Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungs- und Kulturausschusses des Gemeinderats

Betreff
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungs- und Kulturausschusses des Gemeinderats
Vorlage
GR/2019/090
Art
Beschlussvorlage GR

Der Gemeinderat kann durch Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden. Er kann weiter durch Hauptsatzung für einen fest umschriebenen Aufgabenbereich beratende Aus-schüsse bilden § 41 GemO, oder auch durch Gemeinderatsbeschluss für einzelne Aufgaben einen beratenden Ausschuss bilden.

Dem Gemeinderat empfehlen wir eine einvernehmliche Lösung mit einem einvernehmlichen Wahlvorschlag im Verhältnis 3 Sitze UB/FB und 1 Sitz BfD.

Kommt kein einvernehmlicher Wahlvorschlag zustande, dann sieht das Gesetz für die Wahl keine besonderen Verfahrensregeln vor. Der Gemeinderat hat daher einen Ermessensspielraum, nach welchen Regeln er die Wahl durchführen will. Kommt kein Mehrheitsbeschluss für eine bestimmte Art der Wahl zustande, findet nach § 37 Abs. 7 GemO Mehrheitswahl statt. D.h. die vorgeschlagenen Bewerber/Innen mit den höchsten Stimmenzahlen gelten als gewählt. Da vier Ausschussmitglieder zu wählen sind kann jeder Gemeinderat auf der Wahlliste vier Kandidaten/Inn aufführen und mit jeweils 1 Stimme versehen.

 

Die Mitglieder der beschließenden und beratenden Ausschüsse sind aus der Mitte des Gemeinderats zu wählen. Nach § 41 GemO i.V.m. § 10 DVO GemO werden die Mitglieder der beschließenden bzw. beratenden Ausschüsse von den Gemeinderäten gewählt, d.h. der Bürgermeister hat hier kein Wahlrecht.

 

Gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Denkingen bestehen die beiden beratenden Ausschüsse (TA und VKA) aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Für die Mitglieder werden 4 Stellvertretende Mitglieder gewählt.

Der Gemeinderat legt bei jeder Neubildung der Ausschüsse (durch einfachen Beschluss) fest, ob die Vertretung durch bestimmte Stellvertreter (persönliche Stellvertreter) oder durch die Stellvertreter in einer bestimmten festgelegten Reihenfolge wahrgenommen wird.

§ 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Denkingen regelt den Geschäftskreis wie folgt:

 

-       Schulangelegenheiten

-       Kindergartenangelegenheiten

-       Soziale und kulturelle Angelegenheiten

-       Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten

-       Erwachsenenbildung

-       Betrieb Bürgerhaus

-       Jugendarbeit

-       Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten

-       Heimat- und Brauchtumspflege

 

Laut der Satzung über das Bürgerhaus sind die Mitglieder des VK gleichzeitig auch Beiratsmitglieder im Beirat Bürgerhaus. Die Stellvertreter sind entsprechend stellvertretenden Mitgliedern im Beirat Bürgerhaus.

 

 

Es sind 4 ordentliche Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder zu wählen.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Bei einer einvernehmlichen Lösung kommt ein Wahlvorschlag mit 3 Mitgliedern FB u. UB und einem Mitglied BfD zur Wahl.

 

Sofern kein einvernehmlicher Wahlvorschlag eingereicht wird:

 

Der Gemeinderat trifft keine Entscheidung über die Art des Wahlverfahrens. Es findet somit Mehrheitswahl gem. § 37 Abs. 7 GemO statt.

 

Die Stellvertreter sind persönliche Stellvertreter. Nach erfolgter Wahl legen die Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Wahl (nach Stimmenzahl) fest für welches Gemeinderatsmitglied sie die Stellvertretung übernehmen wollen.

 

Es sind 4 ordentliche Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder in gesonderten Wahlgängen zu wählen.