Vorbemerkung
Der Gemeinderat hat nach längerer
Vorberatung am 17.04.2018 Handlungsempfehlungen für die Vergabe von
gemeindeeigenen Bauplätzen beschlossen.
Aufgrund der fortlaufenden
Rechtsprechung und somit der Rechtssicherheit, wollen wir diese
Handlungsempfehlungen nunmehr modifizieren. Dabei tragen wir den rechtlichen
Rahmenbedingungen dahingehend Rechnung, dass wir die Auswahlkriterien mit
Ortsbezug nicht über 50% bewerten.
Nicht mehr aufgenommen wurde eine
Bewertung der bisherigen Wartedauer. Dies könnte, wenn gewünscht jedoch
aufgenommen werden.
Wir haben weiter die Erläuterungen neu
gefasst und in verschiedenen Bereichen auch präzisiert. Wir haben uns dabei an
die Empfehlungen des Gemeindetags sowie einer Handlungsempfehlung einer
Nachbargemeinde, dem sogenannten „Ulmer Modell“ orientiert. Die Empfehlungen
des Gemeindetags, einschließlich der derzeit geltenden Rechtsprechung, sind in
der Anlage beigefügt.
Bauplatzvergabekriterien
Kriterien
zur Bauplatzvergabe gemeindeeigener Bauplätze der Gemeinde Denkingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
20.04.2021 nachfolgenden Kriterienkatalog für die Vergabe gemeindeeigener
Bauplätze der Gemeinde Denkingen beschlossen. Dieser löst die bisherigen
Handlungsempfehlungen zur Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Denkingen vom
17.04.2018 ab.
Die Gemeinde Denkingen veräußert ihre
Bauplätze ohne Subventionierung, d.h. zum vollen Wert (§ 92 GemO) und handelt
dabei privatrechtlich. Es herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es liegt
im Ermessen der Gemeinde, ob und inwieweit sie in ihrem Eigentum befindliches
Bauland an Private vergibt. Hierbei sind im Wege der pflichtgemäßen
Ermessensausübung die Grundsätze der Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz, der
Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit zu beachten.
Dieses Ermessen wird durch nachfolgende Vergabekriterien konkretisiert.
Es besteht kein Rechtsanspruch der
Bewerber/innen auf eine Zuteilung, wohl aber auf eine fehlerfreie
Ermessensausübung. Bei der Vergabe von Bauplätzen ist das geltende Recht,
insbesondere der Gleichheitsgrundsatz Art. 3 GG sowie die europäischen
Grundfreiheiten der Freizügigkeit, Art. 21, 45 und der Niederlassungsfreiheit,
Art. 49 zu beachten. Bei dem Kriterienkatalog handelt es sich nicht um eine
Rechtsnorm, sondern um eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift zur
Selbstbindung der Gemeinde, mit der Folge, dass die betroffenen Grundstücke nur
nach Maßgabe dieser Richtlinie vergeben werden dürfen. Hierbei orientieren sich
die Vergabekriterien an den rechtlichen Rahmenbedingungen, welche nachfolgende
Auswahlkriterien beinhalten:
Ortsbezug (max. 50%) mit den Bereichen
Wohnsitz, Arbeitsstelle und Ehrenamt sowie Sozialkriterien mit den Bereichen
Familie sowie Pflege und Behinderung.
§1
Gegenstand, Anwendungsbereich, Ziele
Diese Bauplatzvergabekriterien regeln
das Verfahren und die inhaltliche Ausgestaltung der Vergabe kommunaler
Baugrundstücke für private Bauvorhaben als selbstgenutzte Eigenheime.
Ausdrücklich nicht geregelt wird mit diesen Vergabekriterien die Vergabe von
gewerblich genutzten Grund-stücken.
Die Vergabekriterien haben den Erhalt
eines örtlich gewachsenen Gemeinschaftslebens mit einer sozial stabilen Bewohnerkultur
entspr. § 1 Abs. 5 und 6 BauGB zum Ziel.
§2
Vergabeverfahren
§ 3
Bewerberfragebogen
§ 4
Bewerbungsprozess
§ 5
Ausschlussgründe
§ 6
Sonstige Bestimmungen
Denkingen, den
Wuhrer
Bürgermeister
Bewerberbogen
Ortsbezug:
Wohnsitz:
1.) Aktueller Wohnsitz:
Seit wieviel Jahren bis zum Stichtag
haben Sie bzw. Ihr Mitbewerber/in unterbrechungsfrei Ihren aktuellen
Hauptwohnsitz in Denkingen? (Es werden maximal 10 volle Hauptwohnsitzjahre
gewertet)
Jahre |
Punktzahl |
Höchstmögliche Punktzahl |
Unter 2 Jahre |
0 |
|
2 – 5 Jahre |
10 |
|
5 – 8 Jahre |
15 |
|
8 – 10 Jahre |
20 |
20 |
|
|
|
2.) Ehemaliger Wohnsitz:
Sollten Sie unter Punkt 1.) Aktueller
Wohnsitz, weniger als 2 Jahre ausgewählt haben, können Sie Punkte erhalten,
wenn Sie zuvor in Denkingen Ihren Hauptwohnsitz hatten und diesen
zwischenzeitlich z.B. wegen Studium usw. verlassen haben.
