Unterzeichnung der Niederschriften

Betreff
Unterzeichnung der Niederschriften
Vorlage
GR/2019/099
Art
Beschlussvorlage GR

Nach § 32 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind die Niederschriften des Gemeinderats und seiner Ausschüsse durch den Bürgermeister, Schriftführer und zwei Gemeinderäten welche an der Verhandlung teilgenommen haben zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung werden die Niederschriften dem Gemeinderat im Umlaufverfahren zur Kenntnis gebracht.

Wir schlagen vor, dass die Niederschriften jeweils durch die beiden Bürgermeisterstellvertreter unterzeichnet werden. Im Falle ihrer Verhinderung soll die Unterzeichnung durch einen Gemeinderat aus den Reihen des Gemeinderats erfolgen.

Die Kenntnisgabe an den Gemeinderat erfolgt gem. § 33 der Geschäftsordnung durch Umlauf im Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Die Unterzeichnung der Niederschriften erfolgt durch die beiden Bürgermeisterstellvertreter. Im Falle ihrer Verhinderung durch ein Mitglied aus den Reihen des Gemeinderats.

 

Die Kenntnisgabe der Niederschriften erfolgt durch Umlauf in der Gemeinderatssitzung.