Benutzungsgebühren gemeindeeigene Geräte

Betreff
Benutzungsgebühren gemeindeeigene Geräte
Vorlage
GR/2020/107
Art
Beschlussvorlage GR

Die letzte Änderung der Benutzungsgebührenordnung für gemeindeeigene Geräte fand zum 01.05.2014 statt.

Geräte mit Fahrer bzw. Bedienung durch einen Bauhofmitarbeiter

 

2014

Euro/Stunde

Neu

Euro/Stunde

Unimog

90.--

90.--

Unimog mit Anhänger oder Winterdienstgerät (ohne Auftausalz)

100.--

100.--

Radlader mit Schaufel, Palettengabel oder Winterdienstgeräte (ohne Auftausalz)

70.--

70.--

Schanzlin

60.--

60.--

Schanzlin mit Mähwerk und Absaugung oder Winterdienstgeräten (ohne Auftausalz)

70.--

70.--

 

 

 

Mulcher

50.--*

50.--*

Asphaltsäge

40.--*

40.--*

Rüttelplatte

40.--*

40.--*

Gartenfräse

45.--*

45.--*

Rasenwalze groß

20.--*

20.--*


* Zuzüglich Stundenlohn

Geräte ohne Bedienung

 

2014

Euro/Tag

Neu

Euro/Tag

Absperrzaun 2,40 m mit Steine

2.--

2.--

Bauzaun 3,5 m mit Steine

2.--

2.--

Rasenwalze klein

10.--

10.--

Verkehrszeichen

1,20

1,20

Ständer für Verkehrszeichen

0,50

0,50

Bakenfüße

0,15

0,15

Baken

1,55

1,55

Baustellenleuchten

0,80

0,80

Kompressor

50.--

50.--

Hammer + Meißel

11,50

11,50

Steinsäge/Naßsäge

35.--

35.--

Baustromzähler

4.--

4.--

Starkstromkabel 25 m

9,50

9,50

Gas-Heizgerät bis 30 Kw

24.--

24.--

 

 

 

 

Jeweils zuzüglich dem geltenden Mehrwertsteuersatz.

 

Wir empfehlen dem Gemeinderat in Absprache mit Bauhofleiter Numberger die Sätze vom 01.05.2014 weiter beizubehalten und keine Veränderung vorzunehmen. Die Sätze sollen 2024 erneut überprüft werden.:

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Die Benutzungsgebühren für gemeindeeigene Geräte werden nicht verändert. D.h. die Benutzungsgebühren vom 01.0.5.2014 bleiben unverändert bestehen. Eine Überprüfung soll 2024 stattfinden