Landesweit sind die Ausleihzahlen der Büchereien rückläufig.
Dadurch gehen die Einnahmen zurück.
Die
Jahresgebühr der Mediathek beträgt für Familien 8 €. Kinder und Jugendliche bis
18 Jahre sind frei.
Im
Vergleich zu anderen Büchereien sind die Gebühren der Denkinger Mediathek sehr
günstig.
In
der letzten Sitzung Beirat Bürgerhaus am 26.11.2018 ist beschlossen worden, dem
Gemeinderat zu empfehlen, die Jahresgebühr für Erwachsene und Familien auf 15
€/Jahr festzulegen.
Für
die Änderung der Gebührenordnung ist der Gemeinderat Denkingen zuständig.
Dem
Gemeinderat wird die Erhöhung der Jahresgebühr auf 15 € vorgeschlagen.
Wuhrer
Nann
Bürgermeister Hauptamtsleiter
Gebührenordnung
für die Benutzung der
Auf der Grundlage von § 9 der Benutzungsordnung für
die öffentliche Bibliothek/
§ 1
Benutzerausweis
1.) Es gibt Benutzerausweise für Einzelpersonen (ab 18 Jahren)
Familienausweise
Mitarbeiterausweise sowie
Ausweise für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
2.) Für die erstmalige Ausstellung (Erstausstellung) eines
Benutzerausweises werden
3,00 € erhoben. Dies gilt für alle Arten
von Benutzerausweisen.
3.) Der Benutzerausweis hat eine Gültigkeitsdauer von
einem Jahr und wird nach Ablauf auf Antrag wiederum um ein Jahr verlängert. Die
Verlängerung gilt jeweils rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der
Gültigkeitsdauer.
Hierbei wird eine Jahresgebühr von 5,00 € (Schüler/Auszubildende mit
Schülerausweis) und 15 €
(Erwachsene/Familien) erhoben. Für Kinder
4.) Bei Verlust wird ein Ersatzausweis ausgestellt.
Hierfür wird eine Gebühr von 3,00 € unabhängig der Art des Benutzerausweises
erhoben.
§ 2
Versäumnis- und Mahngebühr
Versäumnisgebühr für das
Überschreiten der Leihfrist/Medieneinheit
pro angefangene Woche
0
Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist/Filme
pro angefangene Woche
1,00 €
Bei Überschreitung von über 14 Tagen erfolgt eine
schriftliche Mahnung; hierbei werden zusätzlich zur Versäumnisgebühr jeweils
erhoben:
1. Mahnung 2
2. Mahnung 4
3. Mahnung 6
Die Mahnungen erfolgen im Zeitraum von jeweils 7 Tagen.
Bei erfolglos gemahnten Medien wird die Ersatzbeschaffung
innerhalb von 14 Tagen nach der 3. Mahnung in Rechnung gestellt. Dabei wird zu
den Kosten der Ersatzbeschaffung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 5
Verlust eines Spielelements oder einer Beilage
2
§ 3
Ausleihgebühr
Ausleihen von Filmen: 1,00 €
Die Ausleihfrist für Zeitschriften beträgt eine Woche, für
alle weiteren Medien vier Wochen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft