Das Baugebiet „Lehräcker“ ist voll.
Die Gemeinde hat sich im starken Maße auf die innerörtliche Wohnbauentwicklung
konzentriert. Dennoch reichen diese Maßnahmen nicht aus um insbesondere auch im
Bereich von Eigentumswohnungen neuen Wohnraum zu schaffen.Mit der Aufstellung
des Bebauungsplans „Hozenbühl“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13b BauGB sollen weitere
Wohnbauflächen in Denkingen geschaffen werden.
Die Fläche „Hozenbühl“ ist im
Flächennutzungsplan etwa zur Hälfte als „Wohngebietsfläche“
(südlicher Teil) und etwa zur
Hälfte als „Mischbaufläche“ enthalten. Im
Süden grenzt die Fläche an ein
„Wohngebiet“, so dass die Voraussetzungen für ein
beschleunigtes Verfahren nach § 13
b BauGB diesbezüglich eingehalten sind.
Wuhrer
Bürgermeister
1.
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hozenbühl“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13b BauGB in
Denkingen.
2. Beschluss zur Aufstellung von Örtlichen
Bauvorschriften nach § 74 LBO i.V. §
13b BauGB für den Planbereich „Hozenbühl“ in Denkingen.
3. Beschluss zum Verzicht auf eine
detaillierte Umweltprüfung sowie Verzicht auf
die Durchführung einer frühzeitigen
Beteiligungsphase nach §§ 3(1) und 4(1)
BauGB.