Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mobile Jugendarbeit mit der Gemeinde Aldingen

Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mobile Jugendarbeit mit der Gemeinde Aldingen
Vorlage
GR/2019/179
Art
Beschlussvorlage GR

Bereits seit dem Jahr 2001 gibt es auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrags eine Zusammenarbeit in der mobilen Jugendarbeit zwischen den Gemeinden Aldingen und Denkingen. Zunächst wurde eine Personalstelle geteilt mit dem Schlüssel 70 % Aldingen und 30 % Denkingen. Im Jahr 2003 wurde die eine Personalstelle aufgestockt um weitere 50 %, so dass sich ab diesem Zeitpunkt die Gemeinden Aldingen und Denkingen 1,5 Personalstellen geteilt haben.

 

Die 150 % Personalstellen waren bisher auf zwei Personen aufgeteilt, seit 2015 mit 50 % Prozent durch Marc Molsner (50 % Übernahme der Koordinationsstelle Flüchtlingsarbeit) und mit 100 % durch Julia Heim. Da Marc Molsner mit Wirkung zum 31.01.2020 gekündigt hat, müssen seine 50 % in der Jugendarbeit ersetzt werden.

 

Nach der Kündigung von Marc Molsner hat die Gemeinde Denkingen der Gemeinde Aldingen signalisiert, dass eine weitere Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Jugendreferat gewünscht wird.

 

Die Gemeinde Frittlingen hat seit einiger Zeit eine Jugendreferentin mit 50 % angestellt, die aber Anfang 2020 aus persönlichen Gründen die Gemeinde Frittlingen wieder verlässt. Aufgrund dieser Situation hat die Gemeinde Frittlingen bei der Gemeinde Aldingen angefragt, ob eine Kooperation im Bereich der Jugendarbeit zusätzlich mit der Gemeinde Frittlingen möglich wäre. Bisher hat das Jugendreferat Aldingen/ Denkingen auch schon mit dem Jugendreferat Frittlingen kooperiert, z.B. bei der Veranstaltung der N-Region 5G „Shore, Stein, Papier“. Der Gemeinderat von Frittlingen hat der Kooperation mit dem Jugendreferat Aldingen/Denkingen grundsätzlich bereits zugestimmt.

 

Durch die Kooperation der drei Gemeinden ergibt sich der große Vorteil, dass eine 100 % - Stelle im Bereich der Jugendarbeit ausgeschrieben werden kann.

 

Die Stellenanteile bisher und neu sehen wie folgt aus:

 

Bisher: 1,5 Personalstellen

Neu: 2,0 Stellen

Aldingen

73 %, entspricht 1,095 Personalstelle

50 %, entspricht 1,00 Personalstelle

Denkingen

27 %, entspricht 0,405 Personalstelle

25 %, entspricht 0,50 Personalstelle

Frittlingen

Nicht beteiligt

25 %, entspricht 0,50 Personalstelle

 

 

Dem Abschluss der in den Unterlagen beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung müssen die Gemeinden Denkingen und Frittlingen in ihren Gremien noch zustimmen.

 

Öffentliche-rechtliche Vereinbarung

zwischen

den Gemeinden Aldingen, Denkingen und Frittlingen

über die

Einrichtung von zwei Personalstellen

in der mobilen Jugendarbeit

 

 

§ 1

Zur Erfüllung der an der Lebenswelt der Jugendlichen orientierten Jugendhilfe werden gemäß

§ 1 SGB VIII zwei gemeinsame Stellen zu je 100 % im Arbeitsfeld mobile Jugendarbeit besetzt.

 

 

§ 2

Die mobile Jugendarbeit hat insbesondere folgende Aufgaben:

 

  • Aufsuchen und Kontaktaufbau und Begleitung von Jugendgruppen und –cliquen an verschiedenen Orten im Rahmen mobiler Jugendarbeit/Streetwork,

 

  • einzelfallbezogene Angebote,
    z.B. Beratung von Jugendlichen in Konfliktsituationen,

 

  • gruppenbezogene Angebote,
    z.B. Erlebnispädagogik, Freizeiten,

 

  • gemeinwesenbezogene Angebote,
    z.B. Kooperation mit Schulen, Vereinen, Kirchen,

 

  • Entwicklung eines lebensweltorientierten Konzeptes für die kommunale Jugendarbeit.

 

 

§ 3

Die Stellen werden bei der Gemeinde Aldingen eingerichtet. Die Gemeinde Aldingen ist Anstellungskörperschaft. Dienstsitz ist Aldingen.

 

 

§ 4

Der nicht durch Beteiligung des Landkreises Tuttlingen gedeckte persönliche und sächliche Aufwand der mobilen Jugendreferenten wird auf die Vertragspartner entsprechend dem in § 5 genannten Schlüssel umgelegt. Die Gemeinde Aldingen geht in der Regel für die laufenden Kosten in Vorleistung. Die Abrechnung der laufenden Kosten erfolgt einmal jährlich. Bei größeren Investitionen erfolgt wegen der Vorfinanzierung eine Abstimmung zwischen den Gemeinden.

 

§ 5

Die Kosten werden von der Gemeinde Aldingen zu 50 %, der Gemeinde Denkingen zu 25 % und der Gemeinde Frittlingen zu 25 % getragen. Grundlage dieser Kostenaufteilung ist die Einsatzzeit der Jugendreferenten in jeder Gemeinde.

 

 

§ 6

Diese Vereinbarung kann von den beteiligten Gemeinden schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr auf Ende des Kalenderjahres.

 

 

§ 7

Diese Vereinbarung tritt zum 01.02.2020 in Kraft. Sie ist öffentlich bekanntzumachen.

 

 

 

Für die Gemeinde Aldingen    Für die Gemeinde Denkingen       Für die Gemeinde Frittlingen

Aldingen, den 18.12.2019       Denkingen, den                             Frittlingen, den

 

 

 

 

 

_____________________     ____________________            ____________________

Ralf Fahrländer                         Rudolf Wuhrer                           Dominic Butz
Bürgermeister                           Bürgermeister                            Bürgermeister

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat stimmt dem o.a. Vertrag zu.