Bereits seit dem Jahr 2001
gibt es auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrags eine Zusammenarbeit
in der mobilen Jugendarbeit zwischen den Gemeinden Aldingen und Denkingen.
Zunächst wurde eine Personalstelle geteilt mit dem Schlüssel 70 % Aldingen und
30 % Denkingen. Im Jahr 2003 wurde die eine Personalstelle aufgestockt um
weitere 50 %, so dass sich ab diesem Zeitpunkt die Gemeinden Aldingen und
Denkingen 1,5 Personalstellen geteilt haben.
Die 150 % Personalstellen waren bisher auf zwei
Personen aufgeteilt, seit 2015 mit 50 % Prozent durch Marc Molsner (50 %
Übernahme der Koordinationsstelle Flüchtlingsarbeit) und mit 100 % durch Julia
Heim. Da Marc Molsner mit Wirkung zum 31.01.2020 gekündigt hat, müssen seine 50
% in der Jugendarbeit ersetzt werden.
Nach der Kündigung von Marc Molsner hat die Gemeinde
Denkingen der Gemeinde Aldingen signalisiert, dass eine weitere Zusammenarbeit
mit einem gemeinsamen Jugendreferat gewünscht wird.
Die Gemeinde Frittlingen hat seit einiger Zeit eine
Jugendreferentin mit 50 % angestellt, die aber Anfang 2020 aus persönlichen
Gründen die Gemeinde Frittlingen wieder verlässt. Aufgrund dieser Situation hat
die Gemeinde Frittlingen bei der Gemeinde Aldingen angefragt, ob eine
Kooperation im Bereich der Jugendarbeit zusätzlich mit der Gemeinde Frittlingen
möglich wäre. Bisher hat das Jugendreferat Aldingen/ Denkingen auch schon mit
dem Jugendreferat Frittlingen kooperiert, z.B. bei der Veranstaltung der
N-Region 5G „Shore, Stein, Papier“. Der Gemeinderat von Frittlingen hat der
Kooperation mit dem Jugendreferat Aldingen/Denkingen grundsätzlich bereits
zugestimmt.
Durch die Kooperation der drei Gemeinden ergibt sich
der große Vorteil, dass eine 100 % - Stelle im Bereich der Jugendarbeit
ausgeschrieben werden kann.
Die Stellenanteile bisher und neu sehen wie folgt aus:
|
Bisher: 1,5
Personalstellen |
Neu: 2,0
Stellen |
Aldingen |
73 %, entspricht 1,095 Personalstelle |
50 %, entspricht 1,00 Personalstelle |
Denkingen |
27 %, entspricht 0,405 Personalstelle |
25 %, entspricht 0,50 Personalstelle |
Frittlingen |
Nicht beteiligt |
25 %, entspricht 0,50 Personalstelle |
Dem Abschluss der in den Unterlagen beigefügten
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung müssen die Gemeinden Denkingen und
Frittlingen in ihren Gremien noch zustimmen.
Öffentliche-rechtliche
Vereinbarung
zwischen
den Gemeinden Aldingen,
Denkingen und Frittlingen
über die
Einrichtung von zwei
Personalstellen
in der mobilen
Jugendarbeit
§ 1
Zur Erfüllung der an der Lebenswelt der Jugendlichen orientierten Jugendhilfe werden gemäß
§ 1 SGB VIII zwei gemeinsame Stellen zu je 100 % im Arbeitsfeld mobile Jugendarbeit besetzt.
§ 2
Die mobile Jugendarbeit hat insbesondere folgende Aufgaben:
§ 3
Die Stellen werden bei der Gemeinde Aldingen eingerichtet. Die Gemeinde Aldingen ist Anstellungskörperschaft. Dienstsitz ist Aldingen.
§ 4
Der nicht durch Beteiligung des Landkreises Tuttlingen gedeckte persönliche und sächliche Aufwand der mobilen Jugendreferenten wird auf die Vertragspartner entsprechend dem in § 5 genannten Schlüssel umgelegt. Die Gemeinde Aldingen geht in der Regel für die laufenden Kosten in Vorleistung. Die Abrechnung der laufenden Kosten erfolgt einmal jährlich. Bei größeren Investitionen erfolgt wegen der Vorfinanzierung eine Abstimmung zwischen den Gemeinden.
§ 5
Die Kosten werden von der Gemeinde Aldingen zu 50 %, der Gemeinde Denkingen zu 25 % und der Gemeinde Frittlingen zu 25 % getragen. Grundlage dieser Kostenaufteilung ist die Einsatzzeit der Jugendreferenten in jeder Gemeinde.
§ 6
Diese Vereinbarung kann von den beteiligten Gemeinden schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr auf Ende des Kalenderjahres.
§ 7
Diese Vereinbarung tritt zum 01.02.2020 in Kraft. Sie ist öffentlich bekanntzumachen.
Für die Gemeinde Aldingen Für die Gemeinde Denkingen Für die Gemeinde Frittlingen
Aldingen, den 18.12.2019 Denkingen, den Frittlingen, den
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Ralf Fahrländer Rudolf Wuhrer Dominic Butz
Bürgermeister
Bürgermeister
Bürgermeister
Wuhrer
Bürgermeister
Der Gemeinderat stimmt dem o.a. Vertrag zu.