Verlegung Steigbach - Hochwasserschutzmaßnahme, ökologischer Ausbau

Betreff
Verlegung Steigbach - Hochwasserschutzmaßnahme, ökologischer Ausbau
Vorlage
GR/2019/051
Art
Beschlussvorlage GR

 

Vorbericht

 

a.) Hochwasserschutz

Bei dem Steigbach handelt es ich um ein öffentliches Gewässer II. Ordnung. Dieser Bach speist den Löschwasserteich der Fa. Kauth und fließt dann hinter der Firma in den Wettbach. Dieses Gewässer hat in der Vergangenheit immer wieder bei Starkregen für Probleme gesorgt. Beim letzten Starkregenereignis wurden zum wiederholten Male Teile der Uferböschung und des Betriebshofs weggespült. Weiter führt Starkregen immer wieder auch zum Eindringen von Wasser aus dem Steigbach in die Gebäudlichkeiten der Fa. Kauth.

 

b.) Erweiterung Fa. Kauth

Der jetzige Verlauf des Steigbachs lässt eine, an das bestehende Betriebsgelände angeschlossene Erschließung des im rückwärtigen Bereich befindlichen Erweiterungsgeländes nicht zu. Der rückwärtige Teil ist im Flächennutzungsplan als Erweiterungsfläche für das Gewerbegebiet „Hofäcker“ ausgewiesen – Erweiterungsfläche Kauth.

 

c.) Löschteich

Der jetzige Löschteich der Fa. Kauth ist zu klein. Bei den letzten Baumaßnahmen der Fa. Kauth wurde als Auflage eine Vergrößerung des Löschteichs zur Auflage gemacht. Eine förmliche Bauabnahme konnte immer noch nicht durchgeführt werden, da die Maßnahme „Löschteich“ noch nicht realisiert wurde.

 

Maßnahmen

 

Aus den oben skizzierten Aufgabestellungen hat sich nun ein Maßnahmenkatalog entwickelt, der ein Gesamtpaket mit sehr unterschiedlichen Zuständigkeiten darstellt. Dazu wurden im Vorfeld verschiedene Besprechung zwischen der Fa. Kauth, der Gemeindeverwaltung, den Fachbehörden sowie den Architekten durchgeführt. Dabei wurde auch klar, dass hier „ein Rädchen ins andere greift“, d.h. jede einzelne Maßnahme unmittelbar mit dem Gesamtprojekt zusammen gehört. Weiter wurde auch auf die schnelle zeitliche Umsetzung des Projekts hingewiesen.

 

Die Planungen wurden von Schlenker Architekten, VS-Schwenningen und k3 Landschafts Architektur VS durchgeführt. Auftraggeber war in Absprache mit der Gemeindeverwaltung die Fa. Kauth.

 

Der Löschteich muss sehr zügig umgesetzt werden. Die Kosten der Planung und Ausführung trägt die Fa. Kauth. Die Maßnahme findet auf gemeindeeigenem Grundstück statt. Der Löschteich bleibt auch weiterhin Teil des öffentlichen Gewässers.

 

Der bisherige gerade verlaufende und sehr schnelle Bachverlauf des Steigbachs hat in der Vergangenheit die Überschwemmungs- und Beschädigungsproblematik verursacht. Auch gräbt sich der Bach durch die ungebremste geradlinige Geschwindigkeit immer tiefer in die Talsohle ein, mit der Konsequenz, dass die Uferböschungen unterspült werden.

Daher soll der Steigbach in ökologischer Art und Weise verlegt und anderweitig in den Wettbach eingeleitet werden. Neben der hohen ökologischen Aufwertung bringt dies weitere Vorteile:

-       Der Steigbach fließt weiter hinten in den Wettbach und entlastet den Wettbach so bei einer Hochwassersituation.

-       Durch die Verlegung des Bachbetts kann das alte Bachbett als Entlastungskanal bei Starkregen sowie Überlauf des Löschteichs verrohrt und somit überbaut werden. Weiter kann das Regenwasser künftig über diesen Kanal zur Entlastung der Kanalisation abgeleitet werden.

-       Die Verrohrung und somit Überbaubarkeit ermöglicht einen direkten Anschluss des bisherigen Betriebsgeländes an die künftige Erweiterungsfläche.

 

Die Fa. Kauth plant im kommenden Jahr auf der Erweiterungsfläche eine Lehrlingswerkstatt, Parkplätze und eine Lagerhalle.

Die Bachverlegung erfordert zwei Brückenbauwerke, einmal auf dem Feldweg zur Weißen Brücke mit einer Belastung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeug und einmal zu Erschließung rückwärtiger Grundstücke für die 2 – 3 betroffenen Grundstücke. Sofern es gelingen sollte diese Grundstücke aufzukaufen, kann auf diese Zufahrt und das dortige Brückenbauwerk verzichtet werden.

Sowohl bei der Erweiterungsfläche „Hofäcker „ wie auch bei den für die Verlegung des Steigbachs erforderlichen Flächen handelt es sich um geschützte Mähwiesen, die wiederum durch Mähwiesen ausgeglichen werden müssen.

