Im Vertrag über
die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen (VG Spaichingen) ist die gleich-rangige
und partnerschaftliche Zusammenarbeit geregelt. Ausfluss dieser
partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist, dass im Gemeinsamen Ausschuss der VG
Spaichingen von jeder Mit-gliedsgemeinde 2 Gemeinderäte vertreten sind; d.h.
alle Gemeinden einschl. Spaichingen haben gleiches, von der Einwohnerzahl
unabhängiges
Nach dem
Zweckverbandsrecht können die Vertreter einer Gemeinde ihre
Für den Gemeinsamen Ausschuss der VG Spaichingen sind aus dem Gemeinderat 2 Mit-glieder sowie 2 stellvertretende Mitglieder zu wählen.
Hierbei finden die Vorschriften über die Einigung bzw. Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderats entsprechend Anwendung § 40 GemO.
Nach dem Stimmenverhältnis FB/UB 10.489 Stimmen und BfD 3.420 Stimmen stehen beide Sitze der Fraktion FB/UB zu.
Im Falle einer Verhältniswahl stehen beide Sitze und stellv. Sitze der Fraktion UB/FB zu.
Im Falle einer Mehrheitswahl wird ein Wahlvorschlag mit den entsprechenden Vorschlägen eingereicht. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Jeder Gemeinderat (einschl. Bürgermeister) hat dabei so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind. Es kann jedem Kandidat/in jeweils nur eine Stimme gegeben werden.
Die stellv. Mitglieder sind persönliche Stellvertreter.
Da sich der Wahlmodus bei den nachfolgenden Ausschüssen gleicht bitten wir hier um einen grundsätzlichen Beschluss für alle nachfolgenden Ausschussbesetzungen.
Wuhrer
Bürgermeister
Der Gemeinderat fasst für die Besetzung dieses sowie aller nachfolgenden Ausschüsse (soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird) nachfolgenden Beschluss:
1. Es findet Verhältniswahl statt.
2. Die stellv. Mitglieder sind persönliche Stellvertreter