Erweiterung Gebiet der Städtebaulichen Sanierung "Ortsmitte Denkingen" - Satzungsbeschluss

Betreff
Erweiterung Gebiet der Städtebaulichen Sanierung "Ortsmitte Denkingen" - Satzungsbeschluss
Vorlage
GR/2020/052
Art
Beschlussvorlage GR

Der Gemeinderat hat sich mit der Ausweisung des Städtebaulichen Sanierungsgebiets befasst umso die Umnutzung des ehem. Volksbankgebäudes zu einem Handwerksbetrieb mit Wohnungen finanziell fördern zu können.
Dieses Objekt entspricht den Zielen der Städtebaulichen Erneuerung in der Ortsmitte Denkingen entspr. den Förderrichtlinien.

 

Das Regierungspräsidium Freiburg hat einer entsprechenden Erweiterung zugestimmt. Wir bitten daher um die Zustimmung zur nachfolgenden Satzung:

 

Gemeinde Denkingen - Landkreis Tuttlingen

 

 

SATZUNG

 

 

zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung

des Sanierungsgebiets "Ortsmitte"

 

 

Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Denkingen in seiner Sitzung am 28.04..2020 folgende Änderung der Sanierungssatzung:

 

 

 

Erweiterung der Festlegung des Sanierungsgebiets

 

 

Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Ortsmitte“ wird um das Grundstück Hauptstraße 51 Flst. 197/1 erweitert:

 

Die geänderte Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 05.03.2020 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Die Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus von jedermann eingesehen werden.

 

Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) und die Vorschriften der §§ 2 bis 3 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets vom 23.02.2016 (Öffentliche Bekanntmachung vom 03.03.2016) bleiben von der Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung unberührt und sind auch für den Erweiterungsbereich anzuwenden.

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß §143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

 

Ausgefertigt:

 

Gemeinde Denkingen, den

 

 

 

Rudolf Wuhrer

Bürgermeister

 

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat verabschiedet die oben aufgeführte Satzung.