Änderung Gebühren Mediathek/Bürgerhaus

Betreff
Änderung Gebühren Mediathek/Bürgerhaus
Vorlage
GR/2018/136
Art
Beschlussvorlage GR

Landesweit sind die Ausleihzahlen der Büchereien rückläufig.

Dadurch gehen die Einnahmen zurück.

 

Die Jahresgebühr der Mediathek beträgt für Familien 8 €. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind frei.

Im Vergleich zu anderen Büchereien sind die Gebühren der Denkinger Mediathek sehr günstig.

 

In der letzten Sitzung Beirat Bürgerhaus am 26.11.2018 ist beschlossen worden, dem Gemeinderat zu empfehlen, die Jahresgebühr für Erwachsene und Familien auf 15 €/Jahr festzulegen.

 

Für die Änderung der Gebührenordnung ist der Gemeinderat Denkingen zuständig.

Dem Gemeinderat wird die Erhöhung der Jahresgebühr auf 15 € vorgeschlagen.

 

 

 

Wuhrer                                                                       Nann

Bürgermeister                                                             Hauptamtsleiter

Gebührenordnung für die Benutzung der Mediathek Denkingen

 

Auf der Grundlage von § 9 der Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek/Mediathek Denkingen wird durch Beschluss des Gemeinderats vom 18.12.2018 folgende neue Gebührenordnung erlassen:

 

§ 1

Benutzerausweis

 

1.)   Es gibt Benutzerausweise für Einzelpersonen (ab 18 Jahren)
                                                Familienausweise
                                                Mitarbeiterausweise sowie
                                                Ausweise für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

2.)   Für die erstmalige Ausstellung (Erstausstellung) eines Benutzerausweises werden
 3,00 € erhoben. Dies gilt für alle Arten von Benutzerausweisen.

3.)   Der Benutzerausweis hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und wird nach Ablauf auf Antrag wiederum um ein Jahr verlängert. Die Verlängerung gilt jeweils rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeitsdauer.
Hierbei wird eine Jahresgebühr von 5,00 € (Schüler/Auszubildende mit Schülerausweis) und 15  € (Erwachsene/Familien) erhoben. Für Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Mitarbeiter/Innen der Mediathek wird keine Jahresgebühr erhoben.

4.)   Bei Verlust wird ein Ersatzausweis ausgestellt. Hierfür wird eine Gebühr von 3,00 € unabhängig der Art des Benutzerausweises erhoben.

 

§ 2

Versäumnis- und Mahngebühr

 

Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist/Medieneinheit

pro angefangene Woche                                                                       0,50 €                       

Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist/Filme

pro angefangene Woche                                                                       1,00 €

 

Bei Überschreitung von über 14 Tagen erfolgt eine schriftliche Mahnung; hierbei werden zusätzlich zur Versäumnisgebühr jeweils erhoben:

1. Mahnung                                                                                                                         2,00 €

2. Mahnung                                                                                                                         4,00 €

3. Mahnung                                                                                                                         6,00 €

Die Mahnungen erfolgen im Zeitraum von jeweils 7 Tagen.

 

Bei erfolglos gemahnten Medien wird die Ersatzbeschaffung innerhalb von 14 Tagen nach der 3. Mahnung in Rechnung gestellt. Dabei wird zu den Kosten der Ersatzbeschaffung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.

 

Verlust eines Spielelements oder einer Beilage                                               2,00 €

 

§ 3

Ausleihgebühr

 

Ausleihen von Filmen: 1,00 €

 

Die Ausleihfrist für Zeitschriften beträgt eine Woche, für alle weiteren Medien vier Wochen.

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft