Dieser hat angeregt eine Teilfläche von ca. 4 – 5 ha bewaldeter Fläche auf dem Klippeneck wieder in den historischen Zustand einer Waldweide zu versetzen. Zum einen würde so wieder ein vormals typisches Landschaftsbild der Albhochfläche geschaffen und zum anderen würde hier auch ein Biotop entwickelt, in dem es stark gefährdeten Pflanzen und Insekten wieder ermöglicht wird sich anzusiedeln und dauerhaft zu etablieren.
Darüber
hinaus würde können wir durch diese Maßnahme voraussichtlich den noch fehlenden
Ausgleich an Ökopunkten für die Maßnahme Sulzen generieren.
Bei der Fläche handelt es sich um eine gemeindeeigene mit Nadelgehölz bestückte
Fläche.
Bei einer Waldweide oder auch als Hutung (Hutewald) bezeichnet, handelt es sich um eine Mischung aus Weide und vereinzelten Bäumen und Baumgruppen. Zum Teil sind diese Einzelbäume, die dem Vieh als Unterstellplatz dienten noch sichtbar. Diese Bäume gilt es wieder solitär zu stellen und einzelne Solitärbäume heran zu züchten. Weiter sollen aber auch einzelne (vor der Beweidung geschützte) Baum- und Gebüschgruppen extra Biotope innerhalb des Biotops Waldweide bilden.
Durch die frühere Waldbeweidung wurde Gebüsch und nachwachsende Baumsprösslinge abgefressen und so der Aufwuchs eines regulären Waldes zugunsten einer halboffenen, mit Solitärbäumen durchwachsenen Landschaft geschaffen. Gerade dieser Landschaftstyp, wie er noch heute auf den Almen vorherrscht und auch noch stellenweise auf der Alb anzutreffen ist, bietet vielen seltenen Pflanzen und Tierarten ein ideales Biotop. Beispielhaft seien erwähnt Enziane, Silberdistel, Orchideenarten, Wachholder, Küchenschellen, Distelarten usw. Diese wiederum sind Nahrungsquellen für verschiedene Schmetterlingsarten, Wildbienen und sonstigen Insekten. Weiter ist dies auch ein Biotop für verschiedene Vögel und Fledermausarten und Äsungsfläche für das Wild.
Die Umwandlung von einem geschlossenen Wald in eine Waldweide dauert längere Zeit. Von Anfang an muss die Fläche in einem abgestuften Plan beweidet werden um zum einen nachwachsenden Wald und eine Verbuschung zu verhindern und zum anderen die Ansiedlung der für die Waldwirtschaft typischen Flora und Fauna zu ermöglichen.
Bei einer ersten Besprechung mit Vertretern der Naturschutzbehörde, Forstwirtschaft, Planer und Gemeinde war man sich der großartigen Chance für das Landschaftsbild, den Naturschutz und natürlich auch für den Naturliebhaber bewusst. Insgesamt eine große Aufwertung der Hochfläche Klippeneck.
Rechtlich bleibt die Fläche im Waldverbund und somit in der Waldkartierung. Eine Zustimmung der höheren Forstbehörde ist erforderlich und wird derzeit eingeholt. Eine genaue Abgrenzung und ein detaillierter Bewirtschaftungsplan müssen noch erstellt werden. Die Beweidung kann professionell durch die Schafhaltung Lohmüller erfolgen. Mit Schautafeln soll das Projekt den Besuchern erläutert werden. Eine Einzäunung ist nur partiell zum Schutz einzelner Baum- und Gebüschgruppen vorgesehen, ansonsten bleibt das Gelände offen und begehbar.
Auch wenn sicherlich noch viele Details zu dem Vorhaben nicht vorliegen, bitten wir den Gemeinderat hier um seine grundsätzliche Zustimmung.
Auf das im Anhang beigefügte Merkblatt Waldweide der Forstdirektion wird hingewiesen.
Was sind Ökopunkte und wie
werden sie berechnet?
Biotopwertverfahren sind
in Deutschland standardisierte Bewertungsverfahren von Biotop- oder
Nutzungstypen, vor allem zur Verwendung bei der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Verursacher eines Eingriffs
weist mit einem solchen Verfahren der Naturschutzbehörde gegenüber nach, dass
die von ihm geplanten Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
zur Kompensation des Eingriffs ausreichend und angemessen sind. Weiterhin
dienen Biotopwertverfahren dazu, im Verfahren selbst nicht realisierte oder
realisierbare Kompensationsmaßnahmen zu verschieben. Sie dienen dann zur Bestimmung
angemessener Maßnahmen im Rahmen eines Maßnahmenpools oder eines Ökokontos. Werden gar keine Maßnahmen durchgeführt,
kann anhand der Verfahren die Höhe der Ausgleichszahlung (Ersatzgeld)
festgelegt werden.
„Währung“ in Biotopwertverfahren sind Wertpunkte, die meist (etwas
salopp) als „Ökopunkte“ bezeichnet werden. Der durchführende Gutachter
ermittelt zunächst die Summe der Ökopunkte im (vorher definierten und
abgestimmten) Wirkraum des Eingriffs im aktuellen Zustand, d. h. vor
Realisierung des Vorhabens. Die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und
Landschaft werden prognostiziert und ebenfalls in Ökopunkte umgerechnet. Anhand
der Differenz vorher–nachher ermittelt der Gutachter den Umfang der dem
Verfahren gemäß erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Dem Zustand „vorher“
stellt der Gutachter schließlich einen prognostizierten Zustand „nachher“
gegenüber, der dem Zustand nach Realisierung des Vorhabens einschließlich der geplanten
Kompensationsmaßnahmen entspricht. Ist die Summe „nachher“ mindestens so groß
wie „vorher“, ist der Nachweis des gesetzlich geforderten Ausgleichs erbracht.
