Am 26.05.2019 fand die Wahl eines neuen Gemeinderats statt.
Gem. § 29 Abs. 5 GemO stellt der Gemeinderat fest, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 GemO gegeben ist. Nach regelmäßigen Wahlen erfolgt die Feststellung vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats. Die konstituierende Sitzung des Gemeinderats ist auf 09.07.2019 terminiert.
Das vorläufige Ergebnis dieser Gemeinderatswahl liegt in der Sitzung am 04.06.2019 vor.
Aus heutiger Sicht sehen wir bei keinem der Kandidatinnen und Kandidaten einen Hinderungsgrund nach § 29 GemO.
nach dem vorläufigen Wahlergebnis wurden folgende Personen in den Gemeinderat gewählt:
FB/UB
Thieringer, Jürgen
Debler, Florian
Lewedey, Achim
Kauth , Alexander
Fischer, Monika
Schnee, Martin
Ott, Florian
Dreher, David,
Gaier, Viktor
Bfd
Zepf, Matthias
Hermle, Heidi
Schnee, Anton
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen keinen der gewählten Gemeinderäte ein Hinderungsgrund gem. § 29 GemO vorliegt.
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Wuhrer
Bürgermeister
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen keinen der gewählten Gemeinderäte ein Hinderungsgrund gem. § 29 GemO vorliegt.