Bebauungsplanverfahren Erweiterung Hüttental

Betreff
Bebauungsplanverfahren Erweiterung Hüttental
Vorlage
GR/2021/35
Art
Beschlussvorlage GR

Die Firma Schwer-fittings ist 2015 an die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch einer baulichen Erweiterung. Da diese nicht innerhalb des bestehenden Bebauungsplans durchgeführt werden kann wurde die Erstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.

Die Gemeinde hat dann die entsprechenden Einzelheiten mit der Firmenleitung besprochen und auch die Kostentragung dieses Bebauungsplanverfahrens sowie der anschl. Erschließungsarbeiten geklärt. Die Erschließung erfolgt durch die Firma Schwer-fittings in Eigenregie; die Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt die Fa. Schwer-fittings. Weiter wurden hierbei die verschiedenen Aufgabenstellungen und die entsprechenden Zuständigkeiten abgesprochen. Mit der Firma Schwer-fittings wurde abgesprochen, dass die Gemeinde für das Bebauungsplanverfahren das Büro Große-Scharmann beauftragen wird.

Im Vorfeld der Aufstellung eines Bebauungsplans fand im Juli 2015 ein gemeinsames Gespräch mit verschiedenen Behördenvertretern, dem Büro Große-Scharmann, der Gemeindeverwaltung sowie der Fa. Schwer-fittings statt. 

Die Gemeinde hat dann einen entsprechenden Bebauungsplan „Erweiterung Hüttental“ aufgestellt. Der Gemeinderat hat der Aufstellung dieses Bebauungsplans am 29.09.20215 zugestimmt und dem Planbereich und Plankonzept zugestimmt.  Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Gemeindemitteilungsblatt 41 vom 08.10.2015.

Im März 2016 erfolgte eine artenschutzrechtliche Prüfung. Weiter erfolgten hier noch Gespräche zwischen den Beteiligten, wobei die Gemeinde hierbei immer die Zeitdauer eines solchen Verfahrens uns insbesondere die Problematik des naturschutzrechtlichen Ausgleichs sowie der Entwässerung angesprochen hat.

Die Gemeinde hat im Anschluss mehrfach auf die Erledigung der verschiedenen Aufgaben und insbesondere die Zeitdauer eines Bebauungsplanverfahrens und die damit verbundenen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen. Seitens der Fa. Schwer-fittings wurde das Verfahren aber „auf Eis gelegt“.

Nunmehr wurde seitens der Fa. Schwer-fittings der Wunsch an die Gemeinde herangetreten, im Jahr 2022 die nunmehr auch planerisch skizierte Erweiterung durchzuführen. Daraufhin haben wir der Fa. Schwer –fittings gegenüber noch einmal erklärt, dass die Gemeinde an einer Erweiterung der Fa. Schwer-fittings sehr interessiert ist und wir hier weiter unterstützend tätig sein werden. Wir haben weiter auf die bislang nicht erledigten Aufgaben hingewiesen und auch noch einmal den Punkt des naturschutzrechtlichen Ausgleichs angesprochen.

Wir haben daraufhin das Planungsbüro Große-Scharmann beauftragt das Bebauungsplanverfahren weiter fortzuführen. Hierzu wird jetzt eine naturschutzrechtliche Untersuchung nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde abgeklärt, insbesondere ob eine Erfassung der Wanstschrecke erforderlich sein wird.

Die Fa. Schwer möchte die Frage des ökologischen Ausgleichs allerdings erst nach der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Prüfung des Ausgleichspotential in einem gemeinsamen Gespräch klären.

Wir lassen derzeit prüfen ob wir auf der Planung von 2015 und dem damaligen Planentwurf aufbauen können und insbesondere ob der damalige Aufstellungsbeschluss noch rechtskräftig ist. Ggf. müsste das Verfahren noch einmal von vorne beginnen.

Wir wollen mit der heutigen Vorlage den Gemeinderat über den Stand des Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung Hüttental“ informieren.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat nimmt den Stand des Verfahrens zur Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.