Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in den Mitgliedsgemeinden der VG Spaichingen

Betreff
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in den Mitgliedsgemeinden der VG Spaichingen
Vorlage
GR/2019/037
Art
Beschlussvorlage GR

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in den Gemeinden der VG Spaichingen

Für die Verkehrsüberwachung der Mitgliedsgemeinden der VG Spaichingen  ist die Stadt Spaichingen – Untere Verkehrsbehörde – zuständig.

Es gab innerhalb der Bürgermeisterausschusssitzung der VG-Spaichingen immer wieder einmal Diskussionen über die Geschwindigkeitsüberwachung in den einzelnen Gemeinden.

Nun wurde die Diskussion durch eine Anfrage der Gemeinde Frittlingen neu aufgenommen. Dabei geht es um den Vorschlag, dass in den einzelnen Gemeinden (auf Kosten der jeweiligen Gemeinde) die Anlagen installiert werden und die Untere Verwaltungsbehörde eine Kamera anschafft. Diese wird dann jeweils ausgewechselt und kommt so in unregelmäßigen Abständen in den jeweiligen Gemeinden zum Einsatz. Der Verkehrsteilnehmer selber kann nicht erkennen ob die Anlage „scharf“ ist oder nicht.

Rechtlich zuständig für den Austausch der Kameras, die Verfolgung der Verstöße sowie den Einbehalt der Buß- und Verwarnungsgelder ist die Untere Verkehrsbehörde. Es besteht somit keine Gelegenheit, dass die beteiligten Gemeinden von den Einnahmen profitieren.

Eine Alternative wäre die Anschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, die dann regelmäßig an einem anderen Ort aufgestellt wird. Dies ist jedoch mit erheblichem organisatorischem und personellem Aufwand verbunden.

Bis zur nächsten Bürgermeisterausschusssitzung soll nun in den Gemeinden der Bedarf und die Bereitschaft für eine Geschwindigkeitsüberwachung abgefragt werden.

Unabhängig von der Verpflichtung der Unteren Verkehrsbehörde zu regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen bei entsprechender Verkehrslage (Verkehrsaufkommen, Unfallschwerpunkt, Raserstrecke usw.) würden wir die Aufstellung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Bereich unserer beiden Ortseingängen begrüßen. Dabei geht es weniger darum, möglichst viele Verkehrssünder mit Bußgelder zu belegen sondern um eine allgemeine Geschwindigkeitsdrosselung durch die Verkehrsteilnehmer. Die Gemeinde müsste jeweils die entsprechende Infrastruktur für den Einbau der Kamera auf eigene Kosten erstellen.

2018 ergaben die durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen durch die Untere Verkehrsbehörde folgendes Ergebnis:

Datum

Ort

Uhrzeit

Gem. Kfz

Anzahl

%

28.03.2018

Bahnhofstr. 8

7.00 – 9.30

127

1

0,8 %

08.05.2018

Hauptstr. 19

10.00 – 13.00

1.056

24

2,3 %

12.10.2018

Rathaus

12.00 – 14.30

1.469

9

0,6 %

02.11.2018

Sparkasse

14.20 – 17.00

1.328

17

1,3 %

12.12.2018

Sparkasse

13.50 – 15.30

878

3

0,3 %

 

Hinweis: Balgheim

Liebe Kollegen,

 

wie in der Bürgermeister-Ausschuss-Sitzung am 19.02.2019 von Einigen gewünscht, nun ein paar Angaben zur Blitzer-Säule in Balgheim:

 

-        Stromanschluss einmalig rund 8.000 EUR

-        jährliche Stromkosten jeweils zwischen 200 und 250 EUR

-        Fundament und Einrichtung wurden über die Leasingfirma bezahlt und sind mit der Kostenbeteiligung pro verwertbarem Fall (wie von Herrn Tobias Schumacher dargelegt) abgedeckt.

 

Die Beschaffung einer Säule ohne „Innenleben“ (Kaufvariante) mit Fundament kostet ca. 25.000 EUR, kann aber auch geleast werden.

 

Eine Kamera kostet rund 55.000 EUR, wobei diese auch separat über die VG geleast bzw. über Fallzahlen finanziert werden kann.

 

Stellungnahme Böttingen zur internen Information:

Sehr geehrte Kollegen,

 

wie in der vergangenen BM-Ausschusssitzung vereinbart, habe ich den Gemeinderat in seiner gestrigen Sitzung mit der Thematik „stationäre Geschwindigkeitsüberwachung“ betraut. Der Gemeinderat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, keine stationäre Anlage in Böttingen aufstellen zu wollen. Es fehle der geeignete Standort. Überdies sei aufgrund des Verlaufs der Ortsdurchfahrt kein erhöhtes Raserverhalten feststellbar.

 

Seitens des Gemeinderats wurde jedoch gefordert, die mobile Überwachung auszubauen und vermehrt auch in den 30er-Zonen zu blitzen.

 

Dies bestätigt die von mir vorgetragene Meinung in unserer Sitzung. Die Gemeinde Böttingen wird sich daher nicht an einer einheitlichen Beschaffung der Anlagen beteiligen wollen, sondern plädiert für die Ausweitung der mobilen Kontrollen in der bisherigen Form.

 

Mit freundlichen Grüßen

Benedikt Buggle

 

--

Benedikt Buggle

Bürgermeister

 

Gemeinde Böttingen

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Der Gemeinderat begrüßt die Idee Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mit einer auswechselbaren Kamera zu installieren.
  2. Die Gemeinde Denkingen wäre bereit die Infrastruktur für 2 Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an den jeweiligen Ortseingängen L 433 zu übernehmen.
  3. Unabhängig davon wird gebeten die Zahl der mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen in der Hauptstraße insbesondere in den Abendstunden zu erhöhen.