Erhöhung Bestattungsdienste Hertkorn

Betreff
Erhöhung Bestattungsdienste Hertkorn
Vorlage
GR/2020/091
Art
Beschlussvorlage GR

Das Bestattungsunternehmen Hertkorn hat seit 1993 zuverlässig und zu unserer vollsten Zufriedenheit die Bestattungen einschl. Begleitung bei den Trauerfeiern durchgeführt. Auch von den betroffenen Angehörigen sind uns in diesem Zeitraum keine Klagen bekannt.

Die Leistung des Bestattungsunternehmens Hertkorn sind in einem Werkvertrag geregelt und umfassen:

-       Grabaushebung

-       Grabschließung

-       Dekoration der Grabstelle

-       Aufbahrung

-       Durchführung der Trauerfeier und Beerdigung.

Die Fa. Hertkorn hat uns darüber hinaus immer auch bei der Friedhofsplanung und in Fragen der Bestattungen kostenfrei beraten z.B. beim Bau der neuen Friedhofshalle.

 

Seit einiger Zeit drängen verschiedene Bestattungsinstitute in unserer Gemeinde auf den Markt, so dass viele Angehörige, entsprechend ihrem Recht der freien Auswahl des Bestatters, die Auswahl des Sargs, Überführung usw. bei einem dieser Bestattungsunternehmen durchführen lassen. Dies hat zur Folge, dass die Mischkalkulation der Fa. Hertkorn nicht mehr aufgeht. Weiter hat sich die Art der Bestattungsform von ursprünglich einmal 10 – 20% Urnenbestattung umgekehrt, so dass heute ca. 80% der Bestattungen Urnenbestattungen sind.

 

Nunmehr macht das Unternehmen von einer außertariflichen Erhöhung der Entgelte Gebrauch. Die Preise werden ab 01.01.2021 entsprechend der beigefügten Anlage erhöht. Die Gemeinde kann bis zum 30.09.2020 diese Erhöhung akzeptieren oder aber der Werkvertrag kann beidseitig gekündigt werden.

 

Die unserer Ansicht nach begründete Erhöhung der Entgelte der Fa. Hertkorn führt zwangsweise zu einer spürbaren Erhöhung der Friedhofsgebühren im Bereich der Erdbestattungen.

Wir sehen auch keine Alternative zur Firma Hertkorn, auch weil wir mit der Zusammenarbeit ,sowohl im Bereich des Bauhofs wie auch der Verwaltung außerordentlich zufrieden sind.

 

Darüber hinaus gilt für die Gemeinde:

Durch die Corona-Pandemie ist es zu erheblichen Einnahmeausfällen in Bezug auf die Belegung der Friedhofshalle bei in etwa gleichbleibenden Kosten gekommen. Weiter hat es seit der letzten Gebührenanpassung auch tarifliche Veränderungen gegeben.

Dies alles führt dazu, dass die Friedhofsgebühren neu kalkuliert werden müssen.

Wir werden diese Kalkulation nun durchführen und dem Gemeinderat bis spätestens zur Novembersitzung eine Vorlage zur Änderung der Bestattungsgebührensatzung vorlegen.

In diesem Zusammenhang werden wir auch prüfen, ob die Friedhofssatzung insgesamt einer Änderung bedarf.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Der Preiserhöhung der Entgelte des Bestattungsunternehmen Hertkorn zum 01.01.2021 wird entsprechend der Mitteilung vom 30.06.2020 zugestimmt.
  2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt eine neue Gebührenkalkulation zu veranlassen und dem Gemeinderat bis spätestens November 2020 für eine Gebührenanpassung vorzulegen.