7. Fortschreibung Flächennutzungsplan der VG Spaichingen

Betreff
7. Fortschreibung Flächennutzungsplan der VG Spaichingen
Vorlage
GR/2018/130
Art
Beschlussvorlage GR

 

7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Spaichingen

 

 

 

 I.             Sachverhalt

In einem mehrjährigen Verfahren wurde die Fortschreibung des Flächennutzungs­plans der VG Spaichingen im Jahr 2017 beschlossen. Der fortgeschriebene Flä­chennutzungsplan wurde mit Schreiben des Landratsamtes Tuttlingen am 30.11.2017 genehmigt. Mit Schreiben vom 17.09.2018 bittet die Gemeinde Böttin­gen um erneute Fortschreibung des Plans, weil ein für die Gemeinde wichtiges Unternehmen Interesse zur Ansiedlung auf Gemarkungsgebiet der Gemeinde Böttingen bekundet hätte.

Das Regierungspräsidium Freiburg weist nach einer Vorabanfrage darauf hin, dass die Genehmigung eines Bebauungsplans, welcher die planungsrechtliche Zuläs­sigkeit für eine Betriebsansiedlung auf Gemarkungsgebiet schafft, dann gegeben ist, wenn die Herleitung der planungsrechtlichen Festsetzungen aus der Raumord­nung erkennbar seien. Insoweit muss zum Erstellen eines Bebauungsplans ein raumordnerisches Ziel im Flächennutzungsplan erkennbar sein.

Um die formalen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit eines gemeinde­eigenen Bebauungsplans zu schaffen und um zu erreichen, dass die Gemeinde Böttingen in Ansehung der dargelegten Dringlichkeit zügig und zeitnah zur Verwirk­lichung ihrer planerischen Ziele kommt, hat der Bürgermeisterausschuss in seiner Sitzung am 26.09.2018 beschlossen, dass der Flächennutzungsplan mit der aus­schließlichen Zielrichtung der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit einer Gewerbeflächenerweiterung auf der Gemarkung Böttingen fortgeschrieben werden soll.

Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans kann im Gemeinsamen Ausschuss dann gefasst werden, wenn die jeweilige Gemeinde mit dem Gemeinderat die Fort­schreibung beschlossen hat. Im Falle „positiver Beschlusslagen“ der Mitgliedsge­meinden kann im Gemeinsamen Ausschuss ein entsprechender Fortschreibungs­beschluss gefasst werden.




 

 

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde    Denkingen  beschließt die 7. Fortschrei­bung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Spaichin­gen mit der Zielrichtung, die auf Gemarkungsgebiet der Gemeinde Böttin­gen liegende Außenbereichsfläche, die zwischen dem Bebauungsplan „Spaichinger Weg V“, Gewerbestandortgebiet „Spaichinger Weg“ und gewerblicher Baufläche „Auchtweide“ angrenzt, raumordnerisch als Gewerbefläche zu entwickeln.

 

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde     Denkingen    stimmt der Fortschreibung unter der Voraussetzung zu, dass die Gemeinde Böttingen die Kosten der Fortschreibung trägt.