Der Gemeinderat kann durch Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden. Er kann weiter durch Hauptsatzung für einen fest umschriebenen Aufgabenbereich beratende Aus-schüsse bilden § 41 GemO, oder auch durch Gemeinderatsbeschluss für einzelne Aufgaben einen beratenden Ausschuss bilden.
Dem Gemeinderat empfehlen wir eine einvernehmliche Lösung mit einem einvernehmlichen Wahlvorschlag im Verhältnis 3 Sitze UB/FB und 1 Sitz BfD.
Kommt kein
einvernehmlicher Wahlvorschlag zustande, dann sieht das Gesetz für die Wahl
keine besonderen Verfahrensregeln vor. Der Gemeinderat hat daher einen Ermessensspielraum,
nach welchen Regeln er die Wahl durchführen will. Kommt kein Mehrheitsbeschluss
für eine bestimmte Art der Wahl zustande, findet nach § 37 Abs. 7 GemO Mehrheitswahl
statt. D.h. die vorgeschlagenen Bewerber/Innen mit den höchsten
Die Mitglieder der beschließenden und beratenden Ausschüsse sind aus der Mitte des Gemeinderats zu wählen. Nach § 41 GemO i.V.m. § 10 DVO GemO werden die Mitglieder der beschließenden bzw. beratenden Ausschüsse von den Gemeinderäten gewählt, d.h. der Bürgermeister hat hier kein Wahlrecht.
Gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Denkingen bestehen die beiden beratenden Ausschüsse (TA und VKA) aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Für die Mitglieder werden 4 Stellvertretende Mitglieder gewählt.
Der Gemeinderat legt bei jeder Neubildung der Ausschüsse (durch einfachen Beschluss) fest, ob die Vertretung durch bestimmte Stellvertreter (persönliche Stellvertreter) oder durch die Stellvertreter in einer bestimmten festgelegten Reihenfolge wahrgenommen wird.
§ 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Denkingen regelt den Geschäftskreis wie folgt:
- Schulangelegenheiten
- Kindergartenangelegenheiten
- Soziale und kulturelle Angelegenheiten
- Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten
- Erwachsenenbildung
- Betrieb Bürgerhaus
- Jugendarbeit
- Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
- Heimat- und Brauchtumspflege
Laut der Satzung über das Bürgerhaus sind die Mitglieder des VK gleichzeitig auch Beiratsmitglieder im Beirat Bürgerhaus. Die Stellvertreter sind entsprechend stellvertretenden Mitgliedern im Beirat Bürgerhaus.
Es sind 4 ordentliche Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder zu wählen.
Wuhrer
Bürgermeister
Bei einer einvernehmlichen Lösung kommt ein Wahlvorschlag mit 3 Mitgliedern FB u. UB und einem Mitglied BfD zur Wahl.
Sofern kein einvernehmlicher Wahlvorschlag eingereicht wird:
Der Gemeinderat trifft keine Entscheidung über die Art des Wahlverfahrens. Es findet somit Mehrheitswahl gem. § 37 Abs. 7 GemO statt.
Die Stellvertreter sind persönliche
Stellvertreter. Nach erfolgter Wahl legen die Stellvertreter in der Reihenfolge
ihrer Wahl (nach
Es sind 4 ordentliche Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder in gesonderten Wahlgängen zu wählen.