Kindergartengebühr Lockdown
Bei der Aufstellung der Vorlage (26.01.)
hat das Land weder eine Entscheidung über eine finanzielle Beteiligung des
Landes am Ausfall von Kindergartengebühren noch eine Entscheidung über die
Wiederaufnahme des Kindergartenbetriebs zum 01.02.2021 getroffen.
Die Bürgermeister im Landkreist
Tuttlingen sowie das Kath. Verwaltungsaktuariat haben sich heute auf
nachfolgende Regelung verständigt.
Da die Kindergartenbeiträge für den
Januar 2021 bereits eingezogen sind soll hier keine Rückerstattung erfolgen.
Vielmehr soll stattdessen auf den Einzug der Gebühr für den Monat Februar
verzichtet werden. Sollten sich die Kindergartenschließungen auch noch in den
Monat Februar hinziehen, dann muss hier erneut beraten werden und ggf. auf den
Einzug der Gebühr März beschlossen werden. Dies gilt ausdrücklich nicht für die
Kinder in der Notbetreuung.
Bei einem Ersatz des Landes richtet sich
dieser nach den Landesrichtwerten, die in Denkingen ja unterschritten sind.
D.h. die Gemeinde wird hier nicht die Erstattung erhalten wie die Gemeinden die
sich an den Landesrichtwerten orientieren.
. Das Land wird einen einmaligen Ausgleich in Höhe von 30 Mio Euro an die Kommunen als Ausgleich für den Gebührenausfall 10.01.2021 – 14.02.2021 leisten.
Ergänzung 08.02.2021: Leider wurden
die Elternbeiträge Februar bereits eingezogen. Dies sollen nun aber wieder
zurückbezahlt werden.
Weitergehende Empfehlungen für die
Elternbeiträge Februar liegen noch nicht vor. Wir wollen daher den
Beschlussvorschlag um eine Ziff. 2 erweitern.
Wuhrer
Bürgermeister
1 Auf die Kindergartengebühr für den
Januar 2021 wird wegen des Lockdowns verzichtet. Da diese für Januar bereits
eingezogen wurde, wird daher auf den Einzug der Kindergartengebühr für den
Februar verzichtet. Dies gilt nicht für die Betreuung in Notgruppen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung künftig auf
Kindergartengebühren zu verzichten, wenn diese landesweit oder kreisweit
vorgeschlagen wird.