7. Fortschreibung des
Flächennutzungsplans der VG Spaichingen
I.
Sachverhalt
In einem mehrjährigen Verfahren wurde
die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Spaichingen im Jahr 2017
beschlossen. Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan wurde mit Schreiben des
Landratsamtes Tuttlingen am 30.11.2017 genehmigt. Mit Schreiben vom 17.09.2018
bittet die Gemeinde Böttingen um erneute Fortschreibung des Plans, weil ein
für die Gemeinde wichtiges Unternehmen Interesse zur Ansiedlung auf
Gemarkungsgebiet der Gemeinde Böttingen bekundet hätte.
Das Regierungspräsidium Freiburg weist nach einer Vorabanfrage darauf hin, dass
die Genehmigung eines Bebauungsplans, welcher die planungsrechtliche Zulässigkeit
für eine Betriebsansiedlung auf Gemarkungsgebiet schafft, dann gegeben ist,
wenn die Herleitung der planungsrechtlichen Festsetzungen aus der Raumordnung
erkennbar seien. Insoweit muss zum Erstellen eines Bebauungsplans ein
raumordnerisches Ziel im Flächennutzungsplan erkennbar sein.
Um die formalen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit eines gemeindeeigenen
Bebauungsplans zu schaffen und um zu erreichen, dass die Gemeinde Böttingen in
Ansehung der dargelegten Dringlichkeit zügig und zeitnah zur Verwirklichung
ihrer planerischen Ziele kommt, hat der Bürgermeisterausschuss in seiner
Sitzung am 26.09.2018 beschlossen, dass der Flächennutzungsplan mit der ausschließlichen
Zielrichtung der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die
Genehmigungsfähigkeit einer Gewerbeflächenerweiterung auf der Gemarkung
Böttingen fortgeschrieben werden soll.
Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans kann im Gemeinsamen Ausschuss dann
gefasst werden, wenn die jeweilige Gemeinde mit dem Gemeinderat die Fortschreibung
beschlossen hat. Im Falle „positiver Beschlusslagen“ der Mitgliedsgemeinden
kann im Gemeinsamen Ausschuss ein entsprechender Fortschreibungsbeschluss
gefasst werden.
|
|
|
Wuhrer
Bürgermeister
|
|
|