Wahl 1. Stellvertreter/in des Bürgermeisters

Betreff
Wahl 1. Stellvertreter/in des Bürgermeisters
Vorlage
GR/2019/087
Art
Beschlussvorlage GR

Gem. § 48 GemO bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stell-vertreter des Bürgermeisters.

Die Hauptsatzung der Gemeinde Denkingen vom  11.02.2014 regelt, dass der Gemeinderat zwei Stellvertreter des Bürgermeisters aus seiner Mitte bestellt (§ 10).

 

Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. Die Stellvertreter werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt.

 

Die Wahl des 1. Stellvertreters/in des Bürgermeisters erfolgt geheim durch Stimmzettel. Gewählt ist, wer  mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat.

Wird eine Mehrheit der Stimmen bei der Wahl nicht erreicht, so findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt. Hierbei entscheidet einfache Stimmen-mehrheit.  Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Nach dem Stimmenverhältnis FB u.UB 10.489 Stimmen und BfD 3.420 Stimmen steht das Vorschlagsrecht sowie die Besetzung der beiden Bürgermeistervertreter der Fraktion FB u. UB zu.

 

Bisheriger 1. Stellvertretender Bürgermeister Herr Jürgen Thieringer.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Geheime Wahl per Stimmzettel