a) Kindergartenbeiträge Corona
Die Schließung der Kindertagesstätten wegen der Corona-Pandemie erfolgte auf behördliche Anordnung der Landesregierung.
Hierzu regelt der Kindergartenvertrag den die Eltern mit der Kinderburg bzw. Villa absdhließen: „Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung (Ziff.: 2.6), bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen.“
Ziff. 2.6. regelt: „Zusätzliche Schließtage können sich für die Einrichtung aus folgenden Anlässen ergeben: Wegen Krankheit, behördlicher Anordnung, Verpflichtung zur Fortbildung, Fachkräftemangel, betrieblicher Mangel.“
Da ein Besuch der Kindertagesstätten im April und Mai nicht möglich war (außer Notgruppen) haben die Gemeinden im Landkreis Tuttlingen sich auf eine einheitliche Regelung verständigt, nämlich den Einzug der Elternbeiträge April/Mai 2020 auszusetzen. Diese Regelung wurde weitestgehend im ganzen Land neben kommunalen Einrichtungen auch von kirchlichen und freien Trägern übernommen.
Die ca. 1.100 Gemeinden erhielten für Ausfälle durch Corona und coronabedingte Mehrausgaben pauschal für den April und Mai jeweils 100 Mio. Euro ohne jegliche Zweckbindung ausbezahlt.
Die Aufwendungen für die drei Kindertagesstätten betragen ohne Elternbeiträge ca. 40.000.--€/monatlich. Die Elternbeiträge ca. 8.000.--€/monatlich.
Für den Juni wurde nunmehr in der Kreisverbandsversammlung vorgeschlagen nach den Tagen der tatsächlichen Öffnung abzurechnen. Eine Kompensation durch das Land wird es hier nicht geben.
In der Kreisverbandsversammlung hat man sich auch kreisweit darauf geeinigt, dass man im Falle einer Quarantäne sowohl einzelner Kinder wie auch von Gruppen oder der gesamten Einrichtung die Elternbeiträge nicht erlassen wir.
b) Anpassung Elternbeiträge entsprechend Landesrichtwert
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen in Baden-Württemberg haben sich in enger Abstimmung in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Frage befasst, in welcher Weise eine Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen kann.
Angesichts der zwischenzeitlich sehr weitreichenden Einschränkungen für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen war eine Festlegung für eine Empfehlung bis zuletzt jedoch nicht vernünftig möglich. Mit dem in Baden-Württemberg zum 29. Juni 2020 gestarteten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ist aus unserer Sicht nun aber eine hinreichend belastbare Grundlage gefunden, um eine Empfehlung aussprechen zu können. Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage kann eine solche Empfehlung allerdings nur für das Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen.
Dabei gehen wir davon aus, dass es den Einrichtungen zunehmend gelingen wird, den teilnehmenden Kindern den zeitlichen Betreuungsrahmen anzubieten, der auch vor Beginn der pandemiebedingten Einschränkung möglich war. Sollte dies im Einzelfall nicht gelingen können, wäre von den Trägern zu erwägen, den zu erhebenden Elternbeitrag dann im Verhältnis zum angebotenen Betreuungsumfang anzupassen.
Damit gewährleisten die Träger auch in Zeiten einer solch einschneidenden Pandemie ein bedarfsgerechtes und qualitativ beachtliches Angebot der Kinderbetreuung und zugleich der frühkindlichen Bildung und leisten damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der jetzigen Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten, besonders zur Bewältigung der Hygieneanforderungen, auch finanziell zu Buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 1,9 Prozent.
Diese moderate Erhöhung bleibt bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so zwar einerseits die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen, andererseits aber auch die Eltern nicht über die Gebühr zu belasten. Demnach ist es angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand wie auch der Kirchen geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies insbesondere deshalb, weil die Kommunalen Landesverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg grundsätzlich einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge anstreben.
Den kirchlichen und kommunalen Kindergärtenträgern in Baden-Württemberg wird daher empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:
Ü 3:
Bei Erhebung von 11 Monaten Elternbeiträge:
für das Kindergartenjahr 2020/21 werden vom 01.09.2020 an folgende Elternbeiträge erhoben (120 Stunden/Monat):
Für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind 130 € (bisher 128 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 100 € (bisher 98 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 67 € (bisher 65 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 4 Kindern
und mehr unter 18 Jahren 22 € (bisher 22 €)
Ganztagesbetreuung:
In der Kinderburg wird die Ganztagsbetreuung wie folgt angeboten (168 Stunden/Monat):
Montag – Donnerstag: jeweils 07.00 – 16.00 Uhr, Freitag: 07.00 – 13.00 Uhr
Ausgehend von den Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände für die Elternbeiträge (120 Stunden/Monat) werden die Elternbeiträge auf
168 Stunden/Monat hochgerechnet.
Für das Mittagsmenü wird jeweils eine monatliche Gebühr in Höhe von 75 € hinzugerechnet.