Die Verlegung des Steigbachs wiederum generiert Ökopunkte, die an anderer Stelle wiederum für den Ausgleich baulicher Maßnahmen benötigt werden. Eine ökologische Aufwertung der Restflächen ist ebenso angedacht. Auch hier können dann Ökopunkte generiert werden.

 

Vom zeitlichen Ablauf nimmt die Angelegenheit nunmehr leider schnell Fahrt auf. Eine Erweiterung seitens der Fa. Kauth ist erst möglich, wenn der bisherige Bachverlauf verlegt und der alte Bachverlauf verrohrt ist. Auf die Dringlichkeit der Erweiterung des Löschteichs wurde bereits hingewiesen.

Es macht Sinn das Brückenbauwerk „Feldweg Weiße Brücke“ zu bauen, wenn dieser Feldweg wegen der anstehenden Sanierung eh gesperrt ist. Hier sollte man versuchen, dass man diese Maßnahme ggf. über einen Nachtrag an die Firma, welche den Feldweg saniert anhängt.

 

Voraussetzung für sämtliche Maßnahmen ist die Durchführung von Genehmigungsverfahren:

-       Verlegung Steigbach – wasserrechtliches Genehmigungsverfahren

-       Verrohrung und Erweiterung Löschteich – wasserrechtliches Genehmigungsverfahren

-       Erweiterung Kauth – Bebauungsplanverfahren

 

Für die Durchführung dieser Genehmigungsverfahren ist die Gemeinde zuständig (öffentl. Gewässer; Bebauungsplanverfahren).

Mit der Fa. Kauth konnte nun folgende Vereinbarung erzielt werden:

-       Die Fa. Kauth trägt die Kosten sämtlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren.

-       Die Fa. Kauth ist für den Bau des Löschteichs und für die Verrohrung zuständig und trägt hierfür auch die Kosten der Ausschreibung, Bauleitung und der eigentlichen Bauarbeiten – d.h. die Gemeinde trägt hier keine Kosten.

-       Die Gemeinde ist für die Verlegung des Steigbachs und den dazu notwendigen Grunderwerb zuständig. Sie trägt alle nach dem Planungs- und Genehmigungsverfahren anfallenden Kosten (zu den Planungskosten zählt auch die Planung der Brücke einschl. Statik). D.h. sie trägt die Kosten der Ausschreibung, Bauleitung und der eigentlichen Bauarbeiten.

-       Die Fa. Kauth übernimmt die Kosten des Bebauungsplanverfahrens, der für die Bebauung notwendigen Erschließungsmaßnahmen, Grunderwerb und falls erforderlich auch die Kosten einer Umlegung.

 

Wir halten es für sinnvoll, dass die Ausschreibung und Bauleitung der Verlegung des Steigbachs und der damit zusammenhängenden Maßnahmen das bisher planende Büro „k3 Landschafts-Architektur“ durchführt. Wir haben dieses daher gebeten uns ein Honorarangebot bis zur Sitzung am 12.03.2019 vorzulegen. Wir werden hierrüber in der Sitzung Bericht erstatten.

 

Die Maßnahme Löschteich und Bachverlegung soll ggf. gemeinsam ausgeschrieben und dann entspr. der Kostenteilung abgerechnet werden. Kosten insgesamt liegen derzeit noch nicht vor, da verschiedene Fragen wie z.B. naturschutzrechtliche Ausgleichsfragen noch nicht abschließend geklärt sind.

Die Gesamtmaßnahme soll in diesem Jahr begonnen und soweit möglich auch abgeschlossen werden. Aus Sicht der Gemeinde halten wir den Bau der Brücke für absolut vordringlich.

 

Die verschiedenen Genehmigungsverfahren sollen in den nächsten Tagen eingeleitet werden. Für das Bebauungsplanverfahren gehen wir von einer Zeitdauer von ca. 1 Jahr aus, bei den wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren gehen wir von einer Zeitdauer von ca. ¼ Jahr aus.

 

Die Kosten für die Verlegung des Steigbachs werden vom Ing. büro k3 Landschafts-Architektur mit ca. 270.000.--€ brutto (ohne den notwendigen Grunderwerb und ohne Ausgleichsmaßnehmen) veranschlagt.

Auf dieses Basis wurde ein Ing.honorar in Höhe von 22.189,22 € ermittelt.

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Der Gemeinderat stimmt der Hochwasserschutzkonzeption mit der Verlegung des Steigbachs und der Verrohrung des ehemaligen Bachbetts zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Einleitung eines Wasserrechtsgesuchs für die Verlegung des Steigbachs auf der Grundlage der vorgelegten Planung zu.
  3. Der Gemeinderat stimmt der Kostenverteilung zwischen der Fa. Kauth und der Gemeinde Denkingen zu.
  4. Der Gemeinderat vergibt die Ausschreibung und Bauleitung an das Büro „k3 Landschafts- Architektur, Villingen-Schwenningen zum vorgelegten Honorarangebot in Höhe von 22.189,22 € (brutto).
  5.  Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die mit der Bachverlegung erforderlichen Grundstücksgeschäfte zu tätigen.
  6. Die Maßnahme soll 2019 begonnen werden. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel erfolgen durch eine Umschichtung der Haushaltsmittel sowie ggf. einen Nachtragshaushalt 2019.