Bekanntgabe Umlaufbeschlüsse und Eilentscheidungen

Betreff
Bekanntgabe Umlaufbeschlüsse und Eilentscheidungen
Vorlage
GR/2020/058
Art
Beschlussvorlage GR

Umlaufverfahren

Im Umlaufverfahren hat der Gemeinderat jeweils einstimmig beschlossen:

 

-          Anschaffung Spülmaschine und provisorische Mensa

-          Kommunikationskonzept des Gemeindetags Baden-Württemberg

-          Mittagstisch Ganztagesschule/Kinderburg

-          Besetzung Küchenpersonal Mensa

-          Stromabrechnung Hintere Gasse 13

-          Verzicht auf die Einziehung der Elternbeiträge Mai

-          Feuerwehrhaus Umschaltung Notstrom

-          Vergabe Planung, Ausschreibung und Bauleitung Glasfaserausbau

-          Vergaben Sanierung Hauptstraße L 433

Weiter hat der Gemeinderat im Umlaufverfahren zur einer Personalangelegenheit einen Beschluss gefasst. Dieser Beschluss war nichtöffentlich. Alle anderen Beschlüsse wurden im Gemeindemitteilungsblatt veröffentlicht. Über alle Beschlüsse wurde eine ordnungsgemäße Niederschrift verfasst.

Als Eilentscheidung hat der Bürgermeister zu nachfolgenden Baugesuchen das Einvernehmen der Gemeinde Denkingen erteilt:

-          Vereinfachtes Verfahren: Umbau Hauptstraße 52 – Umnutzung Ladenteil zur Wohnung; Eine Veränderung Außen erfolgt durch zwei Fenster. – Keine Versagungsgründe für das Einvernehmen vorhanden.

-          Innenausbau ehem. Volksbankgebäude. Keine Veränderung Außen. Einbau von 2 Wohnungen, Büro und Ausstellungsraum. Dem Gemeinderat waren die Veränderungen bereits bei den Beratungen für den Verkauf bekannt. - Keine Versagungsgründe für das Einvernehmen vorhanden.

-          Erweiterung der Überdachung im Innenhof, Plattenweg 1, Firma Martin Schnee
Geringfügige Veränderung ohne bauplanerische Relevanz - Keine Versagungsgründe für das Einvernehmen vorhanden.

-          Neubau Wohnhaus mit Carport Hauptstr. 94, Flst. 481. Abbruch war genehmigungsfrei. Nach Einsprüchen aus der Nachbarschaft wurde ein geologisches Gutachten vorgelegt. Danach Abbruchfreigabe durch die Baurechtsbehörde. - Keine Versagungsgründe für das Einvernehmen vorhanden.

 

Eine weitere Eilentscheidung bezüglich der Nothilfe für den Nußbaumverlag hat sich erübrigt, da der Verlag sein Anliegen zurückgezogen hat.

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Kenntnisnahme