Digitaler L@ndkreis Tuttlingen - Modellgemeinde Denkingen - Bericht Workshop

Betreff
Digitaler L@ndkreis Tuttlingen - Modellgemeinde Denkingen - Bericht Workshop
Vorlage
GR/2020/030
Art
Beschlussvorlage GR

Projekt „Digitaler L@ndkreis Tuttlingen“
Workshop 05.02.2020 im Rathaus Denkingen

Teilnehmer:
Gemeindeverwaltung: Frau Bachmann, Herr Nann, Herr Wuhrer
Gemeinderat: Herr Dreher
Hochschule für öffentl. Verwaltung Kehl: Frau Gerstner, Herr Prof. Frey
Hochschule Furtwangen: Herren Prof. Anders, Mauch, Frank
Landratsamt Tuttlingen: Frau Nitsch (HS Kehl), Herr Sattelmayer
von der Gemeinde eingeladen: Wirtschaft/Handwerk: Herren Pfaff (Elektro-Pfaff), Gojkic (SDN); ehem. Initiative gegen Mobilfunkmast: Beate und Willi Koch

Vorbemerkungen:

Der Landkreis Tuttlingen hat im Rahmen des Förderwettbewerbs „Digitale Zukunftskommune@bw“ des Landes Baden-Württemberg den Zuschlag erhalten. Ziel des Projekts ist es, die Mobilfunkinfrastruktur zu stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität des Landkreises zu sichern und zu erhöhen, indem man den Kommunen einen Wettbewerbsvorsprung im eigenwirtschaftlichen 5G-Ausbau der Mobilfunkbetreiber verschafft und dabei die Belange der Bürger sowie der Unternehmen berücksichtigen. Hierbei wurden im Landkreis 4 Modellgemeinden ausgesucht; unter anderem Denkingen.

Der Bürgermeister hat seine Teilnahme an diesem Projekt (auch wegen der Erfahrungen in Sachen Mobilfunk) von der geschlossenen Rückendeckung des Gemeinderats abhängig gemacht. Dieser hat in nichtöffentlicher Sitzung am 17.09.2019 einstimmig diese Rückendeckung gegenüber der Teilnahme an diesem Projekt bekundet, auch weil man die Notwendigkeit eines Ausbaus der Mobilinfrastruktur für den Erhalt und Ausbau der örtlichen Wirtschaft sieht.

Insgesamt sieht das Projekt verschiedene Arbeitsschritte wie folgt vor:

 

Arbeitspaket 1: Vorbereitung

In der Vorbereitung ist es erforderlich, die zu Projektbeginn tatsächlich geltenden Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur für die Mobilfunkanbieter zu erfassen, um sie bei den konkreten Projektmaßnahmen berücksichtigen zu können. Da die Versorgungsauflagen auf Landesebene zu erfüllen sind, besteht seitens der zukünftigen Mobilfunkanbieter ein großer Freiraum bei der Festlegung der entsprechenden Ausbauvorhaben. Das Ziel des Vorhabens ist es, diesen Freiraum für den Landkreis Tuttlingen bestmöglich zur Stärkung des regionalen Netzausbaus zu nutzen. Mit den Mobilfunkanbietern sollen darauf aufbauend mögliche Standorte aus Phase 1 abgestimmt werden.

 

Arbeitspaket 2: Kreisweiter Masterplan für eine flächendeckende Versorgung

Zur Umsetzung einer kreisweit flächendeckenden 4G/5G-Versorgung werden die Funkstandorte identifiziert, die für eine Verbesserung der Versorgung im Landkreis relevant sind. Bereiche der Unterversorgung müssen über neue Funkstandorte erschlossen werden. Die entsprechende Standortsuche erfolgt in Absprache mit den Mobilfunkanbietern. Die identifizierten Funkstandorte werden aus Sicht des Landkreises und der Kommunen hinsichtlich der Dringlichkeit eines Ausbaus priorisiert und ein Zeitplan erstellt. Der Ausbau möglicher neuer Standorte kann darauf aufbauend weiter vorbereitet und bei raumplanerischen Maßnahmen berücksichtigt werden. Dies beinhaltet auch die Abstimmung einer möglichen Anbindung von bestehenden und neuen Antennenstandorten an den bereits umgesetzten oder geplanten kreisweiten Backbone.

Arbeitspaket 3: Umsetzungsplanung der innerörtlichen 5G-Versorgung am Beispiel der Musterkommunen

Der innerörtliche Netzausbau benötigt drei wesentliche Komponenten: einen Standort, Stromversorgung und einen Glasfaseranschluss. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, diese drei Komponenten für den Netzausbau vorzubereiten und/oder bereitzustellen. Im Gegensatz zur kreisweiten Versorgung, bei der sich gezeigt hat, dass bereits zahlreiche Funkstandorte vorhanden sind, muss im innerörtlichen Bereich in der Regel von der Errichtung neuer Funkstandorte ausgegangen werden. Für die Standortsuche werden in Abstimmung mit den Gemeinden und Mobilfunkanbietern Standorte ermittelt.

Weiterer Bestandteil dieses Arbeitspakets soll die Erstellung von standardisierten Verfahren sein, die sich auf die anderen Kommunen übertragen lassen. Dazu zählen Blaupausen zu Verfahren der Standortfindung und den Genehmigungsverfahren.