Zur Ermittlung der Wertpunkte dient ein einfaches und leicht
nachvollziehbares Verfahren:
·
Schritt
1: Der Planraum wird in ein Mosaik aus quasi-homogenen Teilflächen zerlegt, so
dass jede Teilfläche einem Biotoptyp entspricht. Die Biotoptypen sind in einer
Liste definiert, die wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist. Nur auf der
Liste verzeichnete Biotoptypen dürfen verwendet werden.
·
Schritt
2: Die Flächengröße (in Quadratmetern) der Teilflächen wird bestimmt (mit Hilfe
eines Geoinformationssystems). Aufsummiert entsprechen sie der Größe des
Planraums.
·
Schritt
3: Jedem Biotoptyp werden vom Verfahren nach Liste Wertpunkte zugewiesen, die
je nach angenommenem Wert des Typs unterschiedlich hoch sind. Viele Verfahren
enthalten ergänzende Vorschriften, die eine individuelle Auf- oder Abwertung
zulassen.
·
Schritt
4: Der Wert einer jeder homogenen Teilfläche wird als „Fläche in Quadratmetern“
mal „spezifische Wertpunkte für den zugewiesenen Biotoptyp“ berechnet.
(z. B.: Eine Streuobstwiese ist 5.000 Quadratmeter groß. Streuobstwiesen
erhalten nach dem Verfahren 8 (von möglichen 10) Wertpunkten. Die betrachtete
Streuobstwiese erhält danach 40.000 Ökopunkte). Aufsummiert ergibt sich der
Wert des Planraums.
·
Schritt
5: Dasselbe Verfahren wird für den Planraum nach Realisierung des Vorhabens
durchgeführt. Viele Verfahren legen für neu geschaffene Biotope andere (meist
geringere) Wertpunkte zugrunde als für bestehende (2 Listen).
Wird der Ausgleich nicht im Verfahren durchgeführt, kann mit demselben
Verfahren leicht der Gegenwert von Flächen und Maßnahmen aus einem Ökokonto
oder Flächenpool berechnet werden. Außerdem können „überschüssige“
Kompensationsmaßnahmen auf der Haben-Seite des Ökokontos gebucht werden. Zur
Umrechnung in eine Ersatzgeldzahlung wird ein Ökopunkt mit einer vorher
festgelegten Geldsumme pro Punkt multipliziert.
Waldkulturerbe
"Neuweiler Viehweide" im Schönbuch
Der Schönbuch ist ein ausgedehntes Waldgebiet im Süden der
Region Stuttgart. Im Mittelalter und bis zum Beginn der Neuzeit sah der
Schönbuch anders aus als dies heute der Fall ist. Von Goethe ist eine
Beschreibung des Schönbuch überliefert, die er bei einer Kutschenfahrt von
Stuttgart nach Tübingen verfasste.
Der Schönbuch hatte gemäß dieser Beschreibung ein parkartiges Aussehen. Der
Wald war bis auf einige sogenannte Weidebäume zurückgedrängt. Überall weidete
Vieh unter den Bäumen. An ein Aufkommen von Jungwuchs war unter diesen
Umständen nicht zu denken. Ende des 18. Jahrhunderts wurde die Waldweide
verboten. Der Wald konnte sich wieder regenerieren. Das Verbot gilt bis heute.
An verschiedenen Stellen des Schönbuchs kann man die seinerzeitigen
Solitärbäume mit ihren ausladenden Kronen - meist Eichen - noch sehen. So auch
im Naturschutzgebiet Neuweiler Viehweide bei Waldenbuch. Das 13,5 Hektar große
Naturschutzgebiet wurde im Jahr 1984 verordnet. Es befindet sich an einem nach
Südosten abfallenden Hang. Das Gebiet wurde früher von den Bauern des nahen Orts
Neuweiler als Viehweide genutzt. Diese Nutzungsform nennt man auch
Hudewald.
Heute ist das Gebiet längst wieder durchgehend bewaldet. An vielen Stellen
sieht man noch alte Eichenbäume, die ohne Zutun des Menschen im Rahmen der
natürlichen Waldentwicklung in den kommenden Jahrhunderten wieder verschwinden
würden. Die Forst- und die Naturschutzverwaltung von Baden-Württemberg haben
auf einer Teilfläche von 6 Hektar des Naturschutzgebiets die jüngeren Bäume
zurückgedrängt und die bis zu 350 Jahre alten Eichen freigestellt. Dieses
Gebiet wird nun im Sommer regelmäßig wieder beweidet, teilweise von Pferden,
teilweise von Ziegen. So soll sich auf dieser im Sommer eingezäunten Fläche
wieder ein Waldbild einstellen, wie man es vor Jahrhunderten noch vielfach im
Schönbuch gesehen hat.
Im Winterhalbjahr findet keine Beweidung statt. Der Zaun ist dann abgebaut und
das Gebiet gehört wieder den Wildtieren. Von einer Holzplattform aus, genannt
Hirtensitz, kann man das beweidete Waldgebiet überschauen. Ein Rundwanderweg
führt von einem Wanderparkplatz im Aichtal bei Waldenbuch um das
Naturschutzgebiet herum und kommt hierbei auch am Hirtensitz vorbei.
Wuhrer
Bürgermeister
Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben grundsätzlich zu und bittet die Verwaltung den Gemeinderat über die Entwicklung weiter zu unterrichten.