Bei Erhebung von 11 Monaten Elternbeiträge:
für das Kindergartenjahr 2020/21 werden vom 01.09.2020 an folgende Elternbeiträge erhoben:
Für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind 257 € (bisher 254 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 215 € (bisher 212 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 169 € (bisher 166 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 4 Kindern
und mehr unter 18 Jahren 106 € (bisher 106 €)
U 3:
Bisherige Kleinkindgruppe:
Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die Kleinkindbetreuung im Alter von 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr betragen:
für das Kindergartenjahr 2020/21 werden vom 01.09.2020 an folgende Elternbeiträge erhoben:
bei einem Betreuungsvolumen von 5 Tagen (30 Stunden) wöchentlich,
20 Tage (120 Stunden) monatlich:
384 € (bisher 376 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
285 € (bisher 279 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
193 € (bisher 190 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
76 € (bisher 75 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 4 Tagen wöchentlich,
16 Tage monatlich:
307 € (bisher 301 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
228 € (bisher 223 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
154 € (bisher 152 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
61 € (bisher 60 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 3 Tagen wöchentlich,
12 Tage monatlich:
230 € (bisher 226 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
171 € (bisher 167 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
116 € (bisher 114 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
46 € (bisher 45 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 2 Tagen wöchentlich,
8 Tage monatlich:
154 € (bisher 150 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
114 € (bisher 112 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
77 € (bisher 76 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
30 € (bisher 30 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern
Neue Kleinkindgruppe/Ganztagesbetreuung
(seit 01.09.2013):
Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die Kleinkindbetreuung im Alter von 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr betragen:
für das Kindergartenjahr 2020/21 werden vom 01.09.2020 an folgende Elternbeiträge erhoben:
bei einem Betreuungsvolumen von 5 Tagen (45 Stunden) wöchentlich,
20 Tage (180 Stunden) monatlich:
576 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind (bisher 564,00 €)
428 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern (bisher 419,00 €)
290 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern (bisher 285,00 €)
114 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und (bisher 113,00 €)
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 4 Tagen wöchentlich,
16 Tage monatlich:
461 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind (bisher 451,00 €)
342 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern (bisher 335,00 €)
232 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern (bisher 228,00 €)
91 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und (bisher 90,00 €)
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 3 Tagen wöchentlich,
12 Tage monatlich:
346 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind (bisher 338,00 €)
257 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern (bisher 251,00 €)
174 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern (bisher 171,00 €)
68 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und (bisher 68,00 €)
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 2 Tagen wöchentlich,
8 Tage monatlich:
230 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind (bisher 226,00 €)
171 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern (bisher 168,00 €)
116 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern (bisher 114,00 €)
46 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und (bisher 45,00 €)
mehr Kindern
c.) Kommunales Ganztagesangebot und Verlässliche Grundschule
Nach Gesprächen mit den Betreuerinnen für die Verlässliche Grundschule und der Ganztagesschule sowie der Rektorin der Grundschule ist es nun gelungen, jedem bislang angemeldeten Interessenten einen Platz im Angebot „Verlässliche Grundschule“ und den zur „Ganztagesschule“ angemeldeten Kindern ein Ganztagesangebot anzubieten.
1. Verlässliche Grundschule (= VL):
Dieses Angebot soll, wie
bisher, im Kindergarten St. Paul von Frau Sabine Rückl angeboten werden.
Es gibt hier 6 verschiedene Möglichkeiten:
VL 1 |
VL 2 |
VL 3 |
VL 4 |
VL 5 |
VL 6 |
VL 7 |
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Modali-täten: |
Zwischen 7-13 Uhr, vor und nach der Schule und
in den Schulferien, wenn der Kindergarten offen ist |
Zwischen 7-13 Uhr, vor und nach der Schule –
nicht an schulfreien Tagen |
Ab 7 Uhr, vor der Schule und an
schulfreien Tagen von 7-13 Uhr, wenn der
Kindergarten offen ist |
Bis 13 Uhr, nach der Schule
und an schulfreien Tagen von 7-13 Uhr, wenn der
Kindergarten offen ist |
Ab 7 Uhr vor der Schule,
nicht an schulfreien Tagen |
Bis 13 Uhr nach der Schule,
nicht an schulfreien Tagen |
Wenn Plätze frei sind – nur
Ferien/pro Woche |
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Kosten: |
11 x 50,00 € |
10 x 40,00 € |
11 x 39,00 € |
11 x 39,00 € |
10 x 29,00 € |
10 x 29,00 € |
28,00 € |
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2. Ganztagesbetreuung (=
GTB):
Das Ganztagesangebot kann nur
als Paket zu einem Pauschalpreis gebucht werden.
Dieses Ganztagesangebot wird von der Erzieherin Andrea Scheffold-Thiel und dem FSJ´ler Niklas Bippus in den Räumen der Schule übernommen.
GTB |
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Modalitäten: |
Täglich von 7.00-8.15 Uhr
(vor dem Unterricht) und 11.10-14.00 Uhr (nach dem Unterricht). Zusätzlich gibt es am Montag,
Dienstag und Mittwoch ein Nachmittagsangebot mit Hausaufgabenbetreuung und
Freizeitangeboten von 14.00-16.00 Uhr. Aktuell kann kein Mittagessen
angeboten werden. Deshalb ist dies nicht in der Gebühr berücksichtigt. Ihr
Kind muss, wenn es über Mittag bleibt ein Vesper von Zuhause mitbringen. In den Ferien und an
schulfreien Tagen wird eine Betreuung von 7.00-14.00 Uhr angeboten, wenn der
Kindergarten offen ist. |
Kosten pauschal: |
12 x 125,00 € |
Sollten jemand die Kosten für das benötigte Betreuungsangebot nicht
stemmen können, so kann er sich mit einem formlosen Antrag auf sozialen
Härtefall an die Grundschule Denkingen wenden.
Wuhrer
Bürgermeister
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