Gem. § 48 GemO bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stell-vertreter des Bürgermeisters.
Die Hauptsatzung der Gemeinde Denkingen vom 11.02.2014 regelt, dass der Gemeinderat zwei Stellvertreter des Bürgermeisters aus seiner Mitte bestellt (§ 10).
Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. Die Stellvertreter werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt.
Die Wahl des 1.
Stellvertreters/in des Bürgermeisters erfolgt geheim durch Stimmzettel. Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der
Wird eine
Mehrheit der
Nach dem Stimmenverhältnis FB u.UB 10.489 Stimmen und BfD 3.420 Stimmen steht das Vorschlagsrecht sowie die Besetzung der beiden Bürgermeistervertreter der Fraktion FB u. UB zu.
Bisheriger 1. Stellvertretender Bürgermeister Herr Jürgen Thieringer.
Wuhrer
Bürgermeister
Geheime Wahl per Stimmzettel