Prüfung von Hindergungsgründen gem. § 29 GemO für den neugewählten Gemeinderat

Betreff
Prüfung von Hindergungsgründen gem. § 29 GemO für den neugewählten Gemeinderat
Vorlage
GR/2019/084
Art
Beschlussvorlage GR

Am 26.05.2019 fand die Wahl eines neuen Gemeinderats statt.

Gem. § 29 Abs. 5 GemO stellt der Gemeinderat fest, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1  GemO gegeben ist. Nach regelmäßigen Wahlen erfolgt die Feststellung vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats. Die konstituierende Sitzung des Gemeinderats ist auf 09.07.2019 terminiert.

 

Das vorläufige Ergebnis dieser Gemeinderatswahl liegt in der Sitzung am 04.06.2019 vor.

Aus heutiger Sicht sehen wir bei keinem der Kandidatinnen und Kandidaten einen Hinderungsgrund nach § 29 GemO.

 

nach dem vorläufigen Wahlergebnis wurden folgende Personen in den Gemeinderat gewählt:

FB/UB

Thieringer, Jürgen

Debler, Florian

Lewedey, Achim

Kauth , Alexander

Fischer, Monika

Schnee, Martin

Ott, Florian

Dreher, David,

Gaier, Viktor

Bfd

Zepf, Matthias

Hermle, Heidi

Schnee, Anton

 Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen keinen der gewählten Gemeinderäte ein Hinderungsgrund gem. § 29 GemO vorliegt.

 .

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen keinen der gewählten Gemeinderäte ein Hinderungsgrund gem. § 29 GemO vorliegt.