Videoüberwachung Mehrzweckhalle

Betreff
Videoüberwachung Mehrzweckhalle
Vorlage
GR/2020/022
Art
Beschlussvorlage GR

Der Gemeinderat hat sich am 29.10.2019 mit einer Videoüberwachung an der Mehrzweckhalle befasst. In der damaligen Vorlage 147/19 heißt es:

Im Bereich der Photovoltaikanlage kommt es immer wieder zu Vandalismus. Insbesondere über den Notausstieg gelangen Unbefugte auf das Dach der Mehrzweckhalle.

Der Technische Ausschuss hat daher dem Gemeinderat die Installation einer Überwachungskamera empfohlen und die Gemeindeverwaltung beauftragt hier entsprechende Angebote einzuholen.

„BECKER sicherheits-systeme“, Denkingen hat sich im Vorfeld vor Ort erkundigt und zusammen mit der Gemeindeverwaltung die Angelegenheit besprochen.

Das Angebot beläuft sich hierbei auf 1.458,79 € brutto. 

 

Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, dass die Gemeinde die Videoüberwachung durchführen wird, wenn sich die Denkinger Sonnendach GbR mit 50% an den Kosten beteiligt. Schließlich dient die Überwachung hauptsächlich dem Schutz der Photovoltaikanlage.

 

Wir haben daraufhin die Denkinger Sonnendach GbR angeschrieben und nunmehr nachfolgende Antwort erhalten:

Am 9.1.2020 haben H. Greiling und ich uns mit Herrn Becker, sowie dem Hausmeister Paul Schauer bei der Halle getroffen und uns die Videoüberwachung erklären lassen.

 

Dabei ergaben sich folgenden Probleme:

Die angedachte Position der einzelnen Kamera unter dem Lüftungsrohr deckt nur den kiesigen Bereich des Notausganges ab. Man kann außerdem noch erkennen, wenn von dort jemand auf das Dach klettert.

Die einzelnen Module sind von dort nicht zu sehen.

Diese eine Kamera würde also nur dann genügen, wenn es möglich ist, von einer identifizierten Person, die auf das Dach geklettert ist, Schadenersatz für beschädigte Module zu bekommen, ohne die direkte Zerstörung nachweisen zu können.

Dies müsste im Vorfeld geklärt werden (Polizei, Jurist ?). Evtl. wäre eine entsprechende Beschilderung mit den Konsequenzen nötig.

Für den wahrscheinlicheren Fall, dass dies nicht ausreicht, schlagen wir eine zweite Kamera am Eck der Halle vor, die wenigstens den vorderen Teil der Anlage incl. der Aufstiegsstelle abdeckt. Damit wäre eher gewährleistet, dass Zerstörungen (wie das Zertreten der Module) fest gehalten werden können.

Übrigens war bereits wieder mindestens ein Modul zertreten und es lagen wieder mehrere Steine auf der Anlage.

 

Da auch über das niedrige Dach beim Haupteingang zur Anlage hoch geklettert werden kann, könnte es später noch nötig sein, auch an diesem Eck der Halle eine Kamera zu installieren. Aus diesem Grund soll bereits ein entsprechend langes Kabel mit verlegt werden.

 

Für die Kontrolle der Aufzeichnungen ist ein Internetanschluss der Halle unabdingbar. Sonst müsste alle 3 Tage (länger dürfen die Bilder wohl nicht gespeichert werden) H. Greiling oder ich in die Halle und den „Videorecorder“ kontrollieren. Mit einem Internetzugang lässt sich das bequem von zuhause erledigen.

 

Sobald diese Punkte geklärt sind, nehmen wir das Angebot der Gemeinde Denkingen zur Installation der Video-Überwachung, sowie der 50 %-igen Beteiligung durch die Gemeinde sehr gerne an.

 

Aus betrieblichen Gründen sollte die GbR allerdings den Auftrag selbst erteilen und abrechnen. Das neue, ergänzte Angebot der Fa. Becker habe ich Ihnen beigelegt.

 

 

Das Angebot der Fa. BECKER beläuft sich nunmehr auf 2.197,65 €. Der bisherige Gemeindeanteil von ca. 729,50 € würde sich somit auf 1.099.--€ erhöhen (ohne zusätzliche Leitung für eine event. 3. Überwachungskamera).

Die Gemeinde Denkingen ist an der Denkinger Sonnendach GbR ebenfalls mit einem kleinen Anteil beteiligt, hat also selbst ein großes Interesse daran die Schäden möglichst gering zu halten um eine entsprechende Rendite zu erzielen.

 

Wir schlagen daher vor, dass diese 2. Kamera mit eingebaut wird, die Denkinger Sonnendach GbR den Auftrag erteilt und 50% der Gemeinde in Rechnung stellt. Der Anteil der Gemeinde Denkingen wird hierbei auf höchstens 1.200.--€ gedeckelt.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat stimmt der Installation von 2 Kameras zu. Der Auftrag erteilt die Denkinger Sonnendach GbR, sie somit auch Eigentümerin der Anlage wird. Diese stellt der Gemeinde 50% der Kosten gedeckelt auf 1.200.--€ in Rechnung.