Anpassung Gebühren Kindergarten

Betreff
Anpassung Gebühren Kindergarten
Vorlage
GR/2019/079
Art
Beschlussvorlage GR

Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2019/2020 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben.

 

Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kommunalen Landesverbände und die 4 Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 3 % in Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen, zunächst für ein Jahr zu empfehlen.

 

Eine früher Abstimmung zu den neuen Elternbeiträgen war angesichts der abzuwartenden Ergebnisse im KiQuTG („Gute-Kita-Gesetz“) bis Anfang des Jahres nicht möglich, da zunächst von möglichen Regelungsbedarfen durch dieses Gesetzgebungsverfahren bei der künftigen Ausgestaltung der Elternbeiträge ausgegangen wurde.

 

Die Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.

 

Die gemeinsamen Festlegungen enthalten auch eine Fortschreibung der Beiträge für die Krippen; diese orientieren sich grundsätzlich an einem Deckungsgrad von 20 % der voraussichtlichen Betriebsausgaben bei einer Betreuungszeit von sechs Stunden (VÖ6). Eine mögliche Anpassung der gemeinsamen Empfehlungen hinsichtlich einheitlicher Betreuungsformen wird weiterhin geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde diese Möglichkeit bewusst nochmals zurückgestellt, um die weiteren politischen Entwicklungen abzuwarten.

 

Den kirchlichen und kommunalen Kindergärtenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ü 3:

 

Bei Erhebung von 11 Monaten Elternbeiträge:

 

für das Kindergartenjahr 2019/20 werden vom 01.09.2019 an folgende Elternbeiträge erhoben (120 Stunden/Monat): 

                                                                                                                    

Für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind                                       128 € (bisher 124 €) 

Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren        98 € (bisher 95 €)

Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren        65 € (bisher 63 €)

Für ein Kind aus einer Familie mit 4 Kindern

und mehr unter 18 Jahren                                                                22 € (bisher 21 €)

 

 

 

 

 

 

 

Ganztagesbetreuung:

 

In der Kinderburg wird die Ganztagsbetreuung wie folgt angeboten (168 Stunden/Monat):

Montag – Donnerstag: jeweils 07.00 – 16.00 Uhr, Freitag: 07.00 – 13.00 Uhr

 

Ausgehend von den Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände für die Elternbeiträge (120 Stunden/Monat) werden die Elternbeiträge auf

168 Stunden/Monat hochgerechnet.

Für das Mittagsmenü wird jeweils eine monatliche Gebühr in Höhe von 75 € hinzugerechnet.

 

 

Bei Erhebung von 11 Monaten Elternbeiträge:

 

für das Kindergartenjahr 2019/20 werden vom 01.09.2019 an folgende Elternbeiträge erhoben: 

 

Für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind                                      254 € (bisher 249 €) 

Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren      212 € (bisher 208 €)

Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren      166 € (bisher 163 €) 

Für ein Kind aus einer Familie mit 4 Kindern

und mehr unter 18 Jahren                                                              106 € (bisher 104 €) 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

U 3:

 

Bisherige Kleinkindgruppe:

 

 

Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die Kleinkindbetreuung im Alter von 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr betragen:

 

für das Kindergartenjahr 2019/20 werden vom 01.09.2019 an folgende Elternbeiträge erhoben: 

 

bei einem Betreuungsvolumen von 5 Tagen (30 Stunden) wöchentlich,

20 Tage (120 Stunden) monatlich:

                                                                                                                              Empfehlung Kirchen u. 

                                                                                                                              Landesverbände:

376 € (bisher 340 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind          376 €         

279 € (bisher 260 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern       279 €

190 € (bisher 184 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern        190 €

  75 € (bisher 73 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und                  75 €

mehr Kindern

 

bei einem Betreuungsvolumen von 4 Tagen wöchentlich,   

16 Tage monatlich:

301 € (bisher 272 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind            

223 € (bisher 208 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern   

152 € (bisher 147 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern    

  60 € (bisher 58 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und           

mehr Kindern

 

bei einem Betreuungsvolumen von 3 Tagen wöchentlich,

12 Tage monatlich:

226 € (bisher 204 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind      

167 € (bisher 156 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern   

114 € (bisher 110 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern    

  45 € (bisher 44 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und           

mehr Kindern

 

bei einem Betreuungsvolumen von 2 Tagen wöchentlich,

8 Tage monatlich:

150 € (bisher 136 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind      

112 € (bisher 104 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern   

  76 € (bisher 74 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern    

  30 € (bisher 29 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und           

          mehr Kindern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neue Kleinkindgruppe/Ganztagesbetreuung (seit 01.09.2013):

 

Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die Kleinkindbetreuung im Alter von 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr betragen:

 

für das Kindergartenjahr 2019/20 werden vom 01.09.2019 an folgende Elternbeiträge erhoben: 

 

bei einem Betreuungsvolumen von 5 Tagen (45 Stunden) wöchentlich,

20 Tage (180 Stunden) monatlich:

564 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind    (bisher 510,00 €)

419 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern  (bisher 390,00 €)

285 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern   (bisher 276,00 €)

113 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und          (bisher 110,00 €)

mehr Kindern

 

bei einem Betreuungsvolumen von 4 Tagen wöchentlich,

16 Tage monatlich:

451 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind     (bisher 408,00 €)

335 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern   (bisher 312,00 €)

228 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern    (bisher 221,00 €)

  90 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und           (bisher   88,00 €)

mehr Kindern

 

bei einem Betreuungsvolumen von 3 Tagen wöchentlich,

12 Tage monatlich:

338 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind      (bisher 306,00 €)

251 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern    (bisher 234,00 €)

171 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern     (bisher 166,00 €)

  68 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und            (bisher   66,00 €)

mehr Kindern

 

bei einem Betreuungsvolumen von 2 Tagen wöchentlich,

8 Tage monatlich:

226 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind       (bisher 204,00 €)

168 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern    (bisher 156,00 €)

114 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern     (bisher  110,00 €)

  45 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und            (bisher  44,00 €)

mehr Kindern

 

 

 

 

Wuhrer                                                              Nann

Bürgermeister                                                   Hauptamtsleiter

Zustimmung