Auf dem Grundstück Flst. 5170 (Sandra
und Martin Spielvogel) Neulandstraße ist eine öffentliche Fußweglast
eingetragen. Dieses Recht auf Benutzung des Fußwegs ist ein öffentliches Recht
und ist in seiner Benutzung nicht auf einen bestimmten Personenkreis begrenzt.
Dieses Recht resultiert aus einer
Eintragung im Servitutenbuch der Gemeinde Denkingen aus dem Jahr 1833 und ist
als Grunddienstbarkeit auf dem Flst. 5170 eingetragen. Die Fußweglast ist
darüber hinaus auch in historischen Karten verzeichnet.
Um dieses alt verbriefte Recht den
Fußweg zu benutzen, gab es in den vergangenen Jahren immer wieder einmal
Meinungsverschiedenheiten. Die jeweiligen Besitzer des Grundstücks hatten dabei
auch erfolglose Versuche einer Löschung dieser Grunddienstbarkeit unternommen.
Im vergangenen Jahr haben die Eheleute
Spielvogel gegenüber der Gemeinde mitgeteilt, dass sie den Fußweg wegen der
Einsaat des Rasens für kurze Zeit sperren werden. Nachdem die Sperrung nicht
mehr aufgehoben wurde, hat die Gemeindeverwaltung die Eheleute Spielvogel mit
Schreiben vom 26.01.2021 aufgefordert, den öffentlichen Fußweg wieder zu
öffnen. Daraufhin wurde der Gemeindeverwaltung über die Anwaltskanzlei
Herrmann, Aldingen, mitgeteilt: „…dass meine Mandanten ihr Grundstück – wie
andere Eigentümer auch – auch weiterhin abgesperrt halten werden und eine
Öffnung nicht in Betracht kommt. Unabhängig von der Raseneinsaat bleibt das
Grundstück also geschlossen“.
Es wird weiter argumentiert, dass die
Eintragung im Grundbuch falsch sei und es aus mehreren Gründen nie zu einem
Nießbrauch für diesen Fußweg gekommen sei.
Einer Löschung im Grundbuch wird die
Gemeinde nicht zustimmen, da wir uns auf das althergebrachte Wegerecht sowie
deren ununterbrochene Nutzung seit Generationen berufen. Die Gemeinde vertritt
hier das Recht der Öffentlichkeit an der Benutzung dieses öffentlichen Fußwegs.
Wir werden die Öffnung mittels eines
Verwaltungsakts durchsetzen; gehen aber davon aus, dass dieser Vorgang dann vor
dem Verwaltungsgericht geklärt werden wird. Aus diesem Grund haben wir, bereits
im Vorfeld des Erlasses eines entsprechenden Verwaltungsakts, das
Rechtsanwaltsbüro des Gemeindetags iuscomm in Stuttgart um eine rechtliche
Expertise und die Vertretung der Gemeinde Denkingen gebeten. Hierzu bitten wir
um die Zustimmung des Gemeinderats.
Der Gemeinderat wird noch auf das
entsprechende vertrauliche Kartenmaterial hingewiesen.
Wuhrer
Bürgermeister
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt und ermächtigt das Rechtsanwaltsbüro iuscomm, Stuttgart mit der rechtlichen und ggf. gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche auf Nutzung, des sich aus dem Servitutenbuch und der entsprechenden Grunddienstbarkeit für das Flst. 5170 herleitenden öffentlichen Wegerechts, zu beauftragen.