Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen

Betreff
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen
Vorlage
GR/2019/091
Art
Beschlussvorlage GR

Im Vertrag über die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen (VG Spaichingen) ist die gleich-rangige und partnerschaftliche Zusammenarbeit geregelt. Ausfluss dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist, dass im Gemeinsamen Ausschuss der VG Spaichingen von jeder Mit-gliedsgemeinde 2 Gemeinderäte vertreten sind; d.h. alle Gemeinden einschl. Spaichingen haben gleiches, von der Einwohnerzahl unabhängiges Stimmrecht. Zusammen mit dem jeweiligen Bürgermeister ist somit jede Gemeinde mit drei Vertretern im Gemeinsamen Ausschuss vertreten.

 

Nach dem Zweckverbandsrecht können die Vertreter einer Gemeinde ihre Stimme jedoch nur gemeinsam abgeben. Sie wird insgesamt als eine Stimme gewertet; d.h. die Vertreter müssen sich intern über ihr Stimmverhalten abstimmen. Sie sind weiter event. Weisungen und Beschlüssen ihres Gemeinderats verpflichtet.

 

Für den Gemeinsamen Ausschuss der VG Spaichingen sind aus dem Gemeinderat 2 Mit-glieder sowie 2 stellvertretende Mitglieder zu wählen.

 

Hierbei finden die Vorschriften über die Einigung bzw. Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderats entsprechend Anwendung § 40 GemO.

 

Nach dem Stimmenverhältnis FB/UB 10.489 Stimmen und BfD 3.420 Stimmen stehen beide Sitze der Fraktion FB/UB zu.

 

Im Falle einer Verhältniswahl stehen beide Sitze und stellv. Sitze der Fraktion UB/FB zu.

Im Falle einer Mehrheitswahl wird ein Wahlvorschlag mit den entsprechenden Vorschlägen eingereicht. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Jeder Gemeinderat (einschl. Bürgermeister) hat dabei so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind. Es kann jedem Kandidat/in jeweils nur eine Stimme gegeben werden.

Die stellv. Mitglieder sind persönliche Stellvertreter.

Da sich der Wahlmodus bei den nachfolgenden Ausschüssen gleicht bitten wir hier um einen grundsätzlichen Beschluss für alle nachfolgenden Ausschussbesetzungen.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat fasst für die Besetzung dieses sowie aller nachfolgenden Ausschüsse (soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird) nachfolgenden Beschluss:

 

1. Es findet Verhältniswahl statt.

 

2. Die stellv. Mitglieder sind persönliche Stellvertreter