Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Betreff
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Vorlage
GR/2019/033
Art
Beschlussvorlage GR

Die Entschädigungssätze für die Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte und Bürgermeisterstellvertreter wurden letztmals zum 01.07.2014, zum Beginn einer neuen Gemeinderatsperiode festgeschrieben.

Sie betragen für Gemeinderäte bei einer Sitzung bis zu 2 Stunden 15.--€ und über 2 Stunden 30.--€.

Die Bürgermeisterstellvertreter erhalten eine monatliche Pauschale (die jährlich in einem Gesamtbetrag ausbezahlt wird) in Höhe von:

1. Bürgermeisterstellv. 20.--€/Monat; 2. Bürgermeisterstellv. 10.--€/Monat.

 

Da sich ein neugewählter Gemeinderat naturgemäß schwer tut, sich mit der Erhöhung der eigenen Entschädigungssätzen zu befassen, sollte nunmehr der jetzige Gemeinderat zum Ende dieser Legislaturperiode die Sätze für die kommende Legislaturperiode festlegen. Dies wurde bereits auch in den früheren Gemeinderatsperioden so gehandhabt.

 

Hierzu wollen wir aus einem Artikel der Schwäbischen Zeitung vom 16.01.2019 wie folgt zitieren:

Überschrift: Höhere Aufwandsentschädigungen für Gemeinderäte – Vor der Kommunalwahl werden mancherorts die Sätze erhöht – Laut einem Experten geschieht das völlig zu Recht.

Weiter heißt es hier: „Dass die Gemeinden ausgerechnet jetzt den Satz erhöhen, sei der Kommunalwahl am 26. Mai geschuldet, sagt Paul Witt, Rektor der Verwaltungshochschule Kehl…Jeder neue Rat wird sich scheuen, als einer der ersten Beschlüsse die Entschädigung zu erhöhen und sich damit dem Vorwurf der Selbstbedienung auszusetzen. Eine Erhöhung ist laut Witt durchaus gerechtfertigt. Seiner Ansicht nach würden die Summen im Südwesten am unteren Ende liegen. Dabei arbeiten die Räte im Schnitt 30 – 40 Stunden pro Monat für ihre Kommune.“

 

Mit dem Sitzungsgeld abgegolten ist auch der Aufwand, den zumindest die Gemeinderäte haben, die sich vorbereiten und die Vorlagen durchgehen, sowie der Aufwand von eigenen Recherchen, Gesprächen oder Fraktionssitzungen. Das Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit entspricht somit noch nicht einmal dem Mindestlohn von 9,19 €/Std.

 

Die Bürgermeisterstellvertreter erhalten eine Pauschale für ihre, zumeist zusätzlichen repräsentativen Aufgaben, die bei weitem nicht den tatsächlichen Aufwand abdecken.

 

Wir schlagen somit eine Anpassung der bisherigen Entschädigungssätze ab 01.07.2019 (neue Periode) vor.

Die Konstituierende Sitzung des Gemeinderats ist am 09.07.2019.

 

3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 12.03.2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Denkingen hat am 12.03.2019 aufgrund des § 4 i.V.m. § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 17.07.2001 beschlossen:

§1

Änderung § 3 Aufwandsentschädigung

 

§ 3 Aufwandsentschädigung erhält folgende neue Fassung:

 

§ 3

Aufwandsentschädigung

 

Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt als Sitzungsgeld je Sitzung:

bis zu 2 Stunden je Sitzung in Höhe von 20.--  EUR,

über 2 Stunden je Sitzung in Höhe von 35.—EUR.

Bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld ausbezahlt. Für die Berechnung der Entschädigung ist hierbei die Dauer der Sitzungen insgesamt maßgebend.

 

§2

 

§5 Pauschale Entschädigung Stellvertreter/in des Bürgermeisters erhält folgende neue Fassung:

 

§5

Pauschale Entschädigung Stellvertreter/in des Bürgermeisters

 

Der/die erste Stellvertreter/in des Bürgermeisters erhält eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 360.—EUR (monatlich: 30.—EUR).

Der/die zweite Stellvertreter/in des Bürgermeisters erhält eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 180.—EUR (monatlich: 15.—EUR).

 

§3

Inkrafttreten

 

Diese Satzungsänderung tritt am 01. Juli 2019 in Kraft.

 

Denkingen, den

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 18.03.2014 wie in der Vorlage vorgeschlagen.