Spendenbericht 2. Halbjahr

Betreff
Spendenbericht 2. Halbjahr
Vorlage
GR/2021/4
Art
Beschlussvorlage GR

Der Landtag hat zum 18.02.2006 eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Darin wird die Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen durch Amtsträger zur Erfüllung kommunaler Aufgaben neu geregelt und gleichzeitig klargestellt, dass das Werben und die Annahme von Zuwendungen grundsätzlich zulässig sind.

 

Über die Entgegennahme der Spenden ist in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Die vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 eingegangenen Spenden (Anlage) werden angenommen.