Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2019/2020 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben.
Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kommunalen Landesverbände und die 4 Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 3 % in Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen, zunächst für ein Jahr zu empfehlen.
Eine früher Abstimmung zu den neuen Elternbeiträgen war angesichts der abzuwartenden Ergebnisse im KiQuTG („Gute-Kita-Gesetz“) bis Anfang des Jahres nicht möglich, da zunächst von möglichen Regelungsbedarfen durch dieses Gesetzgebungsverfahren bei der künftigen Ausgestaltung der Elternbeiträge ausgegangen wurde.
Die Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
Die gemeinsamen Festlegungen enthalten auch eine Fortschreibung der Beiträge für die Krippen; diese orientieren sich grundsätzlich an einem Deckungsgrad von 20 % der voraussichtlichen Betriebsausgaben bei einer Betreuungszeit von sechs Stunden (VÖ6). Eine mögliche Anpassung der gemeinsamen Empfehlungen hinsichtlich einheitlicher Betreuungsformen wird weiterhin geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde diese Möglichkeit bewusst nochmals zurückgestellt, um die weiteren politischen Entwicklungen abzuwarten.
Den kirchlichen und kommunalen Kindergärtenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:
Ü 3:
Bei Erhebung von 11 Monaten Elternbeiträge:
für das Kindergartenjahr 2019/20 werden vom 01.09.2019 an folgende Elternbeiträge erhoben (120 Stunden/Monat):
Für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind 128 € (bisher 124 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 98 € (bisher 95 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 65 € (bisher 63 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 4 Kindern
und mehr unter 18 Jahren 22 € (bisher 21 €)
Ganztagesbetreuung:
In der Kinderburg wird die Ganztagsbetreuung wie folgt angeboten (168 Stunden/Monat):
Montag – Donnerstag: jeweils 07.00 – 16.00 Uhr, Freitag: 07.00 – 13.00 Uhr
Ausgehend von den Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände für die Elternbeiträge (120 Stunden/Monat) werden die Elternbeiträge auf
168 Stunden/Monat hochgerechnet.
Für das Mittagsmenü wird jeweils eine monatliche Gebühr in Höhe von 75 € hinzugerechnet.
Bei Erhebung von 11 Monaten Elternbeiträge:
für das Kindergartenjahr 2019/20 werden vom 01.09.2019 an folgende Elternbeiträge erhoben:
Für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind 254 € (bisher 249 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 212 € (bisher 208 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 166 € (bisher 163 €)
Für ein Kind aus einer Familie mit 4 Kindern
und mehr unter 18 Jahren 106 € (bisher 104 €)
U 3:
Bisherige Kleinkindgruppe:
Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die Kleinkindbetreuung im Alter von 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr betragen:
für das Kindergartenjahr 2019/20 werden vom 01.09.2019 an folgende Elternbeiträge erhoben:
bei einem Betreuungsvolumen von 5 Tagen (30 Stunden) wöchentlich,
20 Tage (120 Stunden) monatlich:
Empfehlung
Kirchen u.
Landesverbände:
376 € (bisher 340 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 376 €
279 € (bisher 260 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 279 €
190 € (bisher 184 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern 190 €
75 € (bisher 73 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und 75 €
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 4 Tagen wöchentlich,
16 Tage monatlich:
301 € (bisher 272 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
223 € (bisher 208 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
152 € (bisher 147 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
60 € (bisher 58 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 3 Tagen wöchentlich,
12 Tage monatlich:
226 € (bisher 204 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
167 € (bisher 156 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
114 € (bisher 110 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
45 € (bisher 44 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 2 Tagen wöchentlich,
8 Tage monatlich:
150 € (bisher 136 €) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
112 € (bisher 104 €) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
76 € (bisher 74 €) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
30 € (bisher 29 €) für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern
Neue Kleinkindgruppe/Ganztagesbetreuung
(seit 01.09.2013):
Die monatlichen Elternbeiträge (11 Monate werden berechnet) für die Kleinkindbetreuung im Alter von 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr betragen:
für das Kindergartenjahr 2019/20 werden vom 01.09.2019 an folgende Elternbeiträge erhoben:
bei einem Betreuungsvolumen von 5 Tagen (45 Stunden) wöchentlich,
20 Tage (180 Stunden) monatlich:
564 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind (bisher 510,00 €)
419 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern (bisher 390,00 €)
285 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern (bisher 276,00 €)
113 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und (bisher 110,00 €)
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 4 Tagen wöchentlich,
16 Tage monatlich:
451 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind (bisher 408,00 €)
335 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern (bisher 312,00 €)
228 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern (bisher 221,00 €)
90 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und (bisher 88,00 €)
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 3 Tagen wöchentlich,
12 Tage monatlich:
338 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind (bisher 306,00 €)
251 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern (bisher 234,00 €)
171 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern (bisher 166,00 €)
68 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und (bisher 66,00 €)
mehr Kindern
bei einem Betreuungsvolumen von 2 Tagen wöchentlich,
8 Tage monatlich:
226 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind (bisher 204,00 €)
168 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern (bisher 156,00 €)
114 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern (bisher 110,00 €)
45 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und (bisher 44,00 €)
mehr Kindern
Wuhrer
Nann
Bürgermeister Hauptamtsleiter
Zustimmung