Der Gemeinderat hat am 16.04.2019 im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Hozenbühl I“ einige Beschlüsse zur notwendigen Baulandumlegung gefasst. Diese Beschlüsse wurden am 25.04.2019 im Gemeindemitteilungsblatt öffentlich bekanntgegeben.
Durch die geringfügige Erweiterung des Plangebiets um die Grundstücke Teilfläche Flst. 5225 mit ca. 2,4 a und Teilfläche Flst. 5313/1 mit ca. 1,9 a wird ein Änderungsbeschluss zum Umlegungsbeschluss vom 17.04.2019 wie folgt:
Der Umlegungsbeschluss vom 17.04.2019 wird wie folgt geändert:
Beschluss
Ein nördlicher Teil des Flurstücks Nr. 5225 mit einer Fläche von ca. 2,4 a und ein westlicher Teil des Flurstücks Nr. 5313/1 mit einer Fläche von ca. 1,9 a werden in das Umlegungsverfahren „Hozenbühl I“ einbezogen. Siehe beigefügte Karte.
Begründung
Die Änderung des Umlegungsgebietes
ist notwendig, um das Umlegungsgebiet an das Gebiet des Bebauungsplans
anzupassen. Nur damit ist sichergestellt, dass Bau- und Straßenflurstücke durch
das Umlegungsverfahren vollständig gebildet und entsprechend den Festlegungen
des Bebauungsplans genutzt werden können.
Wuhrer
Bürgermeister
Der Beschluss zur Anordnung der Umlegung „Hozenbühl I“, Gemarkung Denkingen vom 17.04.2019 wird wie folgt geändert:
Ein nördlicher Teil des Flurstücks Nr. 5225 mit einer Fläche von ca. 2,4 a und ein westlicher Teil des Flurstücks Nr. 5313/1 mit einer Fläche von ca. 1,9 a werden in das Umlegungsverfahren „Hozenbühl I“ einbezogen. Siehe beigefügte Karte.