Aufstellungsbeschluss Baugebiet "Hozenbühl I" gem. § 13b BauGB

Betreff
Aufstellungsbeschluss Baugebiet "Hozenbühl I" gem. § 13b BauGB
Vorlage
GR/2019/048
Art
Beschlussvorlage GR

Das Baugebiet „Lehräcker“ ist voll. Die Gemeinde hat sich im starken Maße auf die innerörtliche Wohnbauentwicklung konzentriert. Dennoch reichen diese Maßnahmen nicht aus um insbesondere auch im Bereich von Eigentumswohnungen neuen Wohnraum zu schaffen.Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Hozenbühl“ im beschleunigten Verfahren

nach § 13b BauGB sollen weitere Wohnbauflächen in Denkingen geschaffen werden.

Die Fläche „Hozenbühl“ ist im Flächennutzungsplan etwa zur Hälfte als „Wohngebietsfläche“

(südlicher Teil) und etwa zur Hälfte als „Mischbaufläche“ enthalten. Im

Süden grenzt die Fläche an ein „Wohngebiet“, so dass die Voraussetzungen für ein

beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB diesbezüglich eingehalten sind.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

1.  Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hozenbühl“ im beschleunigten

Verfahren nach § 13b BauGB in Denkingen.

2. Beschluss zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO i.V. §

13b BauGB für den Planbereich „Hozenbühl“ in Denkingen.

3. Beschluss zum Verzicht auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie Verzicht auf

die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligungsphase nach §§ 3(1) und 4(1)

BauGB.