Lockdown - Kindergartengebühr Januar

Betreff
Lockdown - Kindergartengebühr Januar
Vorlage
GR/2021/24
Art
Beschlussvorlage GR

Kindergartengebühr Lockdown

Bei der Aufstellung der Vorlage (26.01.) hat das Land weder eine Entscheidung über eine finanzielle Beteiligung des Landes am Ausfall von Kindergartengebühren noch eine Entscheidung über die Wiederaufnahme des Kindergartenbetriebs zum 01.02.2021 getroffen.

Die Bürgermeister im Landkreist Tuttlingen sowie das Kath. Verwaltungsaktuariat haben sich heute auf nachfolgende Regelung verständigt.

Da die Kindergartenbeiträge für den Januar 2021 bereits eingezogen sind soll hier keine Rückerstattung erfolgen. Vielmehr soll stattdessen auf den Einzug der Gebühr für den Monat Februar verzichtet werden. Sollten sich die Kindergartenschließungen auch noch in den Monat Februar hinziehen, dann muss hier erneut beraten werden und ggf. auf den Einzug der Gebühr März beschlossen werden. Dies gilt ausdrücklich nicht für die Kinder in der Notbetreuung.

Bei einem Ersatz des Landes richtet sich dieser nach den Landesrichtwerten, die in Denkingen ja unterschritten sind. D.h. die Gemeinde wird hier nicht die Erstattung erhalten wie die Gemeinden die sich an den Landesrichtwerten orientieren.

 

. Das Land wird einen einmaligen Ausgleich in Höhe von 30 Mio Euro an die Kommunen als Ausgleich für den Gebührenausfall 10.01.2021 – 14.02.2021 leisten.

 

Ergänzung 08.02.2021: Leider wurden die Elternbeiträge Februar bereits eingezogen. Dies sollen nun aber wieder zurückbezahlt werden.

Weitergehende Empfehlungen für die Elternbeiträge Februar liegen noch nicht vor. Wir wollen daher den Beschlussvorschlag um eine Ziff. 2 erweitern.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

1 Auf die Kindergartengebühr für den Januar 2021 wird wegen des Lockdowns verzichtet. Da diese für Januar bereits eingezogen wurde, wird daher auf den Einzug der Kindergartengebühr für den Februar verzichtet. Dies gilt nicht für die Betreuung in Notgruppen.

 

2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung künftig auf Kindergartengebühren zu verzichten, wenn diese landesweit oder kreisweit vorgeschlagen wird.