Der Gemeinderat hat sich mit der
Ausweisung des Städtebaulichen Sanierungsgebiets befasst umso die Umnutzung des
ehem. Volksbankgebäudes zu einem Handwerksbetrieb mit Wohnungen finanziell
fördern zu können.
Dieses Objekt entspricht den Zielen der Städtebaulichen Erneuerung in der
Ortsmitte Denkingen entspr. den Förderrichtlinien.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat einer entsprechenden Erweiterung zugestimmt. Wir bitten daher um die Zustimmung zur nachfolgenden Satzung:
Gemeinde Denkingen -
Landkreis Tuttlingen
SATZUNG
zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebiets "Ortsmitte"
Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Denkingen in seiner Sitzung am 28.04..2020 folgende Änderung der Sanierungssatzung:
Erweiterung der Festlegung des Sanierungsgebiets
Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Ortsmitte“ wird um das Grundstück Hauptstraße 51 Flst. 197/1 erweitert:
Die geänderte
Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom
05.03.2020 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle
Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) und die Vorschriften der §§ 2 bis 3 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets vom 23.02.2016 (Öffentliche Bekanntmachung vom 03.03.2016) bleiben von der Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung unberührt und sind auch für den Erweiterungsbereich anzuwenden.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß §143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Ausgefertigt:
Gemeinde Denkingen, den
Rudolf Wuhrer
Bürgermeister
Wuhrer
Bürgermeister
Der Gemeinderat verabschiedet die oben aufgeführte Satzung.