Die Firma Schwer-fittings ist 2015 an
die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch einer baulichen Erweiterung. Da diese
nicht innerhalb des bestehenden Bebauungsplans durchgeführt werden kann wurde
die Erstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Die Gemeinde hat dann die entsprechenden
Einzelheiten mit der Firmenleitung besprochen und auch die Kostentragung dieses
Bebauungsplanverfahrens sowie der anschl. Erschließungsarbeiten geklärt. Die
Erschließung erfolgt durch die Firma Schwer-fittings in Eigenregie; die Kosten
des Bebauungsplanverfahrens trägt die Fa. Schwer-fittings. Weiter wurden
hierbei die verschiedenen Aufgabenstellungen und die entsprechenden
Zuständigkeiten abgesprochen. Mit der Firma Schwer-fittings wurde abgesprochen,
dass die Gemeinde für das Bebauungsplanverfahren das Büro Große-Scharmann
beauftragen wird.
Im Vorfeld der Aufstellung eines
Bebauungsplans fand im Juli 2015 ein gemeinsames Gespräch mit verschiedenen
Behördenvertretern, dem Büro Große-Scharmann, der Gemeindeverwaltung sowie der
Fa. Schwer-fittings statt.
Die Gemeinde hat dann einen
entsprechenden Bebauungsplan „Erweiterung Hüttental“ aufgestellt. Der
Gemeinderat hat der Aufstellung dieses Bebauungsplans am 29.09.20215 zugestimmt
und dem Planbereich und Plankonzept zugestimmt.
Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im
Gemeindemitteilungsblatt 41 vom 08.10.2015.
Im März 2016 erfolgte eine
artenschutzrechtliche Prüfung. Weiter erfolgten hier noch Gespräche zwischen
den Beteiligten, wobei die Gemeinde hierbei immer die Zeitdauer eines solchen
Verfahrens uns insbesondere die Problematik des naturschutzrechtlichen
Ausgleichs sowie der Entwässerung angesprochen hat.
Die Gemeinde hat im Anschluss mehrfach
auf die Erledigung der verschiedenen Aufgaben und insbesondere die Zeitdauer
eines Bebauungsplanverfahrens und die damit verbundenen naturschutzrechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen. Seitens der Fa. Schwer-fittings wurde das
Verfahren aber „auf Eis gelegt“.
Nunmehr wurde seitens der Fa.
Schwer-fittings der Wunsch an die Gemeinde herangetreten, im Jahr 2022 die
nunmehr auch planerisch skizierte Erweiterung durchzuführen. Daraufhin haben
wir der Fa. Schwer –fittings gegenüber noch einmal erklärt, dass die Gemeinde
an einer Erweiterung der Fa. Schwer-fittings sehr interessiert ist und wir hier
weiter unterstützend tätig sein werden. Wir haben weiter auf die bislang nicht
erledigten Aufgaben hingewiesen und auch noch einmal den Punkt des
naturschutzrechtlichen Ausgleichs angesprochen.
Wir haben daraufhin das Planungsbüro
Große-Scharmann beauftragt das Bebauungsplanverfahren weiter fortzuführen.
Hierzu wird jetzt eine naturschutzrechtliche Untersuchung nach Absprache mit
der Unteren Naturschutzbehörde abgeklärt, insbesondere ob eine Erfassung der
Wanstschrecke erforderlich sein wird.
Die Fa. Schwer möchte die Frage des
ökologischen Ausgleichs allerdings erst nach der artenschutzrechtlichen Prüfung
und der Prüfung des Ausgleichspotential in einem gemeinsamen Gespräch klären.
Wir lassen derzeit prüfen ob wir auf der
Planung von 2015 und dem damaligen Planentwurf aufbauen können und insbesondere
ob der damalige Aufstellungsbeschluss noch rechtskräftig ist. Ggf. müsste das
Verfahren noch einmal von vorne beginnen.
Wir wollen mit der heutigen Vorlage den
Gemeinderat über den Stand des Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung Hüttental“
informieren.
Wuhrer
Bürgermeister
Der Gemeinderat nimmt den Stand des Verfahrens zur Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.