Arbeitspaket 4: Bürgerbeteiligung

Der Mobilfunkausbau stößt gerade bei der Bevölkerung oftmals auf Skepsis hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen. Bereits aus Phase 1 wurde ersichtlich, dass von einer flächendeckenden, engmaschigen Antennendichte im Ortsinneren zukünftig nicht ausgegangen werden muss. In Phase 2 wird dies weiter konkretisiert und mögliche Standorte definiert. In den vier Musterkommunen ist geplant, im Rahmen der Standortfindung der Mobilfunkmasten exemplarisch Methoden der Bürgerbeteiligung zu erproben und anzuwenden. Es besteht im Ergebnis somit die Möglichkeit, gegenüber der Bevölkerung ein hohes Maß an Transparenz zu schaffen und die Akzeptanz möglicher Ausbaumaßnahmen zu erhöhen. Aus der Evaluierung und den Erkenntnissen der Bürgerbeteiligung in den vier Musterkommunen sollen ein Konzept für die anderen Kommunen entwickelt werden.

Arbeitspaket 5: Dokumentation

Soweit technisch möglich, werden sämtliche erhobenen Daten in GIS-Systemen erfasst und hinterlegt. Dies beinhaltet die kreisweite und innerörtliche Planung. Weiterhin dienen die Steckbriefe aus Phase 1 für die vier Musterkommune als Grundlage, um mit den Inhalten der Phase 2 fortgeschrieben zu werden. Die erstellten standardisierten Verfahren und Blaupausen, die sich auf die anderen Kommunen übertragen lassen, sollen in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst werden.

Zusammenfassung Ergebnis Workshop:

Der Workshop befasste sich mit den technischen und rechtlichen Voraussetzungen eines G5-Ausbaus sowie mit der Standortfindung und der Bürgerbeteiligung.

Technik

Die bisherigen Mobilfunkstandorte reichen für eine G5-Versorgung nicht aus – es werden Masten im Ort benötigt. Das Datenvolumen wird weiter steigen (z.B. autonomes Fahren, fortschreitende Digitalisierung im geschäftlichen und privaten Bereich, Homeoffice, Life Balance…). Masten werden sinnvoll dort aufgestellt wo ein entsprechender Bedarf herrscht (Gewerbe, große Menschenansammlungen, Bushaltestellen usw.). Voraussetzung für einen G5-Mast ist ein Glasfaser- sowie ein Stromanschluss. Je weiter ein Mast vom Benutzer entfernt, desto größer die Strahlung. Die Strahlenbelastung für den Menschen resultiert aus ca. 10% Mast und 90% Handybenutzung. Durch einen G5-Ausbau kann die Strahlenbelastung gegenüber bisher sogar reduziert werden; wird allerdings durch das erhöhte Datenvolumen wieder neutralisiert.

Recht

Rechtlich lässt sich ein Mast nicht verhindern. Es soll daher auch Zweck des Projekts sein im Vorfeld aktive Standortsuche zu betreiben um den Mobilfunkanbietern die aus Sicht der Gemeinde sinnvollen Standorte anbieten zu können. Dabei sollen Kriterien für einen Standort entwickelt werden, so dass Standorte zumindest von einem Großteil der Bevölkerung akzeptiert werden.

Beteiligung

Gemeindeverwaltung und Gemeinderat müssen eng miteinander zusammenarbeiten. Es muss ein möglichst umfangreicher Informationsprozess erfolgen. Bei Bürgerbeteiligungsprozesse wird ein Mediator empfohlen um den Bürgermeister bzw. die Verwaltung „aus der Schusslinie“ zu halten. Im Workshop wurden nunmehr zum einen die Themen für und gegen einen G5Ausbau erarbeitet wie auch Stakeholder-Analyse mögliche Akteure für einen Beteiligungsprozess festgehalten.

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(grün – eher positiv für den G5-Ausbau aufgeschlossen; gelb – eher neutral; rot – eher skeptisch).
Handwerk und Wirtschaft, Verwaltung und Gemeinderat, Rettungswesen, Jugend

Vereine, Handwerk, Kirchen, junge Eltern, Bewohner möglicher Standorte, BUND

BI Mobilfunk 2007

Bei einem Beteiligungsprozess sollen diese Gruppen mit beteiligt werden.

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grün – positiv; rot – eher skeptisch

Weitere Vorgehensweise

Die Hochschule Furtwangen wird nunmehr in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung nach technischen Gegebenheiten mögliche Standorte aussuchen. Dabei werden auch Schutzzonen im Bereich der Schule und Kindertagesstätten berücksichtigt.

Diese Standorte sollen dann in einem Beteiligungsprozess zusammen mit den beiden Hochschulen, dem Landratsamt und der Gemeinde diskutiert werden.

Die Gemeinde wird sich überlegen wie hier der Beteiligungsprozess weiter gehen kann. Hierbei wird die Einrichtung eines runden Tisches unter Leitung eines neutralen Mediators empfohlen.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Workshops zur Kenntnis und bekennt sich ausdrücklich zum Ausbau 5G-Mobilfunk

2. Der Gemeinderat bekennt sich weiter zu einer aktiven Bürgerbeteiligung und wird sich zu gegebener Zeit Gedanken über ein geeignetes Beteiligungsmodell machen.