Gebührenanpassung Wasserverbrauchsgebühr - Änderung Wasserversorgungssatzung

Betreff
Gebührenanpassung Wasserverbrauchsgebühr - Änderung Wasserversorgungssatzung
Vorlage
GR/2020/164
Art
Beschlussvorlage GR

Der Bezugspreis für das Wasser muss dringend angepasst werden, da die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben und somit der Deckungsgrad durch allgemeine Haushaltsmittel immer größer wird.

Im Gegensatz zu den Steuern, handelt es sich bei den Verbrauchsgebühren um Gebühren für eine konkrete Gegenleistung, in diesem Fall Wasserbezug. Hierbei hat es jeder Verbraucher selbst in der Hand wie er mit dem Verbrauch umgeht. Der Wasserbezug dient dabei für verschiedenste Zwecke z.B. für das notwendige tägliche Trinkwasser, WC-Spülung, Freizeit (Schwimmbecken), Gartenbewässerung, Auto waschen usw. Hier hat es jeder selbst in der Hand wie er mit dem Wasserbezug umgeht.

Eine funktionierende Wasserversorgung ist ein hohes Gut. Der Gemeinderat weiß wieviel die Gemeinde hier jährlich an Erneuerungen und Erhalt investiert. Wir wissen auch, dass wir in Zukunft, etwa durch die Erneuerung der Ultrafiltrationsanlage wieder größere Summen investieren müssen.

Die kostendeckende Gebühr von 3,62€ pro cbm bedeutet 3,62€ pro 1.000 Liter einwandfreies Trinkwasser oder 0,3 Cent für einen Liter Wasser.

½ Liter Bier kostet im Schnitt (im Lokal) 3,76 € (1 Liter = 7,52 €).
1 Falsche Wein im Schnitt 2,92 €. 1 Liter Mineralwasser ca. 0,50 €; 1.000 Liter Mineralwasser = 500.-- €.

Seitdem 01.01.2020 beträgt die Gebühr 3,07 €. Dies bedeutet eine Erhöhung von 0,55 €.

Auf die Kalkulation der Kämmerei (Frau Weißer) in der Anlage wird hingewiesen.

 

Wir bitten daher um Beschluss nachfolgender Satzung:

 

Gemeinde Denkingen                                                                                                

Landkreis Tuttlingen

 

Satzung

zur 5. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser-versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung –WVS) der Gemeinde Denkingen vom 13.09.2011

Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2,8 Abs. 2, 11,13, 20 und 42 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Denkingen am 08.12.2020 folgende Satzung zur 4. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 13.09.2011 beschlossen:

 

I. Abschnitt

Der § 43 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) wird wie folgt neu gefasst:

§ 43 Verbrauchsgebühr

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet.

Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 3,62 €.

 

(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 3,62 €.

 

II. Abschnitt

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

 

Denkingen, den

Wuhrer
Bürgermeister

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der o.a. Satzung zur 5. Änderung der Wasserversorgungssatzung mit einer Verbrauchsgebühr in Höhe von 3,62 € wird zugestimmt.