Stellungnahme der Gemeinde Denkingen zum RE Feststellungsentwurf L 433

Betreff
Stellungnahme der Gemeinde Denkingen zum RE Feststellungsentwurf L 433
Vorlage
GR/2019/001
Art
Beschlussvorlage GR

Der dreispurige Ausbau der L 433 von Denkingen nach Gosheim beschäftigt die Gemeinde Denkingen schon seit vielen Jahren. Immer wieder war das Projekt gefährdet bzw. wurde es verschoben. Nunmehr geht die Planung mit der Feststellungsplanung und der öffentlichen Auslegung in die abschließende Phase. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 14.12.2018 – 11.02.2019.

Die Maßnahme sieht die Erweiterung des Querschnitts der L 433 vom Ortsausgang Denkingen auf einer Länge von rd. 900m in Richtung Gosheim von zwei auf drei Fahrstreifen vor. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt 1.316 m.

Mit der Baumaßnahme wird die Kurvigkeit der Strecke reduziert was besonders das sichere Einfädeln am Ende des Überholfahrstreifens ermöglicht. Zur Trassenführung wurden 3 Varianten untersucht die auch im Gemeinderat vorgestellt wurden. Hierbei wurde der Variante 1 der Vorzug gegeben.

Die Variante 1 verzichtet auf Einschnitte in den Hang und reduziert so die Gefahr von Rutschungen. Parallel zur Straße verläuft künftig ein Wirtschafts- und Radweg. Dieser mündet in Richtung Gosheim in die Einfahrt zur Aumühle und in Richtung Denkingen an der Einfahrt/Ausfahrt Erdauffüllplatz. Die auf der gegenüberliegenden Seite liegenden forst- und landwirtschaftlichen Grundstücke werden entsprechend an die L 433 angebunden. Der Rastplatz in Richtung Denkingen bleibt bestehen. Der Rastplatz in Richtung Gosheim wird aufgegeben.

Da nicht mit einer Erhöhung der Verkehrsstärke gerechnet wird, ist nicht von negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen. Die biotischen und abiotischen Schutzgüter werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben.

Durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (Versiegelung und Nebenanlagen) werden Lebensräume im Umfang von 36.080 m² erheblich beeinträchtigt.  Durch baubedingte Flächeninanspruchnahme kommt es auf einer Fläche von 10.260 m² zu erheblichen Beeinträchtigungen. Die betroffenen Biotoptypen werden nach Ende der Bauarbeiten teilweise wiederhergestellt.

An Tieren sind betroffen:
Brutvögel – hier findet die Gehölzrodung außerhalb der Brutzeit statt.
Fledermäuse – hier sind keine Quartierstrukturen erkennbar.
Haselmaus – durch das Bauvorhaben werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört. Es erfolgt eine Umsiedlung.
Zauneidechse - durch das Bauvorhaben werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört. Es erfolgt eine Umsiedlung.
Geschützte Biotope sind wie folgt betroffen:
Waldfreier Sumpf (40 m²); Sickerquelle und Röhricht (575m²); Magerrasen (630 m²); Feldhecken (2.510 m²); Gebüsch, feuchter Standort (245 m²).

Für die Maßnahmen werden Ersatzmaßnahmen vorgenommen die ebenfalls im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben sind.

Insgesamt wird die Maßnahme auf 0,186 Mio.€ für Grunderwerb und 3,180 Mio.€ für die Baumaßnahme beziffert.

Die politische Zielsetzung ist es möglichst noch im Jahr 2019 mit der Ausführung der Arbeiten zu beginnen. Wegen der Festsetzung der Umleitung und ggf. halbseitigen Sperrung finden in Kürze entsprechende Gespräche statt bei der die Gemeinde Denkingen mit eingebunden sein wird.

Stellungnahme der Gemeinde:

Die vorliegende Trassenführung von Straße L 433 und Wirtschafts-/Radweg ist mit der Gemeinde abgestimmt und wurde im Gemeinderat beraten und beschlossen. Wir begrüßen daher die jetzt vorgelegte Planung insbesondere auch was die Anbindung der land- und forstwirtschaftlichen Wege und Grundstücke anbelangt.

Der parallel zur L 433 verlaufende Wirtschafts- und Radweg endet vor dem Ortseingang Denkingen an der Ausfahrt Erdauffüllplatz in die L 433. Für den Radfahrer halten wir hier sowohl die Einfahrt wie auch die Ausfahrt für gefährlich. Wir beantragen daher, dass der Wirtschafts- und Radweg, als Radweg noch entlang der L 433 bis zu Beginn des Gehwegs entlang der L 433 (Einfahrt Pennymarkt) fortgeführt wird. Ab dort sollte der Radweg auf dem Gehweg (gemeinsame Nutzung für Fußgänger und Radfahrer) als Radfahrstreifen bis zur Überquerungshilfe am Ortseingang Denkingen fortgeführt werden.

Die Gemeinde Denkingen beantragt ferner, dass im Zusammenhang mit der Planfeststellung und dem Ausbau der L 433, der von der Gemeinde schon seit langem geforderte Kreisel L 433/K 5907 untersucht und mit in die Planung aufgenommen wird. Dies darf jedoch nicht zu einer zeitlichen Verschiebung des Ausbaus der L 433 führen.

Die Gemeinde Denkingen hält diesen Kreisel für erforderlich um ein gefahrloses Einmünden der K 5907 in die L 433 zu gewährleisten und um die Geschwindigkeit der Ortseinfahrt Denkingen zu reduzieren. Hierbei soll die Feuerwehrzufahrt an diesen Kreisverkehr ange-schlossen werden.

Die Gemeinde Denkingen wird im Zusammenhang mit der Baumaßnahme dreispuriger Ausbau der L 433 die Ver- und Entsorgungsleitungen in der L 433 (Hauptstraße) vom Ortseingang Denkingen bis zur Brücke Wettbach auswechseln. Die Eigenkontrollverordnung hat hier einen dringenden Sanierungsbedarf ergeben. Das Land wird aufgefordert in diesem Zusammenhang eine Erneuerung der Straßendecke und Straßenentwässerung vorzu-nehmen. Hier bitten wir zu prüfen inwieweit beide Maßnahmen nicht gemeinsam ausge-schrieben werden können.

Durch die Baumaßnahme L 433 innerorts und den dreispurigen Ausbau muss rechtzeitig ein Konzept zur Verkehrsführung während der Baumaßnahmen erstellt werden. Wir bitten hier die Gemeinde Denkingen an den Besprechungen und Überlegungen aktiv zu beteiligen. Bei einem Baubeginn der Maßnahme „dreispuriger Ausbau der L 433“ im Jahr 2019 gehen wir von einem Baubeginn der innerörtlichen Sanierungsmaßname im Frühjahr 2020 aus.

Landkreis und Gemeinde planen den Ausbau des Glasfasernetzes. Die Trassenführung ist durch beide Baumaßnahmen betroffen. Hier muss eine frühzeitige Abstimmung erfolgen.

Wir erwarten ferner einen konkreten Bauzeitenplan um beide Baumaßnahmen sowie die verkehrsrechtlichen Verfahren aufeinander abstimmen zu können. Dabei gehen wir von einem Baubeginn der Maßnahme „dreistufiger Ausbau der L 433“ im Jahre 2019 aus.

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat stimmt der in der Vorlage aufgeführten Stellungnahme der Gemeinde Denkingen zu.