Ich habe zuvor in Denkingen gelebt:
Jahre |
Punktzahl |
Höchstmögliche Punktzahl |
Unter 2 Jahre |
0 |
|
2 – 5 Jahre |
10 |
|
5 – 8 Jahre |
15 |
|
8 – 10 Jahre |
20 |
20 |
|
|
|
Mögliche Gesamtpunktzahl Wohnsitz = 20
Punkte
Arbeitsstelle
1.) Unselbständiges
Beschäftigungsverhältnis:
Seit wie vielen Jahren haben Sie bzw.
Ihr Mitbewerber/in bis zum Stichtag Ihren aktuellen Arbeits-platz in Denkingen?
(Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens einer
halben Vollzeitstelle)
Jahre |
Punktzahl |
Höchstmögliche Punktzahl |
0 Jahre |
0 |
|
1 Jahr |
5 |
|
2 Jahre |
10 |
|
3 Jahre |
15 |
|
4 Jahre und länger |
20 |
20 |
2.) Selbständige Tätigkeit
Seit wie vielen Jahren bestreiten Sie
oder Ihr Mitbewerber/in Ihren Lebensunterhalt zu mindestens 80% aus einer
selbständigen Tätigkeit in Denkingen? (Als selbständig im Sinne dieser Regelung
gilt, wer durch das Einkommen der Selbständigkeit z.B. als Unternehmer,
Freiberufler usw. seinen Lebensunterhalt bis zu 80% selbst bestreitet)
Jahre |
Punktzahl |
Höchstmögliche Punktzahl |
0 Jahre |
0 |
|
1 Jahr |
5 |
|
2 Jahre |
10 |
|
3 Jahre |
15 |
|
4 Jahre und länger |
20 |
20 |
Zu Ziff. 1 und 2 ist ein entsprechender Nachweis
beizufügen.
Mögliche Gesamtpunktzahl Arbeitsstelle =
20 Punkte
Ehrenamt
Sind Sie oder Ihr Mitbewerber/in in
einem aktiven Ehrenamt in der Vorstandschaft oder als Übungsleiter/in innerhalb
eines eingetragenen Vereins, einer gemeinnützigen Organisation oder einer
anerkannten Religionsgemeinschaft in Denkingen tätig? (Die bloße (reine)
Zugehörigkeit reicht nicht aus).
Jahre |
Punktzahl |
Höchstmögliche Punktzahl |
nein |
0 |
|
mind. 1 Jahr |
5 |
|
2 Jahre |
10 |
|
3 Jahre |
15 |
|
4 Jahre und länger |
20 |
20 |
Es ist ein Nachweis durch den entsprechenden
Verein oder die entsprechende Institution beizufügen.
Mögliche Gesamtpunktzahl Ehrenamt = 20
Punkte
Mögliche
Gesamtpunktzahl Ortsbezug = 60 Punkte (50%)
Sozialkriterien
Familienstand
und Kinder
1.) Benennen Sie Ihre aktuelle familiäre
Situation:
Familienstand |
Punktzahl |
Höchstmögliche Punktzahl |
Alleinstehend |
0 |
|
Alleinerziehend |
20 |
|
Mit Partner/in erziehend |
20 |
|
Verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft |
20 |
20 |
|
|
|
Mögliche Gesamtpunktzahl Familienstand =
20 Punkte
2.) Werden Eltern und/oder sonstige
Angehörige der Bewerber dauerhaft im Haushalt leben und das Haus dauerhaft
mitbewohnen?
Mitbewohner |
Punktzahl |
Höchstmögliche Punktzahl |
Kein Elternteil/kein sonstiger Angehöriger |
0 |
|
mind. ein Elternteil/sonstiger Angehörige |
10 |
10 |
|
|
|
|
|
|
Angehörige im Sinne dieses Bewerbungsbogens sind
Verwandte und Verschwägert in gerader Linie, Geschwister, Kinder der
Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Personen die durch
ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft
wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
Mögliche Gesamtpunktzahl Mitbewohner =
10 Punkte
3.) Wie viele Kinder im Alter zwischen 0
bis 18 Jahre leben dauerhaft in Ihrem Haushalt
Familienstand |
Punktzahl |
Höchstmögliche Punktzahl |
Keine Kinder |
0 |
|
1 Kind |
5 |
|
2 Kind |
10 |
|
3 Kind |
15 |
|
4 Kinder und mehr |
20 |
20 |
Es werden ebenfalls Schwangerschaften ab der 12.
Woche, Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt leben bzw. pflegebedürftige
Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und wegen körperlicher,
geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu
unterhalten, berücksichtigt.
Mögliche Gesamtpunktzahl Kinder = 20
Punkte
Pflege
und Behinderungsgrade
Liegt eine Schwerbehinderung des
Bewerbers/Bewerberin bzw. eines im Haushalt lebenden Angehörigen ab einem Grad
der Behinderung von 75% vor?
Pflege/Schwerbehinderung |
Punktzahl |
Höchstmögliche Punktzahl |
Keine |
0 |
|
Liegt bei 1 Person vor |
5 |
|
Liegt bei 2 Personen und mehr vor |
10 |
10 |
Bei Schwerbehinderung und Pflege ist ein
entsprechender Nachweis beizufügen.
Mögliche Gesamtpunktzahl
Pflege/Behinderung = 10 Punkte
Mögliche
Gesamtpunktzahl Sozialkriterien = 60 Punkte (50%)
Wuhrer
Bürgermeister
Den Bauplatzvergabe-Kriterien wird zugestimmt.