Neufassung unterstützende Erklärung nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz BW

Betreff
Neufassung unterstützende Erklärung nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz BW
Vorlage
GR/2021/5
Art
Beschlussvorlage GR

Am 13. September 2016 ist die Gemeinde Denkingen dem Klimaschutzpaket zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden beigetreten. Diese unterstützende Erklärung wurde in der Zwischenzeit fortgeschrieben und ergänzt.

Wir bitten den Gemeinderat dieser neuen, erweiterten unterstützenden Erklärung zuzustimmen.

Die bisherige Erklärung vom 13.09.2016 lautet:

Unterstützende Erklärung der Gemeinde Denkingen, Landkreis Tuttlingen, zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg:

 

(1)    Die Folgen eines weiter fortschreitenden Klimawandels stellen weltweit, aber auch für die Menschen in Deutschland eine ernste Bedrohung ihrer Lebensgrundlagen dar. Um diesen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten, bedarf es verbindlicher internationaler und nationaler Initiativen, aber auch konsequentes Handeln im Land und vor Ort. Alle sind dazu aufgerufen, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der öffentlichen Hand kommt dabei für ihren Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Dazu stehen wir.

 

(2)    Die Gemeinde Denkingen hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Klimaschutzmaßnahmen in vorbildlicher Weise umgesetzt:

Photovoltaikanlage Dach Grundschule, „Villa Sonnenschein“ und Mehrzweckhalle
  (Mehrzweckhalle als Bürgerbeteiligungsmodell)
- Photovoltaikanlage auf dem Gelände Erdauffüllplatz
- BHKW Grundschule
- Erarbeitung eines gemeinsamen Klimaschutzkonzepts in der N-Region
- Verschiedene Wärmedämmungen in öffentlichen Gebäuden
- Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED
- Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

 

(3) Die Gemeinde Denkingen will auch künftig an der Erfüllung der Vorbildfunktion
       weiterarbeiten:

 

- Erarbeitung und Umsetzung eines Mobilitätskonzepts für die N-Region
- Einführung papierloses Rathaussitzungsmanagement für den Gemeinderat
- Weitere Wärmedämmungen in öffentlichen Gebäuden
- Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Klimaschutz, insbesondere auch in den Kinder-
  gärten, Grundschule usw.
- Umsetzung der Ziele aus dem Nachhaltigkeitsbericht
- verstärkte Nutzung innerörtlicher Flächen und leerstehender Gebäude zur
  Vermeidung des Flächenverbrauchs

Die bisherige Erklärung hat weiterhin ihre Gültigkeit. Die neue um das Ziel der Klimaneutralität erweiterte Erklärung sieht allerdings erhöhte Förderquoten bei den Förderprogrammen Klimaschutz-Plus und KLIMAPASS vor. Gerade die Umsetzung der Klimaschutzziele auf der kommunalen Ebene ist ein zentraler Baustein für das Erreichen der Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg sowie der nationalen Klimaschutzziele zu denen sich die Bundesregierung im Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet hat.

Wir bitten den Gemeinderat nunmehr um Zustimmung zur nachfolgenden unterstützenden Erklärung des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg und Gemeindetag Baden-Württemberg.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Unterstützende Erklärung der Gemeinde Denkingen, Landkreis Tuttlingen, zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg:

 

(1)    Die Folgen eines weiter fortschreitenden Klimawandels stellen weltweit, aber auch für die Menschen in Deutschland eine ernste Bedrohung ihrer Lebensgrundlagen dar. Um diesen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten, bedarf es verbindlicher internationaler und nationaler Initiativen, aber auch konsequentes Handeln im Land und vor Ort. Alle sind dazu aufgerufen, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der öffentlichen Hand kommt dabei für ihren Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Dazu stehen wir:

(2)    Die Gemeinde Denkingen setzt sich daher zum Ziel, bis zum Jahr 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung im Sinn der Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden vom 08.Juli 2020 zu erreichen.

(3)    Die Gemeinde Denkingen hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Klimaschutzmaß-nahmen in vorbildlicher Weise umgesetzt:
- Photovoltaikanlage Dach Grundschule, „Villa Sonnenschein“ und Mehrzweckhalle
  (Mehrzweckhalle als Bürgerbeteiligungsmodell)
- Photovoltaikanlage auf dem Gelände Erdauffüllplatz
- BHKW Grundschule
- Erarbeitung eines gemeinsamen Klimaschutzkonzepts in der N-Region
- Verschiedene Wärmedämmungen in öffentlichen Gebäuden
- Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED
- Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts
- teilweise Umsetzung eines Mobilitätskonzepts durch „Mitfahrbänkle“ und „Mitfahrservice“
   mit einem Elektroauto
- Installation von 2 Elektroladesäulen
- Verstärke innerörtliche Erschließung z.B. Bebauung ehem. Bauhofareal
- Papierloses Rathausmanagement für den Gemeinderat – digitales Ratsinfosystem

(4)    Die Gemeinde Denkingen will auch künftig an der Erfüllung der Vorbildfunktion weiterarbeiten:
- Fortschreibung des Mobilitätskonzepts für die N-Region
- Einkauf klimaneutraler Produkte
- Weitere Wärmedämmungen in öffentlichen Gebäuden und Umstellung der Heizungen
- Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Klimaschutz, insbesondere auch in den Kinder-
  gärten, Grundschule usw.
- Umsetzung der Ziele aus dem Nachhaltigkeitsbericht
- Grundsatz Innentwicklung vor Außenentwicklung

(5)    Der Gemeinderat der Gemeinde Denkingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Jan. 2021 über die unterstützende Erklärung beraten und zugestimmt.

 

Denkingen, den

 

 

Rudolf Wuhrer
Bürgermeister