Der
Landtag hat zum 18.02.2006 eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Darin
wird die Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen durch
Amtsträger zur Erfüllung kommunaler Aufgaben neu geregelt und gleichzeitig
klargestellt, dass das Werben und die Annahme von Zuwendungen grundsätzlich
zulässig sind.
Über
die Entgegennahme der Spenden ist in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Wuhrer
Bürgermeister
Die
vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 eingegangenen Spenden (Anlage) werden angenommen.