchstmögliche Punktzahl

Keine

0

 

Liegt bei 1 Person vor

5

 

Liegt bei 2 Personen  und mehr vor

10

10

 

Bei Schwerbehinderung und Pflege ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.

Mögliche Gesamtpunktzahl Pflege/Behinderung = 10 Punkte

Mögliche Gesamtpunktzahl Sozialkriterien = 60 Punkte (50%)

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Den Bauplatzvergabe-Kriterien wird zugestimmt.